Legal Tunen?

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  • Hi,


    Also ich würde gerne meine Simme ein bischen tunen. Nicht so viel, nur Anzug und eventuell Höchstgeschwdk.
    Nun hab ich aber keinen Bock bei Unfall oder Kontrollen morz in die S........ zu stürzen.
    Wenn ich für die Tuningsachen ne Abe hätte dürfte man ja, oder?
    Wie sieht es mit einer Zündkerze aus, oder mal irgendwas sauber machen, Luftfilter oder so. Meine S51 hat 13000 KM drauf.


    Danke schon mal :rotate:



    :dance2: :dance3: :dance2: :dance3:

  • also wenn Du nur die Originalteile soweit sauber machst und wartest, dann kannst du bestimmt auch 70 km/h aus Deiner Maschine kitzeln. Und da darf dann auch niemand meckern, weil Du ja an der substanz der Simme nichts verändert hast... Wenn Du jetzt aber einen neuen Zylinder reinhauen willst und einen Tuningauspuff dazu, wird das Problematisch... ich hab mal gehört, daß man dafür generell keine ABE bekommt. Ich würd einfach mal beim TÜV nachfragen, was man eingetragen bekommt. Allerdings mußt Du dann damit rechnen, daß wenn Du einen größeren Zylinder als 50ccm benutzt und ihn Legal fahren willst, daß Du dafür dann eine andere Versicherungsklasse brauchst.... Da brauchst Du nämlich schon ein Amtliches Kennzeichen wie ein Motorrad... Aber so viel teurer wird das dann auch nicht.
    --
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    Schützt die Bäume- eßt mehr Biber.

  • Da gibt es eine Zündkerze, die heißt splittfire. die soll angeblich 5 % mehr leistung bringen. Aber ich kenn bei mir da nix. Wenn du sie bestellen willst musst du in Götzkatalog schauen.
    Und dann gäb es noch krümmer und auspuff ausbrennen! ich muss jezt aber wieder raus. das können dir die anderen eh erklären...


    ;)
    --
    WENN ICH DICH ERWISCHE DANN BIST DU VERDAMMT AM A....

    Wer spät bremst, fährt länger schnell. :)

  • Ja genau und dann baust du noch andere ritzel rein das sieht keiner.Achso öh sag mal Simon warum darfst du nicht mehr ins net und posten und so??(
    --
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  • Also wenn du legal tunen willst dann musste auf jeden fall zum Tüv.
    Hab hier mal den dazugehörigen Paragraphen der STVZO :
    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.


    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein andere Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde(Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. In dem Brief muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt haben, dass das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht; hat der amtlich anerkannte Sachverständige dies nicht in Brief, sondern in einem besonderen Gutachten bescheinigt, so genügt die Übertragung des Gutachtens in den Brief, wenn ein amtlich anerkannte Sachverständiger oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) bescheinigt hat, dass die Eintragungen im Brief mit dem Gutachten übereinstimmen.Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein.


    also prinzipiel kann man legal tunen aber :
    die Änderungen durfen keine gefährdung der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer mit sich führen ein Bsp:
    wenn meine simmi 130 fährt kann ich mit der normalen Bremse wenig anfangen... also folgt daraus einme gefährdung da ich im notfall nei rechtzeitig zum stehen komme.
    Also solche sachen muss man(n) ;D dann beachten

    --
    Ich fahr nich schnell - ich fliege tief

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  • Hi, also das ist ganz schlecht, denn die S51 laufen schon an der Grenze zum Leichtkraftrad (Führerscheinklasse A1) und wenn du jetzt was dran machst bekommst du das bestimmt auch eingetragen, dann musste aber auch ein großes Nummernschild fahren und das Ding dann wie ein Motorrad versteuern und versichern. Das wird dann halt ein bisschen teurer.
    Dann könntest du aber fast alles dran machen und du würdest hinterher keinen Ärger mehr bekommen. Wichtig ist natürlich das du auch immer Bremsen und Rahmen auf einem entsprechenden Stand hast.
    --
    MFG


    Simsonclub KTC


    http://www.simsonclub-ktc.de.vu

    MfG


    Bastian Wollenberg
    "Simsonclub KTC"

  • ganz legal sind sämtlichen reparaturschliffe. das wäre bei der s51 maximal der 6te schliff.
    dann hättest du knapp 54ccm. das ist legal und bringt schonmal mehr leistung. der eigendliche 60ccm zylinder, wie es ihn neu zu kaufen gibt, hat eigentlich nur 58ccm. da klingen 54ccm schon garnicht mehr so schlecht. kannst dann halt bloß nie mehr reparaturschleifen lassen, wenn du den größten schon weg hast. aber nen 50er zylinder kriegst du ja fast überall umsonst. :)


    bei ritzeln sind nur kleinere legal. die machen aber nichts schneller. nur nen besseren anzug.


    ansonsten bleiben dir nur noch sachen, die man von außen nicht sehen kann. oder kleine veränderungen, die nicht weiter auffallen. wie z.b. denn krümmer ein stück kürzen. -> resodrehzahl geht ein bissle hoch -> etwas höhere endgeschwindigkeit,.....

    Ich bin einer von denen, mit denen ich früher nicht spielen durfte.

  • naja, da hab ich aber was ganz anderes gehört... mit wurde von 2 Firmen und von Simsonclub_KTC gesagt, daß man einen Regenerierungsschliff auch locker bis 60ccm machen kann und daß das dann auch ganz legal ist...
    --
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  • da hat man dich wohl falsch informiert.
    ist allerdings komisch. die sollten es eigendlich besser wissen. vielleicht war es ja absicht.


    mfg
    Art
    --
    Ich bin einer von denen, mit denen ich früher nicht spielen durfte.

    Ich bin einer von denen, mit denen ich früher nicht spielen durfte.

  • 60 ccm sind Reperaturschliff, Motortuning eintragen an ner S51 is voll fürn a****


    Das Geld was da die Eintragungen kosten würden+ Steuer + Haftpflicht+ Anmelden (kommt alles wenn de größeren Hubraum hast), da bis de nen armer Mann
    Aber wo kommst du her?- in den alten Bundesländern, dürfte sich die Polizei doch gar nicht mit den Simson Mopeds auskennen, oder?

  • moin


    also ich habe verschiedene simsonbücher. in dem einen steht ein ganzes kapitel zum thema zulässige umbauten und eine seite mit den erlaubten reparaturschliffen.
    bei den schliffen steht, daß der 6. und größte reparaturschliff bei den m542-motoren 39,5mm beträgt. das entspricht knapp 54ccm. schon mein opa ist simson gefahren und schon damals hat man getuned und schon damals hat man eins auf die mütze gekriegt, wenn man an seinem m53-motor den 61ccm-umbau gemacht hat. das ist heute nicht anderst.
    des weiteren hatte ich micht beim tüv erkundigt. wo mir auch nichts anderes gesagt wurde. legale aufgeführte umbauten beziehen sich im großen und ganzen nur auf den tausch von gleichwertigen teilen (andere stoßdämpfer, enduroauspuff,...). diese müssen nicht beim tüv abgenommen werden. das gilt z.b. auch für die, die ihren alten m53 motor gegen einen m542 tauschen.
    und was glaubt ihr denn, warum in den papieren 50ccm steht?
    wenn man da einfach ne 60ccm-zylinder reinbauen darf. wäre mir völlig neu. dann müssen sie das in den letzten jahren geändert haben. will ich aber bezweifeln. man hat sich ja in früher verganngenheit viel mühe gegeben die gesetzte immer mehr zu verhunzen. wenn ich nur an an die 45km/h beschränkung denke, da faß ich mir schon wieder an den kopf.


    und die polizei kennt sich im osten meistens auch nicht so gut aus. in den alten b-ländern hat man es allerdings trotzdem noch einfacher. das glück der meisten simsonfahrer ist, daß das so ist. sonst hätten 2 von 3en ne anzeige am hals. und das ist tatsache.


    ein wichtiger satz aus dem simsonbuch sagt sinngemäß
    bei sämtlichen baulichen veränderungen erlischt di betriebserlaubnis, es sei denn diese sind explizit als zulässige umbauten gestattet. und dort habe ich mir jetzt alles nochmal durchgelesen und es steht definitiv nichts von einem 60ccm bzw 58ccm (mehr ist es immer noch nicht) zylinder da.


    das wäre auch zu schön um wahr zu sein. gebt mir das schriftlich und ich küß euch die füße und baue morgen in allen 5 simmen bei mir wieder 60ccm-zylinder ein. wird wohl aber nichts draus.


    mfg
    Art


    p.s. ich komme aus thüringen, um die eine frage zu beantworten.
    p.p.s. ich habe jetzt an den tüv noch einmal eine anfrage diesbezüglich gestartet. sag bescheid, wenn die antworten.


    --
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