Beim KBA gibt es neue Voraussetzungen/ Bedingungen für das Beantragung einer Zweitschrift der BE.
Die stehen so seit heute auf der KBA Seite.
Die stehen so seit heute auf der KBA Seite.
Kraftfahrzeugbundesamt schrieb:
Das KBA kann den Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis nur erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Folgende Fotos sind bei Antragstellung dem Antrag beigefügt:
- Frontansicht/Heckansicht
- 2 x Seitenansicht
- FIN im Rahmen
- komplettes Typschild
Hauptrahmen und Typschild sind Original aus DDR-Produktion
Es handelt sich um ein komplettes Fahrzeug
Die Bearbeitungskosten betragen je Fahrzeug 30,13 Euro inklusive MwSt., Porto und Nachnahmeentgelt und werden auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Derzeit beträgt die Wartezeit bis zur Antragsbearbeitung mindestens 20 Wochen. Wir bitten innerhalb dieser Frist von Nachfragen abzusehen.
Eine Bestätigung über den Eingang des Antrages kann nicht erfolgen. Im Falle notwendiger Klärungen werden wir auf Sie zukommen.
Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tommyboy1103 ()
Tommyboy1103 schrieb:
Und was wären die neuen Bedingungen ?
JPJF1995 schrieb:
Dachte immer die können anhand der FIN sagen, ob hot oder Reimport Schrott.
JPJF1995 schrieb:
Das wird den Lug und Betrug nur noch weiter....
JPJF1995 schrieb:
Natürlich würde ich auch auf Bestandschutz pochen (damals habn ja auch Reimporte einfach KBA Papiere bekommen,
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ckich ()