Offtopic aus: Schwalbe abgeschleppt wegen Verdacht auf Mängel

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  • Im Ernstfall würde ich mich auch um mein Kind kümmern und nicht um sinnlose Rache. Ich bin aber nicht alle. So kann er mit seiner Gesetzesübertretung eine andere auslösen. Andere würden Ihm schon das Handwerk legen.
    Aber wahrscheinlich ist er selbst einfach nur eine gescheiterte Existenz und absolut bemitleidenswert, wobei dann Bequemlichkeit und Unwillen hinzukommen, die ihn an einer Änderung seines Lebens hindern , sodass sich Frust in Ihm aufgebaut hat und er in der Provokation sein Ventil gefunden hat, leider bin ich drauf angesprungen, aber das endet hier.
    Aber vielleicht erklärst Du Ihm mal den Unterschied zwischen Dürfen und Können.

    :tongue: auf nem vögelchen fahren, nich ma fliegen is schöner - sch... flugangst.



  • Hi,

    Aber vielleicht erklärst Du Ihm mal den Unterschied zwischen Dürfen und Können.

    Du darfst nach Hause gehen und kannst Deine Herrabwürdigungen mitnehmen.


    Zurück zum Thema!




    solong...

    Edited once, last by falk205 ().

  • Falk: ich wusste gar nicht dass Du mir was zu sagen hast, aber ich verzeihe Dir. Denn es ist ein sinnloses Unterfangen Schwabe auf seinen Blödsinn den Er da zusammenschreibt aufmerksam zu machen.


    Auf jeden Fall wäre ich auch gespannt was nun bei der Sache am Ende rauskommt. Ich hoffe der Jung kommt mit nem blauen Auge davon.

    :tongue: auf nem vögelchen fahren, nich ma fliegen is schöner - sch... flugangst.



  • Falk: ich wusste gar nicht dass Du mir was zu sagen hast, aber ich verzeihe Dir.


    nö aber ich ^^


    und da du so schön unter der Gürtellinie gepostet hast, gibts denn mal 90 Tage rote Schrift ;)


    und ich glaub mir verzeihst du dann nicht so schnell :D

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Du setzt Dich also über Gesetzte hinweg weil Du so vorsichtig fahren kannst, der sechszehnjährige Fahranfänger hat sich daran zu halten, ja? Wer beurteilt denn dann wann er das auch darf? Wenn er genug Übung hat?


    Wenn Du mein Kind anfahren würdest - könntest Du keine Gnade erwarten und wärst froh wenn Dich jemand anderes vor MIR schützt

    Genau so sieht das aus. Ich gehe über die Straße, während die Fußgängerampel rot zeigt. Das mache ich, weil ich vorher nach rechts und links geblickt hatte und dabei festgestellt habe, daß sich weit und breit nichts annähert, was mich in irgendeiner Weise gefährden könnte.
    Und das habe ich - stell´ Dir vor! - schon als Kind gemacht (die Erwachsenen haben abgekotzt; aber was wollen sie machen?).
    Der 16jährige Fahranfänger sollte sich in seinem eigenen Interesse so lange an die allgemeinen Regeln halten, bis er sein Fahrzeug so weit beherrscht, daß er sich auch mehr zutrauen kann.
    Das beurteilt ganz allein derjenige, der in der Verantwortung (für sich und andere) steht.
    Daß das "verboten" ist, daß ihm da evtl. der Führerschein wieder abgenommen und er bestraft wird, wenn er dabei erwischt wird, das steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Das betrifft ganz alleine die Allgemeingültigkeit von Gesetzen, die eben von Staat aus durchgesetzt werden muß (genau wie der Mörder Lebenslänglich bekommt, - so er erwischt wurde!; wer er nicht erwischt wurde, freut er sich ganze ohne medienpropagierte "Gewissensbisse", daß er dafür eben nicht bestraft wurde).


    Warum sollte ich Dein Kind anfahren? Ich bin doch nicht blöd! Kinder anfahren bedeutet sinnlosen Streß (für das Kind, für die Eltern und für den Unfallverursacher); also unterläßt man das (wenn es trotzdem leider manchmal vorkommt, so ist da meistens das Kind selbst schuld, nicht der Kraftfahrer; wenn aber der Kraftfahrer schuld ist, dann kriegt er richtig, und das ist auch gut so!).


    Im übrigen sind Deine Drohungen zwar verständlich und nachvollziehbar; meistens aber sind solche nur leer, d.h. sie werden mit dem Mund gemacht. Kommt es aber tatsächlich ´mal zum "Ernstfall", haben die wenigsten auch den Arsch in der Hose, die Drohungen umzusetzen, d.h. bereit zu sein, viele Jahre wegen versuchten oder vollendeten Totschlag in den Knast zu gehen.
    Über bloße Körperverletzung (auch wenn sie auf den ersten Blick schlimm erscheint, wie gebrochene Knochen oder ausgeschlagene Zähne, Hämatome und Platzwunden) kann man hinwegsehen. Die Schmerzen vergehen ziemlich schnell, die Wunden heilen. Bald ist das vergessen. Die Verurteilung wegen Körperverletzung aber zieht noch so einiges nach (Geldstrafen, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schmerzengeld, evtl. Verdienstausfall usw.). Das solltest Du als ach-so-gesetzestreuer Bürger wissen ...


    _________________________________________________________________

  • Regt euch nicht auf, der Schwabe hat ebbend eine andere Weltanschauung. Ich habe es auch aufgegeben Diskusionen mit ihn zuführen. Einfach jeden sein Leben leben lassen und fertig.

    Ohne mich wird allet besser

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