MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Reise nach Japan mit Simson?

  • Hallo :b_wink:
    Ich hatte zur planung im nächsten Jahr eine Reise nach Japan zu unternehmen(falls Corona es zulässt) und wollte
    unbedingt meine Simme mitnehmen. Ich habe schon im Internet gesucht aber nichts in diesen Themen gebiet gefunden
    Werde nochmal die Japanische Botschaft darüber ausfragen und kontaktieren.
    Meine frage wäre wie das Japanische Gesetz das sieht :kopfkratz:
    Ist eine Simson dort erlaubt? Darf ich da auch nur mit einem Autofüherschein Moped fahren?
    Wäre nett falls einer ahnung hat hier mir zu helfen :lookaround:

  • Allgemein für Mopeds (auch größere): https://askz.sakura.ne.jp/arti…le_in_japan/index_de.html

    Über die Regelungen zur Fahrerlaubnis in Japan fand ich dieses hier: https://japan.diplo.de/ja-de/service/-/1021046#content_0


    Generell soll es wohl keine Probleme bei der Einfuhr des Mopeds geben, erkundige Dich aber mal nach einem Ansprechpartner bei der JAF: https://english.jaf.or.jp/

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  • Bei https://www.allrad-lkw-gemeins…BB3/viewtopic.php?t=50418 wurde das auch schonmal alles diskutiert.

    Auch dort gefunden:


    "[...]

    Merkblatt über die Einfuhr eines Kraftfahrzeuges nach Japan

    Für die vorrübergehnde, zollfreie Einfuhr nach Japan ist zunächst ein Carnet de passages (siehe beigefügte pdf Datei) erforderlich.

    Die Registrierung und anschließende Nutzungsmöglichkeit in Japan stellt sich etwas kompliziert dar:

    Das eingeführte KfZ muss beim zuständigen Landesverkehrsamt (riku-un-kyoku) registriert werden, damit es in Japan genutzt werden darf. Das Landesverskehrsamt entspricht der deutschen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (in jedem Bezirk gibt es meist mehrere Landesverkehrsämter).

    Bevor eine Registrierung erfolgen kann, muss zunächst eine technische Überprüfung des KfZ (ähnlich TÜV) durchgeführt werden, dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug den in Japan zulässigen Normen entspricht. Das Verfahren dauert in der Regel 2-3 Monate.

    Eine Altersbeschränkung des Fahrzeug besteht nicht. Bei älteren Fahrzeugen besteht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass es einer technischen Überprüfung nicht stand hält. Die Untersuchung kann bis zu 4.000,-- Euro kosten

    Insgesamt wird das Fahrzeug 3 Überprüfungen unterzogen.

    1. Untersuchungen, ob Modifikationen vorzunehmen sind, da in Japan Linksverkehr herrscht, wie z.B. das Ausrichten der Scheinwerfer oder ihre Auswechslung

    2. Abgasuntersuchung (hieran scheitern ältere Modelle in der Regel)

    3. allgemeine technische Untersuchung

    Bei Fragen zu den Untersuchungen und Prüfungen des KfZ, kann eventuell TÜV-Rheinland in Yokohama weiterhelfen. Tel.: 0081- (0) 45 - 914 -3888 (Sprache: japanisch/englisch/deutsch)

    Nach erfolgter technischer Überprüfung kann das Fahrzeug angemeldet werden, wofür folgende Unterlagen erforderlich sind:

    1. Zollbescheinigung

    2. Nachweisdokument der technischen Überprüfung

    3. Antragsformular (shinsei-sho) zur Registrierung

    4. Antragsformular zur Ausstellung des Autokennzeichens

    5.Stellplatznachweis (shako-shomei); evtl. auch Bescheinigung, dass der Stellplatz als solcher zu verwenden ist (Stellplatznachweis ist bei der zuständigen Polizeiwache zu beantragen (keisatsu-sho) und muss innerhalb eines Monats eingereicht werden.

    6. Nachweisdokument, dass die Unterschrift des Antragstellers dem Antragsstellerzuzuordnen ist. (Wird gebührenpflichtig von der Deutschen Botschaft Tokyo ausgestellt) und muss innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden

    7. Kraftfahrzeugversicherungsnachweis

    8. Wagenpapiere im Original (Fahrzeugbrief)

    9. Vollmachtsurkunde für Vertreter (Transportunternehmen, wenn sie die Registrierung durchführen soll)

    10. Nachweis über Schiffsfracht (Original)

    11. Nachweis über gezahlte Schiffskosten

    12. Nachweis über Transportversicherung

    Stand: September 2007, ohne Gewähr

    [...]"

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  • Uii ich weiß nicht habe mir das Aktuellere hier angeschaut: https://www.blindschleiche.ch/…asterndream-und-motorrad/
    Das was du geschickt hast ist von 2007 das hier ist von 2017, villeicht hat sich ja mit hoffung was geändert und man muss nicht 2-3 monate warten und ca 4000€ zahlen :doofy: Aber falls das doch noch so ist muss ich dann leider irgendein Moped da mieten :pinch:

  • Hat nicht auch mal einer seine S51 in Einzelteilen mit in die USA genommen?

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • ich hab's gefunden. :undwech:


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    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

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