Hallo, ich bin neue hier und habe ein Problem mit der Simme meiner Tochter. Ich habe diese vor gut 18 Monaten gekauft (neu aufgebaut) mit Papieren. Nun macht meine Tochter den 125er Führerschein und ich möchte die S51 wieder verkaufen. Leider hat meine Tochter die Papiere verbummelt. Kein Problem dachte ich, beantrage ich einfach neue, sie hatte ja welche. Nun wurde mein Antrag aber abgelehnt hier die Begründung:
Ihr Fahrzeug ist aufgrund der Angaben im Antrag sowie des übermittelten
Bildmaterials nicht eindeutig identifizierbar.
An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle lesbar und
dauerhaft ein Fabrikschild (Typenschild) angebracht sein (§ 59 Abs. 1 StVZO).
Das Fabrikschild Ihres Fahrzeuges entspricht nicht mehr dem Zustand bei
Herstellung/Auslieferung Ihres Fahrzeuges. Eine eindeutige Identifizierung des
Fahrzeuges ist jedoch nur aufgrund der Rahmennummer im Zusammenhang mit
dem Originaltypenschild möglich. Bei Verlust des Typenschildes muss ein Neues
angefertigt und am Fahrzeug angebracht werden. Dies ist Aufgabe des
Herstellers, da nur dieser über Produktionslisten verfügt, anhand derer ein
Fahrzeug aufgrund der Rahmennummer eindeutig identifizierbar ist.
Ein selbstangefertigtes Typenschild erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Des Weiteren weist die Rahmennummer Ihres Fahrzeugs ein für DDR Produktion
untypisches Schlagbild auf. Ein Austausch des Rahmens ist nicht
ausgeschlossen. Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt für einen neuen Rahmen
keinen Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Bei dem Austausch des
Fahrgestells entsteht ein neues Fahrzeug (BMV/StV 2 - 2135 K/54). Das
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Fahrgestell bestimmt die Identität des Fahrzeuges. Ist das Fahrgestell
ausgetauscht worden, so entsteht ein neues Fahrzeug, für welches eine neue
Betriebserlaubnis erforderlich ist. Diese kann nur durch Ihre
Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit einem technischen Prüfdienst
erteilt werden.
Es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom
Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug
eine ABE erteilt wurde.
Jetzt würde ich gerne verstehen, was hier falsch ist und ob die Argumentation des KBA richtig ist
Nur kann ich hier irgendwie keine Bilder und Dateien hochladen, was mach ich falsch?