Ich war letztes Jahr im Herbst zum Seminar wo es um Schadenabwicklung ua. ging es auch darum.
Wirtschaftliche Totalschäden die außerhalb der 130% Regelung, instandgesetzt werden, die Fälle kann man im Jahr zählen.
In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis sind sie es nicht.
Viel mehr braucht man dazu nicht sagen.