
2. Ausnahmeverordnung zur STVZO zum Tragen von DDR Schutzhelmen
Rein Rechtlich gesehen sind die DDR-Halbschalen (Eierschale) und Integralhelme auch ohne DIN oder EU-Norm, laut dem Schreiben unten, zugelassen.
Die 2. Ausnahmeverordnung von 1990 (Tragen von DDR Schutzhelmen) hat Bestandsschutz und 1992 wurde das Enddatum 1992 in der 1. Verordnung zur 2. Ausnahmeverordnung aufgehoben.
Die 2. Ausnahmeverordnung von 1990 (Tragen von DDR Schutzhelmen) hat Bestandsschutz und 1992 wurde das Enddatum 1992 in der 1. Verordnung zur 2. Ausnahmeverordnung aufgehoben.
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