MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

  • Ihr überseht bei jeder Diskussion immer wieder dasselbe.


    Eigentlich ist die Sache ganz einfach.

    Im Vertrag steht ...vor 92 in Betrieb genommen. In Ungarn wurden Mopeds aber nie offiziell in Betrieb genommen.

    Thema erledigt.

    Die Leute meinen alle, das es ein Moped ist, wenns vom Mopedband läuft, und Moped drausteht.

    Ein Moped wirds aber erst nach einigen bürokratischen hürden, welche aber in/für Ungarn nie erfüllt wurden.

    Was in der Praxis passiert und was davon zulässig ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Ein wenig vergleichbar mit Autos. Die Erstzulassung zählt vor dem Gesetz. Das Baujahr ist irrelevant.


    Und bitte bedenken: Ein Stempel von der Zulassungsstelle kann widerrufen werden wenns auffällt.

    Ist mir selbst schon passiert.

    :biggrin:

  • Gleichbehandlung vor dem Gesetz und so.

    Gleichbehandlung, wenn die Zulassungsvorschriften je nach Baujahr/Erstzulassungsdatum usw. schon unterschiedlich sind ????

    Die sind ja selbst bei den Plastikrollern schon unterschiedlich, nur mal ein Punkt, bis Baujahr 2002, 50km/k, ab 45km/h.


    Oha, dann kannst schon mal jede menge Eisen nochmal schmieden was mit der Wiedervereinigung zu tun hat.



    Im Vertrag steht ...vor 92 in Betrieb genommen. In Ungarn wurden Mopeds aber nie offiziell in Betrieb genommen.

    Thema erledigt.

    Wenn man so will, in der DDR auch nicht, gibt ja auch nichts offizielles, so was wie eine Erstzulassung .

    So was wie eine Betriebserlaubnis bei bei uns, gibt es bei den Ungarn auch, davon habe ich sogar Bilder, ausgestellt 1975 auf eine S50B.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Vielleicht solltest beim Gesetze lesen, beim Gedanken artikulieren und beim Erbsen zählen mal etwas weiter greifen, als nur bis zur nächsten Ecke. :lol:


    Wenn alle Simsons auf einmal per se 60 km/h bei ner TÜV- Abnahme bekommen würden, dann könnte es Plastikfahrer geben, die sich ungleich behandelt fühlen könnten und Klage erheben.

  • Is doch schon ein mächtiges Glück, wenn man mit bekaggten AM-Schein nen DDR-Moped fahren darf.

    Und trotzdem wird gejault, das reicht wohl noch nich?

  • So was wie eine Betriebserlaubnis bei bei uns, gibt es bei den Ungarn auch, davon habe ich sogar Bilder, ausgestellt 1975 auf eine S50B.


    Noch nie was von gehört. Interessant!

    Wenn das ein offizielles Dokument ist bekommt man damit m.E. seine Betriebserlaubnis in Deutschland.

    (Wenn es sich beweisen lässt etc.....theoretisch)


    in der DDR wurden die Fahrzeuge versteuert und die BE beim KTA hinterlegt. das ist zweifelsfrei eine Inbetriebnahme.

    Und das lässt sich ja theoretisch beim Staat auch beweisen. Nur das wir halt von einem Staat reden den es seit 30 Jahren nicht mehr gibt.

    Genau vor dem Problem steht jetzt das KBA.


    In heutigen Zeiten ist das alles kein Problem mehr.

    :biggrin:

  • Ja, die Diskussion entzündete sich ja an der "unklaren" Formulierung im Einigungsvertrag. Da steht ja nur "in Verkehr gekommen" und nicht "auf dem Gebiet der DDR in Verkehr gekommen".


    Optimistische Geister lesen daraus, dass auch ein Reimport 60er-Papiere bekommen darf.

  • aso, mit den 8,50 Marken. Wer hatt denn die noch?


    "unklaren" Formulierung im Einigungsvertrag. Da steht ja nur "in Verkehr gekommen"

    ja, da musste ein bischen mehr lesen als nur diesen Punkt

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von lehmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • richtig, das ist das Problem.


    Für jedes Fahrzeug was du aus der Scheune ziehst und wieder zulassen willst muss jemand beweisen dass es in entsprechendem Jahr zugelassen/in Betrieb genommen wurde.

    Manchmal kann es der Besitzer beweisen, durch Papiere, einen alten Steuerbescheid etc. Im Optimalen Fall ist beim Staat noch irgendwas gespeichert oder niedergeschrieben.

    Hat keiner einen solchen Beweis, dann ist es (theoretisch) nicht möglich, ein Fahrzeug zuzulassen.


    Das KBA versucht nun, anhand von Listen und allem was übriggeblieben ist, diese Nachweise zu erbringen.

    Optimistische Geister lesen daraus, dass auch ein Reimport 60er-Papiere bekommen darf.

    Wenn diese Geister zweifelsfrei beweisen können, dass es so ist.


    Vielleicht hat jemand noch Dokumente über einen Verkehrunfall in den das Fahrzeug vor 92 verwickelt war.

    :biggrin:

  • Das KBA müsste gar keinen Nachweis bringen, es soll nur Ersatzpapiere ausstellen. Und wenn die Rahmennummern in ein Exportlos fallen geht das nu mal eben nicht.

  • Falls mich nicht alles täuscht, dann durfte man einst in CZ und Bulgarien mit dem KKR auch 60km/h fahren. Ob die auch Simson nach Polen exportiert hatten ? Die hatten ja ihre Romet und das Geld wollte niemand haben. Nach der Wende standen überall polnische PKW mit Anhänger und Schilder dran: suche Simson. Da waren schon etliche Mokicks drauf.

  • Erstzulassung bei zulassungsfreien Fahrzeugen??? :a_zzblirre:

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Das KBA müsste gar keinen Nachweis bringen, es soll nur Ersatzpapiere ausstellen. Und wenn die Rahmennummern in ein Exportlos fallen geht das nu mal eben nicht.

    Genauso sehe ich das auch.

    Und nur weil irgendeine Zulassungsstelle einen Stempel auf ein Gutachten drückt ist das noch lang nicht Gesetzeskonform.



    In Bezug auf Simson trenne ich mich nach und nach von allem wo ich mir nicht sicher bin und freue mich über die übrigbleibenden vermutlich legalen Fahrzeuge. Und über die Unsummen die ich dafür bekomme.

    Erstzulassung bei zulassungsfreien Fahrzeugen??? :a_zzblirre:

    Zulassung im Volksmund für Typgenehmigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen

    :biggrin:

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