MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Restauration S51 B2-4

  • ganz ehrlich, solange es sich um original Simson Dämpfer handelt, die verbaut werden, interessiert das kein Schw....


    MfG.

  • Genau so ist es mir unabhängig von zwei Prüfern erklärt wurden.


    Abgesehen davon, gibt auch nicht für jede Version eine KTA-Nr wie zb. für die S51E, E2, E3, E/4 und S51/1E, fällt alles unter die -5, auch gibt es keine Extra Nummer für die 12V Versionen.


    Wie gesagt der Punkt ist das die Dämpfer für den Typ S51 zugelassen sind.

    Eine S50 gab es ab Werk nicht mit ein S51 Motor, auch sind zwei unterschiedliche Typen , ist das gleiche mit Bing Vergaser oder einer Schreibenbremse, die von ein anderen Typ der S53 ist.

    Zitat

    und ich habe von schwarz eine unbedenklichkeitsbestätigung von der dekra speziell für simson. ist also nicht deine verlinkte pdf.

    Ist das dann neueren Datums, was du da hast ?

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Der Typ ist aber S51 B2-4 und nicht S51 E oder der "Typ" S51. Die von dir genannten sind alles Enduro-Versionen, da ergibt eine gemeinsame KTA schon irgendwie Sinn.


    Wenn im S51 B2-4 ein grundlegend anderer Motor als in der S51 E verbaut wäre, dann müsste das auch geändert werden, oder nicht?

    Was ist denn deine Begründung, dass die Federbeine für alle Modelle der S51er-Reihe ohne Änderungsabnahme zugelassen sind?

  • ist genau das gleiche datum., nur eben von schwarz und nicht abgekupfert von weiß ich wem.
    wie man sieht ist dein link ein bezug auf dem dekragutachten von schwarz, von 1998, wozu einer 2004 stellung zu genommen hat.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Also ich kann nur sagen auf meinem originalen DDR Rahmentypenschild steht nur S51. Ich glaube es kann niemand nachvollziehen welche Bauteile und Ausstattung an meiner S51 gehören, ob ich eine Blink- und Fernlicht Kontrollleuchte habe, welche Zündanlage 6V/12V oder die Stoßdämpfer von der Comfort. Ich glaube es ist nur wichtig das die Bauteile an sich ne ABE haben

  • ohh doch das kann man nachvollziehen


    HalloStege mal antikkern, der sagt dir auch die Farbe dazu

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Der Typ ist aber S51 B2-4 und nicht S51 E oder der "Typ" S51. Die von dir genannten sind alles Enduro-Versionen, da ergibt eine gemeinsame KTA schon irgendwie Sinn.

    Bedenke aber mal wie unterschiedlich diese zum Teil sind

    zb. eine S51 E/4 https://images.app.goo.gl/L87ZPAXntnmWRo58A , das ist von der Basis her eine S51N (mit U-Zündung ohne Blinker und Zündschloss) die ein Enduro-Lenker, Auspuff und Streben usw. hat, bei dieser Stoßdämpfer verbaut sind wie sie auch der S51B2 auch verbaut waren.

    Eine S51E ist dagegen auf Basis eine B2 aufgebaut.

    Wenn im S51 B2-4 ein grundlegend anderer Motor als in der S51 E verbaut wäre, dann müsste das auch geändert werden, oder nicht?

    Dann ja, aber wir haben nun mal die "Besonderheit" das alle S51 Versionen die gleiche Motorisierung mit 3,7PS haben, wie auch den gleichen Rahmen (abgesehen von den Enduro-Streben), Räder, Bremsen usw.

    Was ist denn deine Begründung, dass die Federbeine für alle Modelle der S51er-Reihe ohne Änderungsabnahme zugelassen sind?

    Hatte ich bereits erklärt und ist so neben bei, die Begründung von einen bzw. zwei Prüfern.

    die auch für mich logisch erscheint , gibt nun mal den Typ S51 nur mit einer Motorisierung usw.


    wie man sieht ist dein link ein bezug auf dem dekragutachten von schwarz, von 1998, wozu einer 2004 stellung zu genommen hat.

    Hm, wie kommst du darauf ?

    Die Dämpfer von schwarz sind 1998 von der Dekra geprüft wurden, und das ist die "Stellungsnahme" dazu und

    diese Exemplar davon ist 2004 herausgegeben/ausgestellt worden, oder was sehe ich da falsch ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Bedenke aber mal wie unterschiedlich diese sind https://images.app.goo.gl/L87ZPAXntnmWRo58A

    zb. eine S51 E/4 , das ist von der Basis her eine S51N (mit U-Zündung ohne Blinker und Zündschloss)

    die ein Enduro-Lenker, Auspuff und Streben hat, bei der Stoßdämpfer verbaut sind wie sie auch der S51B2 auch verbaut waren.

    Das ist richtig und lässt sich auch aus diesem Dokument erlesen: http://www.ddrmoped.de/forum/u…ost-23-1389742718_big.jpg

    Dass hier ein gemeinsamer Typschein verwendet wurde, kann ich mir nicht erklären. Dazu müsste man den Typschein oder technische Kurzbeschreibung mal einsehen.


    Aber ich sehe gerade, du hast das Thema schonmal mit hallo-stege diskutiert:


    Ergebnis: Im Typschein wurde nach Ausführung differenziert.

  • ... und was habe ich geschrieben? es bezieht sich auf das dekragutachten von 98, wozu irgendein anderer prüfer noch mal stellung zu bezogen hat 2004.

    so das selbe können wa nun noch mal mit anderen Worten erklären. ändert dann aber immer noch nichts daran. Auch wenn in deiner pdf "nur" Stellungnahme steht und bei mir unbedenklichkeitsbestätigung:kopfkratz:

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Der Typenschein ist aber nicht die BE.

    Alle Versionen der S51Enduro haben eine gemeinsame Betriebserlaubnis die unter der KTA-Nummer1477-5 dokumentiert ist

    Was man mit zu führen hat ist ein Auszug von dieser BE, wie es auch darauf steht.


    Und KBA schmeißt die zum Teil die Ausführung wieder zusammen ?

    "6948/011 = S51 E,3,4"

    Nebenei, die S51 E2 vermisse ich da.


    Wenn ich dich also richtig verstehe, muss nach deiner Meinung, alles was nicht der entsprechenden Version entspricht, macht eine Abnahme erforderlich, damit dann wohl auch zb. ein DZM an einer S51N, ein 60er Tacho statt ein 48er, Umbau von 6V auf 12V, Umbau auf kontaktlose Zündung, Nachrüstung von Blinkern, auch der Einbau der genannten Endurodämpfer in eine S51E/4 ?


    Nun gut damit, damit die Diskussion nicht ellenlang,

    es kann sich jeder selbst bei einer Prüfstelle erkundigen ob es so oder so ist,

    sollte aber bedenken das auch Prüfer gibt, die machen Abnahmen nicht weil diese notwendig ist, sondern wegen des Geldes

    was sie für eine Abnahme verlangen können.

    . es bezieht sich auf das dekragutachten von 98, wozu irgendein anderer prüfer noch mal stellung zu bezogen hat 2004.

    Na dann versuche ich mal die Frage anders zu stellen.

    Woraus genau erschließt du das da ein anderer Prüfer nochmal Stellung dazu 2004 bezogen und das nicht die Stellungnahme von 1998 ist,

    die 2004 ausgestellt wurde weil Vervielfältigung eh nur mit Zustimmung des Prüflabors/Auftraggeber gemacht werden darf ?

  • lese dir die von dir verlinkte pdf durch. steht doch schwarz auf weiß da. erstens ist es ein anderer prüfer von 2004, zweitens der name STELLUNGNAHME sagt doch schon alles. Bei mir steht UNBEDENKLICHKEITSBESTÄTIGUNG.

    Wenns jetzt immer noch nicht klick macht, sorry wird mir langsam zu doof. Will man wieder mal so lange drauf rumreiten bis es für einen passt?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Guten Morgen,


    habe gestern den Motor zerlegt.

    Hat jemand von euch einen guten Tipp wo ich meinen S51 DDR Zylinder schleifen lassen kann die mir dazu auch einen vernünftigen Kolben mit dem richtigen Einbau Maß liefern?


    Grüße Christian

  • Langtuning, dort gibt es nen Barikit Kolben dazu. Schick auch den Kopf mit hin, damit die passende Brennraumkontur eingedreht werden kann. Wenn du dir unsicher bist kannst auch bei LT anrufen.

    :sleep: LT S70 SPEZIAL; Ruhe in frieden :sleep:


  • Ich habe gute Erfahrungen mit Motorentechnik Vinzelberg gemacht.


    War immer sehr günstig (irgendwas bei 30-35eur) und haben top arbeit gemacht.

    Sachsenmoped TuningLine Kolben oder lieferst einen an.

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