MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Tuning und Polizei

  • Moin Kamaraden,
    ich wollte mal fragen wie es aussieht, wenn die Polizei mich anhält (SR4-4 mit 63ccm 4Kanal), was passiert?
    Dürfen die mein Moped einfach mit nehmen und wenn ja kann ich es mit Umbau auf 50ccm wieder abholen?


    Möchte hiermit keine Disskusion starten, sondern nur meine Frage konstruktiv beantwortet haben. Danke.


    Grüße

  • Bei begründetem Verdacht kann die Rennleitung Deinen Bock zur Begutachtung mitnehmen.
    Alles weitere ergibt sich dann danach.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Was willst Du denn lesen?
    Ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung und im Ermessen des Beamten.
    Was diese dürfen und was nicht, wurde oft genug erörtert. Was Du im Fall der Fälle zu erwarten hast, steht einerseits in Bußgeldkatalogen und hängt auch von Deinem spezifische Fall ab.
    Vllt. findest Du hier unter den Polizeistories im Simsoncafe den Input, den Du benötigst.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Hallo Zylinderheini,



    ich glaube "Der Dings" hat schon alles gesagt. Wenn du noch die Höhe des Bußgeldes erfahren willst, wende dich bitte direkt an die Rennleitung.


    Viele Grüße

    Schraubt ihr noch oder fahrt ihr schon? :Beer:


    Vier Takte sind zwei zu viel. :thumbup:

  • Das war ernst gemeint von Dings.


    Bei begründetem Verdacht, ziehen das Moped ein, ja das dürfen die
    und stellen das ein Sachverständigen vor, bei 63ccm ist erstmal die BE weg.
    Die Überprüfung und Abschleppen ist selbstverständlich kostenpflichtig.
    Dann steht an fahren ohne gültige BE sowie fahren ohne gültigen Führerschein (soweit der Fahrer kein A1 Führerschein hat) ein verfahren und die entsprechende Strafe an.


    Die BE gibt es dann wieder wenn das Moped der StVZO/FZV entspricht, wovon sich Sachverständigen überzeugt und dieser grünes Licht gibt.

  • der Versicherungsschutz fehlt noch, der besteht ja auch nicht mehr bei über 49ccm

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Eigentlich schon. ;)


    mfg
    :b_wink:

    seid wann das? Die Versicherung wurde ja für 50ccm und 60km/h abgeschlossen, wenn sie nun 63ccm und sagen wir mal 75km/h hat, dann hilt sich die versicherung im schlimmsten Fall das Geld von dir wieder.


    Das is fahren ohne BE, ohne Führerschein wenn nicht A1 vorhanden, und fahren ohne pflichtversicherung.


    Is ne lustige Menge an Bußgeldern, dafür kann man das auch eintragen lassen, und den A1 machen...

  • Aber genau diese Diskussion war doch nicht gewollt :a_zzblirre:

    is doch keine Diskussion, is doch nur ein "was passiert wenn" zusammen tragen.


    Da hast du es selber geschrieben.
    Fürs erste hast du aber eine Versicherung. Somit auch kein fahren ohne Versicherungsschutz.


    mfg
    :b_wink:

    ok, dann habe ich dich falsch verstanden :thumbup:

  • Mit ein wenig Mühe hätte er genau die Info recht oft gefunden. ;)
    Gut zusammengefasst, ckich! :m_klatschen:


    Ja ich weiß,
    wie du schon sagtes, was auf ein genau da zukommt, ist abhängig von der genauen Sachlage.
    Da spielt auch eine Rolle ob man damit erstmalig aufgefallen ist, ob da jemand gefährdet oder gar zu schaden gekommen ist usw.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!