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S51 freiwillig zugelassen - nun ein Motorrad

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem meine originale S51 freiwillig gem. §3 FZV zugelassen, um ein "normales" Motorradkennzeichen zu bekommen und nicht mehr jedes Jahr das Kennzeichen zu wechseln, dies war für die Zulassungsstelle nichts alltägliches, hat aber nach nur 1,5h mit den DDR-Papieren und einer Kopie der KTA-Typgenehmigung, da in der ABE kein Felgendurchmesser steht, geklappt.
    Ein Problem gab es jedoch und das macht mich ziemlich stutzig: da es vom Kraftfahrbundesamt laut Aussage der Zulassungsstellenmitarbeiter keine Verschlüsselung für Kleinkrafträder über 45 km/h mehr gibt, wurde mein Moped als
    - Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung
    - Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
    - keine HU/AU-Pflicht
    - keine Kraftfahrzeugsteuer
    zugelassen, auf dem Kennzeichen ist auch nur die Zulassungsplakette draufgeklebt worden.
    Es wurde mir bei der Zulassung jedoch mündlich versichert, dass das Fahrzeug trotzdem mit Führerschein M gefahren werden darf und sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen, diese ja dies mit der Zulassungsstelle klären können - dies fand ich dann doch etwas unbefriedigend.
    Ich bin dann daraufhin zum Dekra-Prüfer meines Vertrauens, dieser meinte die Zulassung sei so falsch und stellte mir eine Änderungsbescheinigung aus - zurück bei der Zulassungsstelle wurde jedoch erneut gesagt alles sei richtig und nichts wurde geändert.


    Mein Problem ist nun, dass wenn Leute aus der Familie oder Freunde mit dem Moped fahren die nur Führerschein M haben und es zu einer Polizeikontrolle kommt, aufgrund der Zulassung als Motorrad schnell von einem unbedachten Polizisten der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren ohne HU/etc. hervorgezaubert werden kann und die Fahrt unterbunden wird.


    Habt ihr Ideen, wie man nun weitermachen soll?

  • Eieiei.. Lass dir am besten schriftlich von der Stelle geben das du das mit M fahren darfst..


    Ich persönlich würde kein Meter damit fahren da dir Polizisten schnell nen wolf drehen können.. In meiner freiwilligen Zulassung steht kleinkraftrad mokick 60kmh. Zudem hab ich mir das eintragen lassen in den Notizen das die hu Pflicht gemäß 29 StVZO. Nicht für mich gilt.



    Mfg ronny

  • Die Zulassungstelle hat da richigen Bockmist gemacht. Laut Zulassung ist das ein Motorad.
    Das Teil darfste nicht mit einen M-Schein fahren, da berauchste den A-Schein.
    Da musst du noch mal hin.
    Als Fahrzeugart muss da Kleinkraftrad drin stehen.


    "von einem von einem unbedachten Polizisten der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren ohne HU/etc"
    Das hat nichts mit unbedachten Polizisten zu tun, der Polizist hat Motorrad laut Zulassung vor sich und wenn kein A-Schein hast ........
    Und laut FZV/StVZO braucht schon ein LKR eine gültige HU.

  • Hi,


    schwieriger Fall, der zu Diskussionen führen kann.


    Im Grunde hat das Amt aber richtig gehandelt leider.

    Vorgabe ist das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern:


    https://www.kba.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=4


    Dort ist auf Seite 88 vorgegeben, dass die Schlüsselnummer 09 4600 (Kleinkraftrad bis 60kmh) auslaudend ist und nicht mehr vergeben werden soll und durch 25 0200 ersetzt werden soll. Ergo kommt da ein Kraftrad raus...


    Das hat das Amt getan, weil so Vorgabe.


    Das KBA stellt so die ABEs noch aus, weil das ja keine Änderung ist, sondern nur ein Abdruck der vorhandenen ABE, sprich die Nummer wird nicht neu vergeben....


    Zum Thema Führerschein ist das wahrscheinlich sogar richtig, was aber extrem lästige Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle gibt.


    Es heisst im §76 FeV Übergangsrecht dazu:


    Zitat

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch


    a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,


    b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Und das ganze ist ein nun ein Kraftad mit nicht mehr als 50cm³ und es ist im Sinne der DDR ein Kleinkraftrad...


    Sinnvoll wäre gewesen das Amt hätte das als 24 0200 geschlüsselt als Kleinkraftrad 2-Raedrig (gilt aber offiziell nur bis 45kmh!), dann wäre es eindeutiger und keiner würde dumme Fragen stellen. Alternativ einfach die auslaufenden Schlüsselnummern 09 4600 da reingehämmert und gut ist...


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • denn schicke die Jungs zur Nachschulung


    kenn ich aber, mein rosa DDR-Hitlerschein wäre och ungültig und so

    ja und dann hast du erstmal das Strafverfahren am Hals und klagst...


    Die sollen da die 09 4600 rausmachen und alles ist gut...

  • Aas?

    amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (ohne Teilbefugnisse)


    https://de.wikipedia.org/wiki/…Cfer#Sachverst%C3%A4ndige


    Da macht man nicht nur einfache Hauptuntersuchungen, sondern auch Einzelabnahmen, Neuzulassungen, sonstige Gutahten und auch Führerscheinprüfungen. Quasi alles was, was so geht...


    Momentan hat man mich verdonnert hauptsächlich Führerscheinprüfungen abzunehmen. Ich hoffe ja das ändert sich bald wieder, so viel Spass macht das nicht.


    MfG


    Tobias

  • Momentan hat man mich verdonnert hauptsächlich Führerscheinprüfungen abzunehmen. Ich hoffe ja das ändert sich bald wieder, so viel Spass macht das nicht.


    MfG


    Tobias

    Die "große Lust" des Ingenieurs, konnte ich kürzlich selbst miterleben. :D Weshalb hat da der TÜV eigentlich noch seine Monopolstellung drauf? Ansich macht die "Arbeit" ja eh die Software, die überall laufen könnte. Kontrollieren, dass keiner spickt, könnte auch jede VHS-Lehrkraft. Ich mein...wenn die Organisiation, bzw die meisten ihrer Mitarbeiter, da ja ohnehin nicht so die große Lust drauf zu haben scheint...(?).

    (Ist aber nur laut gedacht..Natürlich gehe ich davon aus, zu wissen weshalb. Denn wer lässt sich eine Monopolangebotsstellung schon gern nehmen. Ist ja sicherer Umsatz..)

  • Die "große Lust" des Ingenieurs, konnte ich kürzlich selbst miterleben. :D Weshalb hat da der TÜV eigentlich noch seine Monopolstellung drauf? Ansich macht die "Arbeit" ja eh die Software, die überall laufen könnte. Kontrollieren, dass keiner spickt, könnte auch jede VHS-Lehrkraft. Ich mein...wenn die Organisiation, bzw die meisten ihrer Mitarbeiter, da ja ohnehin nicht so die große Lust drauf zu haben scheint...(?).

    (Ist aber nur laut gedacht..Natürlich gehe ich davon aus, zu wissen weshalb. Denn wer lässt sich eine Monopolangebotsstellung schon gern nehmen. Ist ja sicherer Umsatz..)

    Ja die Theorieprüfung könnte auch eine Hausfrau, die 2 Tage angelernt worden ist, das gebe ich zu. Aber ist eine amtliche Tätigkeit und man muss (theoretisch) auch alle Fragen beantworten können zu dem Thema. Früher musste man da noch die Bögen mit der Hand kontrollieren, heute macht das der PC alleine. Ja ist so.


    Theorie ist das eine, man muss ja auch Praxis machen und das von Klasse A bis Klasse CE.


    Wir haben viele (vor allem ältere) Kollegen, die gerne FE-Prüfungen machen und da voll drin aufgehen.


    Aber momentan ist viel zu tun, letztes Jahr und Anfang des Jahres war mehrere Monate Fahrschulen geschlossen wegen Corona. Nun haben sich extrem viele Prüfungen aufgestaut. Momentan muss jede Kraft, die darf, auch Führerscheinprüfung abnehmen. Da gab es keine Diskussion, jeder muss da momentan ran. Ist bei der Dekra im Osten nicht anders.


    Und ich bin eher der, der sich lieber den dreckigsten LKW anschaut (und auch keine Angst hat, damit zu fahren), den bescheuertesten Umbau sich eine Lösung überlegt anstatt in sauberen Klamotten im Hemd im Auto hinten rechts zu sitzen. Vielleicht sehe ich das in 15-20 Jahren anders.


    Aber was gar nicht geht, die fehlende Motivation an den Fahrschülern bzw. Kunden auszulassen und da blöd zu dennen sein. Da muss man dann halt kundenorientiert arbeiten. Für den Rest kann man mit seinem Chef diskutieren. So zumindest meine Meinung.


    MfG


    Tobias

  • Sehe ich eigentlich wie du und kann ich auch gut nachvollziehen. :thumbup:

    DAsmit den am Kunden auslassen.. fällt wieder auf die Konkurenzlosigkeit zurück, würde ich mal behaupten. Denn wo es keine Alternative gibt, kann der Service auch unter aller Sau sein..siehe Ämter. ;) Aber egal.. es ging ja! Er war semi-nett.. man merkte nur, Bock war nicht vorhanden..schnell genervt..vor allem dann, wenn er die Nachnamen der Fahrschüler nicht aussprechen konnte, oder die Prüfung für einen auf arabisch umstellen musste.. Wärend der Prüfung hätte er vielleicht das Privatgespräch mit dem Handy nicht annehmen müssen..aber sonst.. wenigstens ein "Glückwunsch" am Ende obligatorisch, für jeden. Das war ja auch ganz nett.

    Bin ja nun eh durch damit, daher mal die Frage an jmd involvierten: Dass im Prüfungsraum Handystrahlungen gemessen werden, halte ich für Mumpitz.. oder? :biglaugh:

  • Telefonieren während der Prüfung ist für mich nogo. Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Die Zeit ist für den Kunden und das hat da nix zu suchen.


    Diese Handystrahlungsmessung... ja ich sage dazu nix. Wir haben da so Conrad-Geräte die das messen sollen. Kann man machen, aber muss man nicht.


    Es kommt leider immer wieder vor, dass die Leute eine Kamera unterm Pulli haben und einen Knopf im Ohr. Draussen vor der Tür steht ein schwarzer Transporter mit verdunkelten Scheiben und die sagen dem dann die Lösungen vor. Spart das lernen, was ich nicht verstehen kann. So schwer ist das auch nicht. Kommt leider mittlerweile 1-2x im Monat vor, ist gängie Masche. Gibt es auch Berichte im TV mittlerweile zu, ist wirklich so krass geworden. Deswegen das mit der Handystrahlung.


    In unserer Region stehen mittlerweile so halbsenkrechte Bretter vor den Monitoren, wo man drüber gucken muss. Dann sieht die Kamera vorm Bauch nix. Ist aber nur eine frage der Zeit bis da neue Sachen kommen...


    MfG


    Tobias


    edit:

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    Das passiert wirklich...

  • Ja..beknackt.. Vor allem rasseln sie ohne das Wissen dann eben später durch die praktische.. Naja. Am besten wir hören mit dem OT nun mal auf hier.. ;)

  • Vorgabe ist das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern:


    https://www.kba.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=4


    Dort ist auf Seite 88 vorgegeben, dass die Schlüsselnummer 09 4600 (Kleinkraftrad bis 60kmh) auslaudend ist und nicht mehr vergeben werden soll und durch 25 0200 ersetzt werden soll. Ergo kommt da ein Kraftrad raus...

    Moin Zusammen,


    das ist bedingt richtig, die Schlüsselnummer darf lediglich für Neufahrzeuge nicht mehr vergeben werden, bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die die entsprechenden damaligen Vorschriften erfüllen, ist es jedoch unproblematisch. Damit soll lediglich verhindert werden, dass Neufahrzeuge mit alten Schlüsselnummern zugelassen werden, um die heute geltenden Zulassungsvorschriften zu umgehen ...


    Gruß von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Moin Zusammen,


    das ist bedingt richtig, die Schlüsselnummer darf lediglich für Neufahrzeuge nicht mehr vergeben werden, bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die die entsprechenden damaligen Vorschriften erfüllen, ist es jedoch unproblematisch. Damit soll lediglich verhindert werden, dass Neufahrzeuge mit alten Schlüsselnummern zugelassen werden, um die heute geltenden Zulassungsvorschriften zu umgehen ...


    Gruß von Frank

    Das hier

    Oh je da ist ja alles schiefgelaufen was nur danebengehen kann hier meine Daten so sollte es korrekt aussehen:


    Simson Freiw. Zulassung.pdf

    wäre dann also auch nicht so ganz richtig, oder ?

    Ist ja eine Schlüsselnummer für 45km/h Kleinkraftrad, also eine Schlüsselnummer für Fahrzeuge was nach 2002 neu in der Verkehr gebracht wurde?

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