MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

KBA Papiere - Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Hallo,
    ich habe eine s50 bj 1975 gekauft -ohne Papiere. Ich habe gleich über das Telefon bei der Polizei die FIN überprüfen lassen: Kein Ergebnis. Gestern war ich nochmal bei der Polizei um mir das gesagte Schriftlich bestätigen zu lassen. Ein anderer Beamte schaute nochmal im register nach und entdeckte eine Fahndung nach einer Mz 150ccm (in Tschechien seit 2012) mit der gleichen FIN wie meine Simson?!


    Er meinte es ist Zufall aber ich kann mir das nicht erklären da die Mz Modelle auch ganz andere FIN-Nummern haben als meine welche mit 4.... beginnt. Der Beamte meinte ich bekomme keine Probleme aber was meint ihr? Überprüft das KBA das auch und bekomm ich evtl mit denen Probleme bei der Beantragung?
    Ich habe jetzt die Bescheinigung und den Kaufvertrag


    danke

  • Ja genau. Wenn die Polizei sagt es ist alles i.O. Dann sollte es ja keine Probleme geben?

    Das ist immer eine momentane Auskunft.


    Das sagt allerdings nichts darüber aus ob es ein Reimport ist oder nicht.
    Das erfährst du ca 20 Wochen nach dem du eine Zweitschrift beantragt hast.

  • Dann muss das Fahrzeug für die Betriebnahme auf unseren Straßen beim Sachvollständigen abnehmen, das bedeutet du wirst keine 60 kmh Papiere (in der Regel) für ein Kleinkraftrad bekommen weil die Sonderregel nur für DDR Mopeds die auf ostdeutschen Boden bis 1992 erstmal zugelassen waren gelten.
    Du musst dann die Karre drosseln oder das Ding als Leichtkraftrad abnehmen, dafür reicht aber normale Führerschein nicht mehr. Ende von Lied, Reimport sollte man meiden wie der Teufel Weihwasser, damit gibt es nur Probleme

  • Dann warte einfach ab :a_bowing:
    Die Listen des KBA sind auch nicht unfehlbar, nur wirds schwierig bis unmöglich, einen "Fehler" bzw ne "Falscheinstufung" nachzuweisen.


    @JPJF1995
    Also kann ich mir ne Ungarn-Simme zum "humanen" Preis angeln, zurecht machen und bekomme sie dann halt als LKR mit Versicherungskennzeichen und 60 km/h auf die Straße? Oder brauchts dafür ne Zulassung mit amtlichem Kennzeichen?


    Gruss


    Mutschy

  • Ich habe kein H etc in der FIN und auch keine cm50 etc auf dem Typenschild oder im Rahmen. Moped mit Doppelsitz, Soziusfußrasten etc.


    Ja und ? Sind doch nur Merkmale der Ungarn-Modelle, soweit die noch original sind.
    Simson sind aber nicht nur nach Ungarn exportiert wurden

  • Hab gerade beim KBA nachgefragt und er meinte an sich sieht stand jetzt alles gut aus und die S50b bj1975 wurden sehr wenige exportiert. Allerdings kann es sein das sich innerhalb der Wartezeit die Liste ändert :a_bowing:

  • Da hatte ich anscheinend glück. Aber er hat ja auch nur gesagt das man abwarten muss (20 Wochen). Er meinte falls es sich um ein reimport handelt kann ich einfach eine Einzelabnahme machen lassen und trotzdem die 60km/h (Wenn das Typenschild passt und Fußrasten etc verbaut sind) Papiere bekommen (allerdings abhängig vom Prüfer und wie der sich auskennt meinte er :D )

  • Ja, eine 21er Abnahmen musste dann machen lassen, da gibt es auf Grund der STVZO/FZV normal aber nur eine BE mit 50Km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und mit 60km/h ist es ein Leichtkraftrad.
    Damit Großes Kennzeichen, zwei Jahre zur HU und ein A1 Führerschein ist nötig.


    Auch wird normal bei eine 21er Abnahme als Kleinkraftrad geprüft ob das auch nur maximal 50km/h fährt, auch der sonstige technische Zustand des Mopeds wird geprüft.

  • Er meinte das sich in meinem Bundesland (bayern) die Prüfung eher nicht so gut auskennen wie die zB in Thüringen etc. Und einfach die 60kmh Papiere als Kleinkraftrad (Führerschein AM)bekommen kann ?(

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