MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

KBA 2021 Neue Bedingungen für Erteilung der ABE

  • das kba liest mit, und wenn dann solche Ratschläge gegeben werden wie vor dem Zerlegen schon Bilder machen, was erwartet ihr dann?


    Die Papiere werden ja für ein Fahrzeug ausgestellt was zum Zeitpunkt des ausstellens vorhanden und komplett sein muss, und eine zerlegte ist nunmal nicht komplett.

    Genauso kommt es sicher auch vor das Leute Mopeds kaufen, Papiere beantragen, dann das Moped verkaufen, und dann die papiere hinterher...



    Wenn sich einfach jeder an die Regeln gehalten hätte, hätten wir diesen ganzen midt jetzt nicht in der Form!

  • Ich persönlich fahr nun bald S70, da muß ich sowieso zur GTÜ zwecks 21 er Abnahme. Wenn ich diesen Zirkus hier lese, den das KBA betreibt, da würde ich auch bei bei einer 50 er lieber zur 21 er Abnahme gehen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Da warte ich wenigstens nicht 6 Monate und es scheitert dann nicht am vermeintlich nicht originalen Typschild o.ä.

    Vielleicht hat das KBA ja bald einen Personalüberhang.

  • Ich persönlich fahr nun bald S70, da muß ich sowieso zur GTÜ zwecks 21 er Abnahme. Wenn ich diesen Zirkus hier lese, den das KBA betreibt, da würde ich auch bei bei einer 50 er lieber zur 21 er Abnahme gehen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet.

    Eine § 21 Abnahme ist natürlich auch bei den Simson Mokicks kein Problem, man sollte aber vorher bei den Prüfstellen nachfragen, was es kostet - in letzter Zeit habe ich für die Abnahme Rechnungen zwischen 80 und 350 Euro zu sehen bekommen (diverse Prüfstellen, TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS ...), wobei nicht mal die selbe Prüforganisation einheitlich verfährt. Anscheinend kalkuliert jede/r Sachverständige inzwischen die Preise selbst.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • das kba liest mit, und wenn dann solche Ratschläge gegeben werden wie vor dem Zerlegen schon Bilder machen, was erwartet ihr dann?

    ....

    Der Feind liest überall mit :ironie:

    Im Ernst - find ich gar nicht verkehrt mit dem Datum! Nur meine Meinung :undwech:

  • Das schon, aber dann muss man über 20 Wochen auf die Zweischrift warten und es nicht raus ob es dann auch eine gibt

    und zur Prüfstelle muss man ja eh zwecks HU.

    Aber nicht (HU), wenn er sie als 50er anmelden möchte.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Im Beitrag davon ging es aber um S70 und SR4-3 :lookaround:

    War ja auch nicht bös gemeint. Habe das in diesem Zusammenhang geschrieben


    Ich persönlich fahr nun bald S70, da muß ich sowieso zur GTÜ zwecks 21 er Abnahme. Wenn ich diesen Zirkus hier lese, den das KBA betreibt, da würde ich auch bei bei einer 50 er lieber zur 21 er Abnahme gehen, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Da warte ich wenigstens nicht 6 Monate und es scheitert dann nicht am vermeintlich nicht originalen Typschild o.ä.

    Vielleicht hat das KBA ja bald einen Personalüberhang.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • in den LK SLF-RU und SOK hat die DEKRA die Anweisung der Zulassungsstelle nur noch Abnahmen zur Erlangung der BE durchzuführen wenn der Negativbescheid vom KBA vorgelegt werden kann. Die Info der KBA Seite ist nicht ausreichend.

    Einfach schnell den Weg ums KBA herum wird wohl schwieriger.

    Kein Negativbescheid = keine Abnahme durch DEKRA.

    Wahrscheinlich sind die armen Mitarbeiter der Zulassung komplett überarbeitet und kommen kaum noch zur Kaffeepause.

  • in den LK SLF-RU und SOK hat die DEKRA die Anweisung der Zulassungsstelle nur noch Abnahmen zur Erlangung der BE durchzuführen wenn der Negativbescheid vom KBA vorgelegt werden kann. Die Info der KBA Seite ist nicht ausreichend.

    Einfach schnell den Weg ums KBA herum wird wohl schwieriger.

    Kein Negativbescheid = keine Abnahme durch DEKRA.

    Wahrscheinlich sind die armen Mitarbeiter der Zulassung komplett überarbeitet und kommen kaum noch zur Kaffeepause.

    Jo, das hat mir auch Dekra-Prüfer vor 1/4 - 1/2 erzählt.

    Gehst zum TÜV, GTÜ...

  • Erst zur Zulassungsstelle, um, zu fragen, was die so alles haben wollen.

    Hatte gestern erst einen ähnlichen Fall, als ich eine Umschlaggenehmigung für meine TS(zulassungspflichtig!!!) beantragen wollte.

    Die Sachbearbeiter auf dem Amt mussten sich selbst erstmal bei der obersten Leitung erkundigen, wie das Verfahren aktuell abzulaufen hat.

    Die arme Frau erschien mir mit meinem Anliegen völlig überfordert...

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Dann rede mal mit Amtsleiter von der Zulassungsstelle.
    Nur mal so, es stehrn doch Voraussetzungen auf der KBA-Seite , wie zb. originales Typenschild, wie auch das für jegliche Umbau die Prüfstellen eh zuständig sind.

    Da soll mir der Zuständige mal genau erklären warum man dort einen Antrag stellen soll, wo 31€ fällig werden, wenn da schon klar steht das es kein Nachweis der ABE gibt wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind und damit das KBA eh zu einer Prüfstelle verweist.

    Warum eine Prüfstelle dann einfach so, ein 21er Gutachten zur Erlangung eine BE für das Fahrzeug ausstellt, wenn es da eine Anweisung gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nur mal so, es stehrn doch Voraussetzungen auf der KBA-Seite , wie zb. originales Typenschild, wie auch das für jegliche Umbau die Prüfstellen eh zuständig sind.

    Da soll mir der Zuständige mal genau erklären warum man dort einen Antrag stellen soll, wo 31€ fällig werden, wenn da schon klar steht das es kein Nachweis der ABE gibt wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind und damit das KBA eh zu einer Prüfstelle verweist.


    Glaub mir, das hat auf der Zulassungsstelle nicht interessiert.

    Ich hab's versucht.

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