Hallo,
ich habe vor kurzem meine originale S51 freiwillig gem. §3 FZV zugelassen, um ein "normales" Motorradkennzeichen zu bekommen und nicht mehr jedes Jahr das Kennzeichen zu wechseln, dies war für die Zulassungsstelle nichts alltägliches, hat aber nach nur 1,5h mit den DDR-Papieren und einer Kopie der KTA-Typgenehmigung, da in der ABE kein Felgendurchmesser steht, geklappt.
Ein Problem gab es jedoch und das macht mich ziemlich stutzig: da es vom Kraftfahrbundesamt laut Aussage der Zulassungsstellenmitarbeiter keine Verschlüsselung für Kleinkrafträder über 45 km/h mehr gibt, wurde mein Moped als
- Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung
- Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
- keine HU/AU-Pflicht
- keine Kraftfahrzeugsteuer
zugelassen, auf dem Kennzeichen ist auch nur die Zulassungsplakette draufgeklebt worden.
Es wurde mir bei der Zulassung jedoch mündlich versichert, dass das Fahrzeug trotzdem mit Führerschein M gefahren werden darf und sollte es zu einer Polizeikontrolle kommen, diese ja dies mit der Zulassungsstelle klären können - dies fand ich dann doch etwas unbefriedigend.
Ich bin dann daraufhin zum Dekra-Prüfer meines Vertrauens, dieser meinte die Zulassung sei so falsch und stellte mir eine Änderungsbescheinigung aus - zurück bei der Zulassungsstelle wurde jedoch erneut gesagt alles sei richtig und nichts wurde geändert.
Mein Problem ist nun, dass wenn Leute aus der Familie oder Freunde mit dem Moped fahren die nur Führerschein M haben und es zu einer Polizeikontrolle kommt, aufgrund der Zulassung als Motorrad schnell von einem unbedachten Polizisten der Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren ohne HU/etc. hervorgezaubert werden kann und die Fahrt unterbunden wird.
Habt ihr Ideen, wie man nun weitermachen soll?