2. Ausnahmeverordnung zur STVZO zum Tragen von DDR Schutzhelmen

Rein Rechtlich gesehen sind die DDR-Halbschalen (Eierschale) und Integralhelme auch ohne DIN oder EU-Norm, laut dem Schreiben unten, zugelassen.


Die 2. Ausnahmeverordnung von 1990 (Tragen von DDR Schutzhelmen) hat Bestandsschutz und 1992 wurde das Enddatum 1992 in der 1. Verordnung zur 2. Ausnahmeverordnung aufgehoben.