MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Zylindereinlass messen bei Polizeikontrolle?

  • Hallo,
    Ist es bei irgendwem schonmal vorgekommen das die Polizei bei einer normalen Kontrolle den Einlass vom Zylinder gemessen hat?
    Sonst sieht man an meinem Alltagsmoped eigentlich äußerlich kein Tuning (Aoa1+16er Vergaser), überlege bloß noch wie das mit dem Einlass vom Zylinder ist. Wenn sie dass Tuning erkennen dann wohl aber eher nicht daran oder, kann mir nicht vorstellen das die den Vergaser abbauen bloß um den Einlass zu messen?!
    Und ein Kumpel von mir meinte das bei ihm der Kopf abgenommen wurde um die Kanäle zu zählen und das Maß der Laufbuchse zu ermitteln, ist das mittlerweile auch Routine?
    Danke schonmal ^^

  • Einziehen können sie aber nur, wenn ein dringender Verdacht besteht.
    Ist der nicht vorhanden bzw ist nichts offentsichtliches ersichtlich, so können sie gar nix.


    Das mit Zylinderkopf runterbauen habe ich auch schon gehört.
    Vorallem im Raum Merseburg muss da ein Dorfbekannter Polizist sich öfter den Spaß machen. Angeblich hat er wohl die Berechtigung dafür...
    Selber erlebt habe ich das aber noch nicht.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • und schon haste den Vedacht erweckt und die Karre ist erstmal weg...

    Oh, da würde ich mal denen Raten die Inbusschrauben an ihren Motoren verwenden, die mal schnell gegen Schlitzschrauben zu tauschen. ;)


    Verdacht, weil er nicht das richtige Werkzeug hat, der wäre absolut haltloser und ohne ein begründetet Verdacht, kann er auch nichts einfach sicherstellen.
    Mal abgesehen davon das er rechtlich auch nicht befugt ist, ein Motor zu öffnen.
    Grob gesagt alles was eine Sichtkontrolle ist darf er bei einer Verkehrskontrolle, wie Licht, Reifen, Bremse, Ladungssicherung usw. überprüfen.


    Bei der Vielzahl von gebräuchlichen Schraubenkopfform heut zu tage, kommt man mal schnell nicht weiter wenn nur Steckschlüssel für Außensechskant hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Einziehen können sie aber nur, wenn ein dringender Verdacht besteht.
    Ist der nicht vorhanden bzw ist nichts offentsichtliches ersichtlich, so können sie gar nix.


    Das mit Zylinderkopf runterbauen habe ich auch schon gehört.
    Vorallem im Raum Merseburg muss da ein Dorfbekannter Polizist sich öfter den Spaß machen. Angeblich hat er wohl die Berechtigung dafür...
    Selber erlebt habe ich das aber noch nicht.

    Da hast Du die richtigen Info´s.
    Der fährt hinterher. Wenn er meint, die Karre geht zu schnell, wird überholt, gestoppt und beschlagnahmt...
    und dann hat meine bessere Hälfte wieder ein Mandat. :D

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Sollte er zumindest nicht dürfen. Was allerdings gemacht wird und was gedurft, sind meist zwei sehr verschiedene paar Schuhe. Also hier jedenfalls.


    Wovon ich allerdings schon hörte war: "Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer."


    Inwiefern das dann legal ist, kann bestimmt Ulfus sagen. Ich vermute mal, bei hinreichendem Verdacht usw., ..ists so.

  • Und wenn 5 oder mehr Leute zivilrechtlich gegen den Sheriff klagen und das Moped in einer Fachwerkstadt ,auf Polizeikosten wieder herrichten lassen , und das vielleicht noch in der Presse veröffentlichen ; Dorfsheriff führt sich als Tüv Sachverständiger auf und der Steuerzahler soll für die Reparaturkosten aufkommen . Wird diese Berechtigung ganz schnell entzogen um das Ansehen der Polizei nicht zu gefährden . Mit einem guten Anwalt wird das ein ganz netter Sheriff der dann winkt wenn ein Moped vorbei fährt.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen,
    Wenn sie das Tuning bemerken dann ja eher am Auspuff oder? Also ob ich jetzt nen 60er mit 16er Einlass fahre oder nen 60er mit 21er Einlass ist dann nicht entscheidend ? Oder denkt ihr gerade der Zylindereinlass könnte mir in so einer Situation zum Verhängnis werden oder die Rettung sein?


    Es geht mir darum ob ich mir einen Zylinder mit 16er Einlass oder doch mit größerem hole.

  • Um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen,
    Wenn sie das Tuning bemerken dann ja eher am Auspuff oder? Also ob ich jetzt nen 60er mit 16er Einlass fahre oder nen 60er mit 21er Einlass ist dann nicht entscheidend ? Oder denkt ihr gerade der Zylindereinlass könnte mir in so einer Situation zum Verhängnis werden oder die Rettung sein?


    Es geht mir darum ob ich mir einen Zylinder mit 16er Einlass oder doch mit größerem hole.

    Bemerken wird das ein ostzonaler Altpolizist schon am Fahrgeräusch in 500 Meter Entfernung.

  • Oder das komische schwarze/silberne/weisse Auto, das dich trotz 80 auf dem Tacho seit 2km nicht überholen will...

  • Okay gut dann wird’s wieder einer mit großem Einlass, wenn ich hochgenommen werde dann habe ich so oder so wahrscheinlich Pech, egal was für ein Einlass.

    Stino hat 16er Einlaß alle größeren nicht.

    Kann ich so nicht unterschreiben, hätte mir im anderen Fall meinen DDR auf 60ccm bohren und schleifen lassen, dann wäre es ein 16er Einlass gewesen.
    Danke für die ganzen Antworten

  • Sollte er zumindest nicht dürfen. Was allerdings gemacht wird und was gedurft, sind meist zwei sehr verschiedene paar Schuhe. Also hier jedenfalls.


    Wovon ich allerdings schon hörte war: "Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer."


    Inwiefern das dann legal ist, kann bestimmt Ulfus sagen. Ich vermute mal, bei hinreichendem Verdacht usw., ..ists so.

    Ist doch ganz simpel, bei unzulässigen Umbauten erlischt sofort die Betriebserlaubnis.
    Der Verdacht des Vollzugsbeamten reicht aus, um die Maschine für eine Prüfung durch einen Sachverständigen sicher zu stellen.
    Allerdings kann er natürlich auch meinen, wie oben beschrieben:
    "Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer."


    "Legale Erpressung"


    Macht das dann der Delinquent, so könnte der Vollzugsbeamte meinen, etwas festgestellt haben zu wollen - was natürlich der Rechtsbeistand des Delinquenten in der folgenden Strafverhandlung "wegen Teilnahme am Straßenverkehr mit einem nicht zugelassenen und somit auch nicht (korrekt) versicherten Kfz" bestreiten wird, was spätestens dann zu einem Gutachten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen führt.
    Bis zu dieser Verhandlung bleibt die Karre sichergestellt, evtl. auch der Führerschein.


    Meint der Vollzugsbeamte, nichts feststellen zu können/wollen - Glück gehabt und viel Spaß beim Zusammenbau.


    Baue ich meine Karre nicht auseinander, kann natürlich passieren, dass diese eingezogen - sichergestellt - wird.
    Meist passiert dann erst mal gar nichts. Die Karre steht irgendwo bei der Behörde rum.
    Eigene Anfragen werden mit "...Verfahren läuft noch... ...keine Auskunft möglich..." beantwortet.
    Fragen des Anwalts führen dann zu einer eventuellen Beschleunigung, so dass ein Staatsanwalt einen SV beauftragt,
    die Kiste zu begutachten.


    mögliches Ergebnis:


    A) Kiste ist unzulässig verändert
    - Strafverfahren, Geldbuße, Probleme bei der Erteilung des nächsten Führerscheins (PkW, Motorrad), Karre kann eingezogen werden, günstigstenfalls Herausgabe mit Auflage Rückbau auf Zulässigkeit und kostenpflichtige Wiedervorstellung
    => blöd gelaufen und sehr teuer


    B) Kiste ist i.O.
    - Mitteilung der Einstellung des Verfahrens nach einiger Zeit mit Termin zur Abholung der Kiste...


    So möge jeder selbst beurteilen, ob sich das lohnt...



    Bezüglich des angemerkten Beamten im Raum Merseburg, der die Geiseltalregion unsicher macht - es gab bisher zu wenig Dienstaufsichtsbeschwerden...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

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