MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

  • in der DDR wurden die Fahrzeuge versteuert und die BE beim KTA hinterlegt. das ist zweifelsfrei eine Inbetriebnahme.

    Und das lässt sich ja theoretisch beim Staat auch beweisen. Nur das wir halt von einem Staat reden den es seit 30 Jahren nicht mehr gibt.

    Genau vor dem Problem steht jetzt das KBA.

    Versteuert , nein das stimmt nicht, Moped war und ist es immer noch Steuerfrei.

    Ob wenn die BE im Laden ausgefüllt wurde, überhaupt an das KTA gemeldet wurde und abgespeichert wurde, ist fraglich.

    Glaube kaum das beim KBA für ein über 30 Jahr altes Fahrzeuge was nicht Zugelassen sind, unterlagen noch existieren.

    Der kauf eines Fahrzeuges ist nicht automatisch eine Inbetriebnahme dieses.

    Beim Kleinkraftrad gibt es halt keine Erstzulassung für den Nachweis für die erst Inbetriebnahme, deswegen nimmt man das Baujahr an.

    Das macht auch die Prüfstelle wenn Oldtimer ein 21er Gutachten machen lässt um an Papiere zu kommen, wenn das Erstzulassung Datum unbekannt ist. Da steht dann 1.07. und als Jahr das Baujahr.

  • Versteuert , nein das stimmt nicht, Moped war und ist es immer noch Steuerfrei.

    Entschuldige. Versichert! kommt aufs selbe raus.

    Der kauf eines Fahrzeuges ist nicht automatisch eine Inbetriebnahme dieses.

    Das ist aber die Meinung vieler "Ungarn-Moped Vertreter"

    Das ist ein Simson Moped, also darf das...

    Beim Kleinkraftrad gibt es halt keine Erstzulassung für den Nachweis für die erst Inbetriebnahme, deswegen nimmt man das Baujahr an.

    So hat man das im Inland geregelt, deshalb kann man nicht automatisch fürs Ausland auch davon ausgehen.

    Das macht auch die Prüfstelle wenn Oldtimer ein 21er Gutachten machen lässt um an Papiere zu kommen, wenn das Erstzulassung Datum unbekannt ist. Da steht dann 1.07. und als Jahr das Baujahr.

    Die Prüfstelle hat nichts mit der Zulassung zu tun.

    Die Prüfstelle macht lediglich einen "Vorschlag" wie man das Fahrzeug zulassen könnte.

    Der Prüfer kann da mehr oder weniger alles reinschreiben.

    Die Zulassungsstelle muss es genehmigen.


    In der Praxis ist das dann meistens wie du es schreibst.

    In Hessen zum Beispiel gehts extra zum Prüfen nach Marburg wo es vor der Zulassung genehmigt werden muss.

    Ein Produkt aus schlechten Erfahrungen und Betrug.

  • Fakt ist, eine Simson Export Ungarn in der 60 km/h Version hatte in Ungarn Papiere (die werden dem Käufer aber oft nicht mitgegeben) und kann hier problemlos als Leichtkraftrad angemeldet werden. (gilt sinngemäß auch für CZ, Polen, Vietnam, BG, F, GB etc.)


    Eine Simson Export Ungarn 40 km/h Einsitzer hatte ab etwa Mitte der 70er Jahre keine Papiere mehr und galt dort als Fahrrad mit Hilfsmotor. Sie kann hier auch nach Erstellung von dem deutschen Standard entsprechenden Papieren problemlos mit 40 km/h und einem Sitz angemeldet werden, oder nach gültigem Recht (StVZO BRD) auf 50 km/h und 2 Sitzplätze umgerüstet werden.


    Alles völlig problemlos.


    Das einzige wirkliche Problem ist, dass der Wert eines Re-Importes von 100-300 Euro Einkaufspreis in Ungarn auf 2000 Euro und mehr Verkaufspreis in Deutschland steigt, wenn 60 km/h Kleinkraftrad Papiere vorliegen. Und deswegen wird gemauschelt und betrogen, bis sich die Balken biegen.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ich wette doch, dass es sowieso genug Spezis gibt, die dann ihre Bude so umbauen, dass selbst ne originale DDR-BE erlischt.

    Das ist ja nun auch keine Leistung. Reichen ja schon Nachbaudämpfer die nichtmal ansatzweise was mit "Tuning" zu tun haben. Oder Schlagwort "ProTaper". Fährt doch gefühlt jede*r dritte mit rum.

  • An dieser Stelle mal ein großes Lob an hallo-stege.


    Immer lesenswerte und informative Posts.

    Ich bin nicht oft hier im Forum, aber wenn dann gehören deine Beiträge zur Pflichtlektüre.

  • Ja, die Diskussion entzündete sich ja an der "unklaren" Formulierung im Einigungsvertrag. Da steht ja nur "in Verkehr gekommen" und nicht "auf dem Gebiet der DDR in Verkehr gekommen".


    Im Einigungsvertrag geht es um die gebietskörperschaft der DDR, alle folgenden Gesetze, Satzungen und Anweisungen beziehen sich darauf.


    Spätestens jetzt sollte die meisten mal nachdenken was der Satz "in Verkehr genommen" genau aussagt und auf was es sich bezieht..



    Mfg ronny

  • ...auf dem Gebiet der DDR erstmals inm Verkehr genkommen...


    Nee, da war die DDR schon Geschichte, als ich auf der Autobahn dank Beifahrerin erstmals im Verkehr ... :k_hole:


    Aber flugs zurück zum Thema! :waiting:

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Hallo liebes Forum,

    bin länger als Gast am Lesen und das Thema Import oder ReImport Simmen ist ein sehr großes Thema wenn man sich wie ich eine zulegen will.


    Um eine Frage von -simme- zu beantworten - ja Simson Fahrzeuge wurden auch nach Polen exportiert jedoch in einer sehr geringen Stückzahl verglichen mit den Ungarn oder Bulgaren. Weil wir in Polen ja unsere Romets hatten. Eine Simson zu besitzen in den 80er Jahren war wie Mercedes fahren weil die Romets technisch den Simmen sehr unterlegen waren. Eine Romet Ogar 205 die bis 93 gebaut worden sind waren auf dem technischen Stand einer SR2 nur ohne Pedale und sah optisch moderner aus.


    Nach der Wende wurden nach Polen viele Simmen exportiert weil diese eben so gefragt waren. Nach Polen exportierte Simmen waren genau so gedrosselt wie die nach Ungarn da in Polen man auch nur 45 fahren durfte mit einer "Karta Motorowerowa" vergleichbar mit einem Mofaführerschein. Mit dem Autoführerschein darf man dort aber bis zu 125ccm fahren nach meinen Infos. Deswegen nahm man es in den 90ern nicht so und hat meistens die DDR Simmen als Kleinkraftrad zugelassen auch wenn es eigentlich nicht rechtens wäre. Erkennt man sehr gut weil im polnischen Schein steht das Baujahr und die Erstzulassung in Polen drin. Und logischerweise wenn die Erstzulassung in den 90ern war dann wird es sehr wahrscheinlich ein DDR Moped sein.


    =======


    Da ich mir eine Romet Pony 301 restauriert hatte und hier in Deutschland lebe wollte ich damit auf der Straße fahren. Da es für das Modell nie eine Deutsche Betriebserlaubnis gab, gibt es nur eine Möglichkeit und das wäre eine Vollabnahme beim TÜV. Und dort wird überprüft, ob das Moped anhand des Baujahres deutschem Gesetz enspricht. Entsprechend muss man auch Spiegel nachrüsten die in Polen damals nicht Pflicht waren z.B. Ist bei US Importfahrzeugen ja nicht anders. Genau so wenn ich Felgen auf mein Auto schraube die keine ABE haben dann erlischt die Betriebserlaubnis meines Autos und muss beim TÜV wieder erlangt werden durch eine Prüfung durch einen Prüfingenieur.


    Jetzt kommen wir zur bekannten Problematik heute mit unseren Simmen. Wir haben ein Fahrzeug ohne Papiere und möchten damit legal auf deutschen Straßen fahren.
    Jetzt schauen wir an was die Zweitschrift vom KBA ist: Eine Datenbestätigung für das Fahrzeug mit VIN xxxxx dass es der EG Typengenehmigung z.B. KTA 1477-5 entspricht. Und nichts anderes macht das KBA bei der Prüfung. Die wollen sicher gehen, dass das Fahrzeug eben dem entspricht. Und das tuen jegliche Export Simsons eben nicht!


    Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.


    Jetzt ist aber die Frage: Ändere ich eine Ungarn Simson aus dem Baujahr z.B. 88 so das sie auf dem technischen Stand eines DDR Modelles ist, darf mir die Prüforganisation eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen als Kleinkraftrad und 60km/h?
    Laut geltendem Recht der BRD aus 88 nicht. Aber jetzt gibt es da den Einigungsvertrag und laut dem Einigungsvertrag entspricht das Fahrzeug den Vorschriften der DDR.

    Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.


    Ist beim Felgeneintragen nicht anders. Manche Prüfer nehmen dir eine Felgeneintragung nach Deutschem Recht ab und manche nach Europäischen Recht. So haben wir Tuner das Problem dass nach Deutschem recht eine Radlaufabdeckung oben am Kotflügel ausreicht, nach EG Recht reicht das nicht aus und es gibt noch Messpunkte die auch abgedeckt werden müssen. So kann es sein dass eine Felge auf dem Auto nach deutschem Recht erlaubt ist, nach EG aber nicht.
    Und wenn der Prüfer in so einem Fall nach deutschem Recht dir ein Gutachten ausstellt, die Zulassungsstelle das Auto so zulässt ist man Safe. Jedoch kann es gut sein dass ein Polizist oder ein anderer Prüfer bei der HU z.B. die Eintragung anzweifelt und dann bei einem Sachverständigen eine Nachprüfung anordnet und der kann dann das Fahrzeug außer betrieb setzen wenn er nach EG Prüft.

    Und so kann das bei einer Simson auch passieren.

    Ich bau ne Export Karre um auf DDR Spezifikation.


    Bekomme bei Dekra Prüfer eine Einzelbetriebserlaubnis als Kleinkraftrad und 60kmh nach DDR Recht eingetragen und zugelassen.
    Somit kann ich das Moped versichern und bin so auch legal auf der Straße unterwegs.

    Auch bei einem Unfall sollte es kein Problem geben weil das Fahrzeug eine Gültige Betriebserlaubnis hat. Jedoch würde es zu einer Nachprüfung kommen (die aber angeordnet werden muss aus diversen Gründen) und der zuständige Sachverständige prüft nach BRD Recht - dann darf er das Fahrzeug Stilllegen. Und sollte sowas bei einer Nachprüfung raus kommen, so kann sogar der Prüfer belangt werden, der seine Unterschrift ursprünglich gesetzt hat!


    Ich sehe eine Umgebaute Simson mit 60er Einzelbetriebserlaubnis in der gleichen Kategorie wie ein getuntes Fahrzeug. Man ist nie zu 100% sicher dass man kein Ärger bekommt und einem die Betriebserlaubnis wieder entzogen wird. Das einzige was hilft ist das Fahrzeug im Serienzustand zu lassen (auf Ungarn Specs zurück rüsten und 45kmh) oder das Fahrzeug als Leichtkraftrad zulassen.

    Ende.


    Wäre der Einigungsvertrag nicht so wischi-waschi geschrieben, hätten wir solche Probleme nicht. Ist leider so. Warten wir ab - vielleicht kommt irgendwann mal ein Präzedenzfall auf das wir uns endlich berufen können bei der Frage, ob eine Import (nicht ReImport) Simson eine Zulassung als Kleinkraftrad und 60kmh bekommen darf oder nicht. Und hoffen wir mal das sowas nicht durch Personenschaden ins rollen gebracht wird ..


    Gut das es hier kein Jawa Forum ist. Da ist die Lage ja noch verzwickter :D

  • Schön geschrieben, nur vernachlässigt du zwei Punkte.


    Erster Punkt ist das man nicht nach geltendem Recht von damals aus der ddr handelt da das geltende recht eben im Einigungsvertrag steht, und das auch detailliert.


    Und Punkt zwei ist das Fahrzeuge die vor dem Stichtag eben einfach eine 60kmh Zulassung haben sofern sie hier mal angemeldet wurden. Das ist bei exportfahrzeugen nicht der Fall.



    Mfg ronny

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