Also eins muss man ja mal klarstellen.
Man muss zwischen Zulassungsrecht und STVO unterscheiden. Ist ein Kraftfahrzeug in der EU zugelassen, darf ich auch in der ganzen Eu damit fahren. (D.h. wenn ich die Simme in Dtl auf 60 zulasse, muss ich sie nicht drosseln, wenn ich nach NL fahre.)
Sieht die STVO von NL aber vor (ich denke nicht, aber hab auch nicht nachgeschaut), dass man mit 50ccm nur 40 fahren darf, dann ist das auch so zu tun. (A**log zum Bsp. Profiltiefe, zul. Höchstgeschw. auf Autobahnen, Helmpflicht/Soziusbetrieb, etcpp)
Meiner Meinung nach kann ich auch mit Klasse M 60 in NL fahren. Ich habe zwar einen EU-Führerschein, der sagt Klasse M ist 45 und Basta, aber da ich einen deutschen EU Führerschein habe, der mir das Führen von Kraftfahrzeugen, die 50ccm haben und 50 oder gar 60km/h fahren dürfen/können, erlaubt, verliert dieser (und meiner Meinung nach auch diese Ausnahmeregelung) in EU-Ländern keine Gültigkeit. Somit wäre für mich das Fahren ohne Führerschein auch abgehakt!