Kennzeichen an Auspuffstrebe - erlaubt?

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  • Ich habe heute in meinem Briefkasten den "Nummernschildverstärker" vom simsonforum.de gefunden - vielen Dank für die prompte Lieferung erstmal!!! :thumbup:


    Nun zur Sache: Ich habe mir vorhin nach einem Besuch im Baumarkt eine Halterung aus dem Kennzeichenhalter sowie einer Messingschelle gebastelt. Dann hab ich das Teil an diese Strebe angeschraubt, welche hinten den Auspuff "oben hält" (spreche übrigens von ner S51). Man kann das Kennzeichen denke ich mindestens genauso gut erkennen wie vorher (hatte hinten keinen Spritzschutz und dafür das Kennzeichen in einem der Löcher festgeschraubt :thumbdown: - wie uncool!).


    Hier jetzt meine Frage: Hat vielleicht einer von Euch Erfahrung mit der Rennleitung was das betrifft? Sehen die das locker oder bestehen die darauf, dass das Versicherungskennzeichen hinten am Fahrzeug angebracht ist und nicht seitlich? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber: Droht mir eine Strafe wenn die mich anhalten?


    VG
    Timster

  • Ay caramba... das hatte ich nicht bedacht! Mist! Es sieht doch aber sooo gut aus... und bei Nacht fahr ich ja eh nicht... ;)

  • KENNZEICHENBELEUCHTUNG ?? Hab ich auch nicht, da dies in den Simsonrücklichtern zu DDR-Zeiten nicht vorgesehen war. Liegt wohl daran das es damals keine Kennzeichen dafür gab. Und soweit ich weis wird's auch heut nicht verlangt..?! Gut, irgendwer wird bestimmt mal in dem Verkehrsportal/Stvo nen betreffenden Satz dazu finden, bin jezt zu faul dazu...

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • So nicht ganz korrekt: Ich zumindest habe am Rücklicht unten ein Stück durchsichtiges Plastik... das bedeutet wenn mein Rücklicht brennt, fällt ein wenig (weißes) Licht auch nach unten aufs Kennzeichen. Ob das nun aber Nachwende "Technik" ist die da verbaut ist - kein Plan.

  • neue kappe drauf fertig.... wo liegt da das problem?


    desweiteren gibts bei simson-umbau nen tut zum bau einer kennzeichenbeleuchtung


    grüße

  • So nicht ganz korrekt: Ich zumindest habe am Rücklicht unten ein Stück durchsichtiges Plastik... das bedeutet wenn mein Rücklicht brennt, fällt ein wenig (weißes) Licht auch nach unten aufs Kennzeichen. Ob das nun aber Nachwende "Technik" ist die da verbaut ist - kein Plan.


    jop, das ist nachwende-technik ;) original DDR rückleuchten ham so was nicht ^^ meine 86er s51 b2-4 hat das genausoweinig wie mein 86er SR50


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Kennzeichenbeleuchtung ist Nachbau (wegen gab früher keins)
    Für die Montage von kennzeichen gibts Regeln muss ich mal nachschaun ob die auch für die kleinen gelten

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Wenn nicht erforderlich warum dann bauen ??

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Leider leider:


    Quote

    §60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
    [...]

    (2) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen; das rote Versicherungskennzeichen (§ 29g) braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
    [...]

    Nachdem ich das erste "möglichst" gelesen habe, dachte ich zu schön um wahr zu sein.
    Der letzte Satz zerstörte meine Illusionen...


    Hier übrigens der gesamte Gesetzestext bzgl. Versicherungskennzeichen !

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