MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

  • Naja,

    es gab schon eine nationale ABE für 50km/h als Grundlage für die 21er Abnahme. Die Dinger wurden ja auch über Neckermann vorher in den Westen verkauft...

    Neckermann hat den Spatz verkauft und die S51 sowie sie Super 80 Paul Lange Co. KG Stuttgart.

    Der Nechermann Spatz hat gar nur eine 40km/h sowie die S51 bist 1986 auch, ab 1987 gab es ein "Update" auf 50km/h.

    US Fahrzeuge haben eine nationale ABE /DOT Bescheinigung.

    So ist es nicht, gerade bei den Oldtimer.


    Eine Simson zb. Ungarn Ausführung hat nur eine Ungarische BE.

    Die Ungarn Ausführung entspricht nicht einen DDR Modell.

    Die Ungarn Ausführung entstrechen nicht unseren Vorschriften der StVZO/FZV ( auch nicht der DDR) diese müssen entsprechend umgerüstet werden um per Einzeiabnahme ind Deutschland eine BE zu erlangen.

    Ja und je nach Ausführung sind auf 40 oder 50km/h gedrosselt so., also entsprechen nicht mal die Motoren, den DDR Modell.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nachtrag:


    Es gibt Zulassungsstellen, die wollen bei Verlust von ABEs von Kleinkrafträdern vorher gefragt werden ob sie eine 21er zulassen. Liegt dieser Nachweis beim Abstempeln des 21er Gutachten nicht vor, war's das.

    Das wird dann oft gleich abgelehnt mit der Begründung, dass dafür der Hersteller oder das KBA zuständig ist, weil das FZ ja einen genehmigten Typ entspricht, was ja auch stimmt. Alternativ muss eine Ablehnung des Herstellers vorliegen, dann geht's auch ohne den Nachweis und 21er Gutachten.


    Das deckt sich mit dem Vorgehen der Ämter die eine Ablehnung der KBA ABE wollen. Nur hier ist das für alle KKR, egal welcher Hersteller....


    Kannte ich so auch nicht, aber ist imho rechtlich okay, weil offiziell wenn genehmigten Typ entspricht, keine 21er "erlaubt" ist.

  • Lässt sich das KBA denn auch Ablehnungen anderer Fahrzeuge honorieren, die in ihrer Verwaltung liegen? Da kein Hersteller mehr existiert und die Neubeantragungen der BEs an das KBA übergingen, bleibt ja nur dieser Kontakt, für einen Ablehnungsbescheid. Fragt man die Rechteinhaber anderer nicht mehr existierender Marken, so kostet das Ablehnungsschreiben ja idR. nichts, nur das Ausstellen der neuen Betriebserlaubnis.


    Nur mal aus Interesse. Aufgrund der Gleichstellung, müssten dann ja auch alle anderen der KBA-Verwaltung zugeordneter Fahrzeuge, dem Ablehnugnsentgeld unterliegen.

  • Bearbeitungsgebühr heißt das doch, oder?

    Die wäre quasi ergebnisoffen.

    Folglich müsste diese bei allen (Fahrzeug?)Anfragen anfallen(?). Ich mein.. ich gönns allen, die da honorarfrei rausgehen und wills bestimmt nicht ändern..

  • Naja, das ist eine Behörde. Die mache daraus einen Verwaltungsakt. Dieser muss nicht positiv abgeschlossen werden. Das ist ja eine Verwaltungsgebühr.

    Die HU ist auch nicht für umme, wenn negativ abgeschlossen.


    MfG


    Tobias

  • Ja gut.. aber die HU ist doch auch kein Verwaltungsakt einer Behörde, sondern eine Dienstleistung, die unabhängig vom Bestehen voll ausgeführt wurde.

    Vielleicht ists so wie Frosch sagt und es wird da nochmal zw. zul.pfl.FZ unterschieden und welche die es nicht sind. Wäre interessant zu erfahren, wenn schon jmd Erfahrungen mit einem anderen FZ-Typ gemacht haben sollte.

    Ansonsten besteht eben ein Entgeld bei Ablehnung beim KBA und bei (den mir bekannten) unbehördlichen, BE-verwaltendenden Firmen bei keiner einzigen eines.. Ist dann eben so. Kann man eh nichts dran drehen.


    ..Denn ob Behörde, oder Klerus, da gilt es nichts infrage zu stellen. ;):ironie:

  • Bearbeitungsgebühr heißt das doch, oder?

    Die wäre quasi ergebnisoffen.

    Genau,

    die fallen auch an wenn keine Zweischrift erstellt werden kann.

    Das Ablehnungsschreiben kommt per Nachnahme.......

    Vllt. gibt’s noch Unterschiede bei BEn für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Na ja, beim Zulassungspflichtgen geht's meist nicht nur um die reine BE auch um den Kfz Brief.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nö, eine HU ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Der Staat kann, wenn er es nicht kann oder will quasi Aufträge an Privatunternehmen geben. Das hat er bei der HU getan. Nennt sich Beleihung, siehe auch:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

    Schornsteinfeger ist ähnliches Konstrukt.

    Der Prüfer macht damit in dem Fall als Privatunternehmen einen Verwaltungsakt. Daher auch die Prüfung vor der Behörde mit allen Rechten und Pflichten analog zum KfSachVG.

    Passiert bei der HU ein Schäden haftet dafür sogar das entsprechende Bundesland, das aber wiederum freigestellt ist und das an direkt Orga weiterreicht. Ist man mit der Regulierung nicht zufrieden und möchte dagegen vorgehen hat man das Land zu verklagen, weil Verwaltungsakt.


    Ist komisch, aber ist so.


    MfG



    Tobias

  • Lässt sich das KBA denn auch Ablehnungen anderer Fahrzeuge honorieren, die in ihrer Verwaltung liegen? Da kein Hersteller mehr existiert und die Neubeantragungen der BEs an das KBA übergingen ...

    Das KBA hat seitens des Verkehrsministeriums keine Ermächtigung bekommen, Ersatz-ABE Kärtchen für Hersteller von Kleinkrafträdern ausserhalb der ehm. DDR auszustellen ...

    Bei Hercules, Kreidler und KTM z.B. ist es ja auch kein Problem, da existieren Rechtsnachfolger, die das dürfen.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Das KBA hat seitens des Verkehrsministeriums keine Ermächtigung bekommen, Ersatz-ABE Kärtchen für Hersteller von Kleinkrafträdern ausserhalb der ehm. DDR auszustellen ...

    Bei Hercules, Kreidler und KTM z.B. ist es ja auch kein Problem, da existieren Rechtsnachfolger, die das dürfen.

    Gut okay.. lässt zwar noch Fragen bei mir offen, wie es z.B. bei KKR anderer nicht mehr existierender Staaten, deren Rechte aber nicht aufgekauft wurden ist, aber ist nicht so wild, wenn sie offen bleiben. Ich mag den Thread hier nicht zu sehr ins Offtopic navigieren..

  • So, ich habe heuite die E-Mail vom KBA erhalten, in der Fotos verlangt werden.


    Diese habe ich nun übermittelt. Aber ist das denen ihr Ernst, dass die Antwort auf die E-Mail nur max. 4MB groß sein darf? Ein Foto hatte bei mir schon 8 MB...


    Naja, ich habe sie dann per Programm komprimiert und dann ging das. Man muss halt für jedes Foto eine neue E-Mail Antwort senden, da man sonst die 4 MB überschreiten würde. In meinen Augen ist das im Zeitalter von hochauflösenden Kameras ganz schön realitätsfremd. Aber nun gut.



    Meine eigentliche Frage ist eine andere:


    Wie lange dauert es nun bis man die KBA Papiere/ die Ablehnung in den Händen halten kann? Hat jemand Erfahrungen sammeln können und kann berichten?


    Gruß Philipp

  • Wie lange dauert es nun bis man die KBA Papiere/ die Ablehnung in den Händen halten kann? Hat jemand Erfahrungen sammeln können und kann berichten?


    Gruß Philipp

    Ablehnungen gehen recht schnell. Ich glaube bei mir waren es 2 Tage nach Absenden der Email. Ist allerdings schon 2-3 Jahre her.

  • 4MB sind schon nicht viel, stimmt - aber ist locker machbar, ich habe auch alles in eine E-Mail bekommen. Keine Ahnung wieviele E-Mails da täglich eingehen, aber im Serverbereich ist Speicher um ein vielfaches teurer als im Privatbereich - so als IT-Admin könnte ich es noch nachvollziehen. Nur ich kenne ja DAUs, ist eigentlich nicht zumutbar :biglaugh:


    Nach der E-Mail mit den Fotos dauert das nicht mehr lange, bis du die Papiere bekommst. Ich glaube das hatte bei mir zw. 1 und 2 Wochen gedauert.

  • 4MB sind schon nicht viel, stimmt - aber ist locker machbar, ich habe auch alles in eine E-Mail bekommen. Keine Ahnung wieviele E-Mails da täglich eingehen, aber im Serverbereich ist Speicher um ein vielfaches teurer als im Privatbereich - so als IT-Admin könnte ich es noch nachvollziehen. Nur ich kenne ja DAUs, ist eigentlich nicht zumutbar :biglaugh:


    Nach der E-Mail mit den Fotos dauert das nicht mehr lange, bis du die Papiere bekommst. Ich glaube das hatte bei mir zw. 1 und 2 Wochen gedauert.



    Das klingt doch sehr gut :) Dann wären es ca. 2,5 Monate Wartezeit, damit kann man doch zufrieden sein. Höchstwahrscheinlich spielt auch folgende Problematik mir in die Karte, bzw hat mir in die Karten gespielt: Sobald man den KBA Antrag online ausgefüllt hatte kam einfach eine leere Seite und das wars. Zuerst dachte ich dass das normal sei. Am nächsten Tag mal das KBA kontaktiert und siehe da, mein Antrag ist nie eingegangen. Die hatten da einen Fehler im Formular. Wenn das Formular übermittelt wurde muss eine Meldung kommen: "Ihr Antrag hat uns erreicht" o.Ä.


    Wer weiß wie viele Menschen gerade auf KBA Papiere warten und gar nicht wissen dass ihr ANtrag gar nicht eingegangen ist?

    Und wer weiß wie lange das Formular nicht funktioniert hat?

    Nur so kann ich mir erklären warum das so fix ging.



    Und ganz nebenbei merke ich gerade dass ich eigentlich in folgendes Thema schreiben wollte:



    :dash:


    Halb so wild, auch hier sollte mein Anliegen auch ganz gut reinpassen.



    Danke für die Antworten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!