Hallo, da wir im nächsten Jahr eine größere Tour durch Deutschland machen und wir dabei mit Anhänger fahren werden, wollte ich mal fragen ob die Beleuchtung am Heck des Mopeds (Rück/Bremslicht) am Zugfahrzeug beim Betrieb mit Anhänger leuchten muss. Bei der Schwalbe ist das Rücklicht während der Fahrt mit Anhänger kaum oder garnicht zu sehen. Ich habe schon über Google versucht was raus zu finden, jedoch nix gefunden. Gruß
Rechtliche Frage beim Ziehen eines Anhängers
-
-
Gegenfrage - mit welcher Begründung sollte es nicht leuchten müssen?
Das Zugfahrzeug muss vollumfänglich verkehrssicher sein - also nutz Kondome...Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun! -
das Licht am Zugfahrzeug darf (je nach Lichtmaschine - muss) abgeschaltet werden. Die passende Dose schaltet Rück- und Bremslicht ab, wenn der Stecker vom Anhänger eingesteckt wird.
Um welche Lichtmaschine geht's? -
Hat zu leuchten.Schluckimpfung ist süß - Kinderlähmung ist grausam.
-
am Heck vom Zugfahrzeug?
Die Leistung reicht doch nicht. Weißt du ja sicher. -
Das is Wurscht. Der intelligente Ausführende der Exekutive wird das schon erklären anhand des Bußgeldkatalogs und der geltenden StVoSchluckimpfung ist süß - Kinderlähmung ist grausam.
-
Wenn er auf der sicheren Seite möchte:
- Rück-/ Bremslicht am Hänger
- Blinker am Hänger
- Kennzeichen am Hänger
- 40er Aufkleber
- Umschaltdose (Rücklicht Fahrzeug aus, Hänger an)
- Papiere für den Hänger
- Einhaltung der Vmax von 40km/h im HängerbetriebTEAM SAUSTAHL
"Bier trinken hilft der Landwirtschaft"
Never Touch A Running Simson!!! -
LordHelmchen schrieb:
Wenn er auf der sicheren Seite möchte:
- Rück-/ Bremslicht am Hänger
- Blinker am Hänger
- Kennzeichen am Hänger
- 40er Aufkleber
- Umschaltdose (Rücklicht Fahrzeug aus, Hänger an)
- Papiere für den Hänger
- Einhaltung der Vmax von 40km/h im Hängerbetrieb
Blinker sind mWn bei einer Schwalbe am Anhänger NICHT notwendig, da die Blinker des Zugfahrzeuges ja jederzeit sichtbar sind. Der /M1 und /M2 hatte ja dementsprechend keine Blinker und war für die Schwalbe vorgesehen.Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren -
Auf die Idee bin ich durch dieses Video gekommen: .
Dazu hat der Vater eines Freundes eine S50 mit Anhänger die als Postmoped zu DDR Zeiten gedient hat. Dort ist auch eine Steckdose mit Abschaltung des Rücklichtes bei Hänger Betrieb, Die Zündung ist da die originale. Die Frage ist halt, ist es legal oder nicht. Da ich bzw wir kein Risiko eingehen möchte sollen alle Kriterien erfüllt werden. Zum Einsatz kommt bei mir wahrscheinlich eine Vape Powerdynamo mit 100 Watt. Da aber auch eine Handy für die Navigation genommen wird möchte ich möglichst wenig andere Verbraucher benutzen, deswegen auch die Idee mit dem umschalten.
40 kmh Aufkleber ist drauf und meine Versicherung schickt mir zwei Kennzeichen zu. Beleuchtung am Hänger ist bis jetzt noch defekt, da überlege ich mir zwei LED Leuchten zu holen. Reflektoren kommen auch dran. Wahrscheinlich sollte ich mich mal beim TÜV schlau machen oder bei einer Fahrschule nachfragen...Gruß -
stvo und Bußgeldkatalog studieren. Nicht alles erlaubt was in der DDR rechtens war. Beispiel Autobahn etc.Schluckimpfung ist süß - Kinderlähmung ist grausam.
-
Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren
-
lehmann schrieb:
stvo und Bußgeldkatalog studieren. Nicht alles erlaubt was in der DDR rechtens war. Beispiel Autobahn etc.
Wir müssen an den Zweiräder ja auch noch kein warnblinklicht nachrüsten, obwohl die StVO dies heutzutage gerne möchte...
Bei Nutzung eines Anhängers darf das brems/Rücklicht per Dose abgeschaltet werden. Wichtig ist, bei einer s-klasse müssen am Anhänger auch blinker vorhanden sein! Bei der vogelserie ist dies nicht unbedingt erforderlich...