MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

S51 Macht ein großes Nummernschild Sinn?

  • Moin,


    nachdem ich mir diese beiden Threads


    Simson Schwalbe auf 75ccm zulassen
    Meine KR51/2 mit Kradzulassung


    durchgelesen habe, bin ich immer noch nicht sicher, worauf es abzielt, sich ein großes Nummernschild zu holen (so es denn Zulassungsstelle und TÜV absegnen).
    Einerseits natürlich, wenn man mit mehr Leistung legal fahren möchte und andererseits auch, weil große Schilder manche Autofahrer nicht sofort dazu verleiten, mich innerorts bei 65km/h überholen zu wollen. Aber ist das schon alles?
    Da ich nicht vorhabe, unsere beiden S51 zu tunen und versuche, alles möglichst originalgetreu zu belassen (oder bei Defekt wieder entsprechend herzustellen), fällt der erste Grund schonmal weg.
    Welche Vorteile bringt mir das noch? Gibt es finanzielle Aspekte? Hat es Einfluss auf den Führerschein? Vermutlich nicht, da ich keine Leistungsvermehrung anstrebe und weiterhin mit der 3 die 50ccm bewegen darf.
    Wenn ich die genannten Threads richtig verstanden habe, handelt es sich bei der Sache mit dem TÜV um eine einmalige technische Abnahme der Maschine, bei der es anschließend keine Plakette gibt?
    Bringt ein großes Schild auch Nachteile?


    Grübelnde Grüße aus Niedersachsen

  • Das eine ist eine Zulassung als Leichtkraftrad. Das ist mit dem Autoführerschein so normal nicht mehr fahrbar. Das ist nicht das was du brauchen kannst


    Das andere ist eine freiwillige Zulassung. Hier lässt man sein Moped ohne vorherige Überprüfen eines TÜVers zu. Das hat aus meiner Sicht den Vorteil, das zum einen andere Verkehrsteilnehmer einen nicht ganz so auf die Pelle rücken. Zum anderen hat man eine richtige Versicherung mit Schadensfreiheiheit und kann so auf dauer sparen. Ebenso kann man (mir ist allerdings noch keiner bekannt der es gemacht hat) ein Saisonkennzeichen nehmen und spart dann noch mal ein wenig. Weiterer Vorteil wäre, auf einer Kraftfahrtstrasse ist man zwar langsam und immer noch illegal unterwegs. Aber es ist anhand des Kennzeichens nicht sofort ersichtlich, dass man da nicht fahren darf.

  • :morgaehn:


    Wenn du keine Leistungssteigerung anstrebst, dann musst du auch keine technische Abnahme nach Paragraph 21 machen. Und du musst auch nicht alle 2 Jahre zum TÜV.
    Das nennt sich dann freiwillige Zulassung nach Paragraph 3,
    Du brauchst lediglich ein LRA was das ganze mitmacht! Und alle dazugehörigen Unterlagen.


    Ich habe meinem LRA vor ca nemm Monat eine Emailanfrage geschickt. Aber bis jetzt noch keine Antwort bekommen! Corona sei dank!!


    Vorteile sind:
    -Kein Kennzeichenwechsel mehr
    -Wunschkennzeichen
    -H-Kennzeichen
    -Mehr Respekt seitens der Autofahrer


    Nachteile sind:
    -Das Kennzeichen ist „riesengroß“
    -Es muss beleuchtet sein
    -durch die fehlende Plakette wirst du wahrscheinlich zu Bullenmagnet.
    -die Zulassungskosten sind um die 60€



    Die Versicherung als Zweitwagen relativiert sich nach dem ersten Jahr.


    Das einzige was mich zu einem großen Kennzeichen bewegen würde, sind meine Schadensfreihen Jahre und meine Prozente bei der Versicherung!
    Und da wir zwar 2 Autos haben, aber keines auf meinen Namen, oder den meiner Frau zugelassen ist.
    Würden die Prozente und SF-Klasse nach ca 8 Jahren verfallen.
    Dann würde ich als Erstfahrzeug mit 30€ Haftplicht beginnen.
    Beim Zweitwagen sind im ersten Jahr
    ca. 80-100€, je nach Versicherung.


    Hoffe ich konnte Dir helfende Grüße
    aus Seefeld.

    Grüße aus Seefeld ;)

  • Hallo


    KBA aus Flensburg und Evb nummer und einen Vorgesetzten der Ahnung hat und den Antrag auf Zulassung
    haben sie sich selber geschrieben-
    Wenn du mir ne mAILADRESSE schickst sende ich dir das Bild was ich gemacht habe


  • und einen Vorgesetzten der Ahnung hat und den Antrag auf Zulassung

    8o
    Vielleicht gibts ja in meinem LRA keinen der Ahnung hat. Und ich kriege deswegen keine Antwort! :rotate:


    Hab schon von Geschichten gehört da wollte das LRA die Kaufverträge der Fahrzeuge und Vordrucke von bereits vergebenen Fahrzeugscheinen sehen,
    damit das Amt weiß was es wo eintragen muss! :search:

    Grüße aus Seefeld ;)

  • Ich hab das ja auch durch und verfolge das Thema schon länger...wenn die nicht wollen, schmeissen sie mit Knüppeln damit du stolperst.


    Da gibt es immer wieder die Behauptung, das ginge nicht ohne HU. Aktuell hier in HH Thema.
    Dann hat mal jemand berichtet, wo die ein Gutachten sehen wollten, ob die Kennzeichenleuchte das Kennzeichen auch korrekt ausleuchtet...
    Andere sagen einfach: machen wir nicht.


    Klar, es bleibt jedesmal der Klageweg offen...viel Spaß dabei.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren


  • Dann hat mal jemand berichtet, wo die ein Gutachten sehen wollten, ob die Kennzeichenleuchte das Kennzeichen auch korrekt ausleuchtet...

    Das kann ich mir lebhaft vorstellen.
    Schön wäre auch ein Gutachten darüber, ob herkömmliche Ventilkappen bei Tempo 60 noch sicher auf dem Ventil halten oder bereits ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

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