Guten Abend,
ich habe zwar schon einen Eintrag gefunden, jedoch war dieser sehr veraltet.
Es geht um die Eintragungsfähigkeit der Scheibenbremse. Ich bitte um Aufklärung, weshalb es beim tüv durchgeht wenn man eine Nachbaugabel etc hat.
Es klingt vielleicht sehr naiv, aber auf YouTube wurde gesagt das es kein Problem seien sollte die nachbauten ( in meinem Fall SWH) bei ordentlichem Einbau eine Eintragung zu bekommen. Ich verstehe ich nicht warum nicht-Original teile ohne ABE oder sonstiges eingetragen werden können. Ich selber verbaue bald eine SWH Gabel als auch Bremssattel, eine ZT Scheibe(220mm) und einen gasdrehgriff mit Originalaufnahme. Denkt ihr ich stoße auf irgendwelche Probleme?
Danke im Voraus