Bekomme keine KBA Papiere

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  • Hallo, ich bin neue hier und habe ein Problem mit der Simme meiner Tochter. Ich habe diese vor gut 18 Monaten gekauft (neu aufgebaut) mit Papieren. Nun macht meine Tochter den 125er Führerschein und ich möchte die S51 wieder verkaufen. Leider hat meine Tochter die Papiere verbummelt. Kein Problem dachte ich, beantrage ich einfach neue, sie hatte ja welche. Nun wurde mein Antrag aber abgelehnt hier die Begründung:


    Ihr Fahrzeug ist aufgrund der Angaben im Antrag sowie des übermittelten

    Bildmaterials nicht eindeutig identifizierbar.

    An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle lesbar und

    dauerhaft ein Fabrikschild (Typenschild) angebracht sein (§ 59 Abs. 1 StVZO).

    Das Fabrikschild Ihres Fahrzeuges entspricht nicht mehr dem Zustand bei

    Herstellung/Auslieferung Ihres Fahrzeuges. Eine eindeutige Identifizierung des

    Fahrzeuges ist jedoch nur aufgrund der Rahmennummer im Zusammenhang mit

    dem Originaltypenschild möglich. Bei Verlust des Typenschildes muss ein Neues

    angefertigt und am Fahrzeug angebracht werden. Dies ist Aufgabe des

    Herstellers, da nur dieser über Produktionslisten verfügt, anhand derer ein

    Fahrzeug aufgrund der Rahmennummer eindeutig identifizierbar ist.

    Ein selbstangefertigtes Typenschild erfüllt diese Voraussetzung nicht.

    Des Weiteren weist die Rahmennummer Ihres Fahrzeugs ein für DDR Produktion

    untypisches Schlagbild auf. Ein Austausch des Rahmens ist nicht

    ausgeschlossen. Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt für einen neuen Rahmen

    keinen Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Bei dem Austausch des

    Fahrgestells entsteht ein neues Fahrzeug (BMV/StV 2 - 2135 K/54). Das

    Seite 1 von 3BundID

    11.08.26, 08:24

    Fahrgestell bestimmt die Identität des Fahrzeuges. Ist das Fahrgestell

    ausgetauscht worden, so entsteht ein neues Fahrzeug, für welches eine neue

    Betriebserlaubnis erforderlich ist. Diese kann nur durch Ihre

    Straßenverkehrsbehörde im Zusammenwirken mit einem technischen Prüfdienst

    erteilt werden.

    Es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom

    Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug

    eine ABE erteilt wurde.


    Jetzt würde ich gerne verstehen, was hier falsch ist und ob die Argumentation des KBA richtig ist


    Nur kann ich hier irgendwie keine Bilder und Dateien hochladen, was mach ich falsch?

  • Die FIN ist keine original eingeschlagen und das Typen ist auch nicht original, daher kann das KBA nicht feststellen ob es ein Reimport ist oder nicht und auch nicht die echte Identität des Moped.

    Deswegen wird der Antrag abgelehnt.

    Da die Rahmennummer keine original eingeschlagen ist, gibt es generrell ein großes Problem, ohne ein offiziellen beleg das die auf den Rahmen legal gekommen ist, gibt es keine Papiere. Es steht da Urkundenfälschung im Raum.


    Was hatte das Moped mal für Papiere die originalen vom KTA der DDR, Zweitischschrift vom KBA oder eine über ein 21er Gutachten ?

  • Das sind die Bilder ans KBA


    Ich hatte Gestern noch ein Gespräch mit dem Verkäufer. Dieser hat die Maschine mit den KBA Papieren gekauft (war wohl nur noch ein Müllhaufen) Er sagte mir, da das alte Typenschild sehr unleserlich war hat er das erneuert und das alte vernichtet. Ich frage mich da nur, wie dämlich kann man sein?

  • Es liegt wahrscheinlich daran, dass die Rahmennummer nicht in Deutschland neu eingeschlagen wurde. Das Typschild ist eindeutig Enduro Export. Immerhin gehört die FIN zu einer Enduro.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Dieser hat die Maschine mit den KBA Papieren gekauft

    Das KBA hat früher keine Bilder verlangt.

    Mit der Nummer ist was oberfaul, da wurde was umgeändert. Und das Typenschild ist für mich fabrikneu.

    Beim KBA bekommst du sowas nicht mehr durch. Und bei ner 21er wohl auch nicht.

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Müllhaufen) Er sagte mir, da das alte Typenschild sehr unleserlich war hat er das erneuert und das alte vernichtet.

    Das ist das kleiner übel,

    das die FIN keine original eingeprägte ist, das ist jetzt richtiges Problem.


    Selbst wenn Ihr die KBA Papiere noch hättet, wären die Wertlos, da nichts in denen steht, das die FIN auf einen einen Ersatzrahmen übertragen wurde.

    Mal abgesehen das das Moped keine KBA Zweitschrift hätte wenn die FIN Übertragung auf legal gelaufen wäre. Dann hätte das Moped eine Betriebserlaubnis über eine 21er Einzahlabnahme gehabt.


    Ohne den Rahmen mit der original eingeprägten FIN, bekommt ihr für das Moped keine Papiere.


    Der Verkäufer von den ihr das Moped hat, ..https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    § 267 StGB - Urkundenfälschung - dejure.org

  • Das KBA hat früher keine Bilder verlangt.

    Aber 2023 definitiv! Da ist auch in zweiter Reihe was faul. Entweder KBA-Papiere auch falsch oder das Moped gibt es doppelt und die Zweitschriften wurden für die originale beantragt. Nur komisch, das Stege schreibt, dass es ein Reimport ist. Von der Nummer her passt es nicht in die Reimportliste.


    @TE: So leid es mir tut, aber wenn du legal bleiben möchtest, ist der Rahmen mausetot!

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Vielleicht gehört die Nummer zu einem Exportblock.

    Das ist so ein Fall, selbst wenn du Papiere hast, kanns Probelme geben wegen der nachgekloppten Nummer. Das sieht ein Blinder, dass da vorher eine andere Nummer stand. Nur was, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.

    Sowas ist leider Gang und Gäbe bei den Simsons.


    Typenschilder werden in der Regel wegen der Auslansdkennung getauscht.

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

    Edited once, last by chris78 ().

  • Ich fürchte auch hier wird die Nummer Ärger machen.


    Ansonsten gäbe es für Reimporte langfristig evtl Hoffnung.

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Jetzt mal ganz doof und ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen - die moppeds sind alt und gingen durch viele Hände. Rahmentausch ungeklöppelt wegen Unfall zu DDR Zeiten - alles möglich.

    Aber:

    Wie sieht es hier rechtlich aus? Kann man so ein Fahrzeug zurückgeben?

    Eine geänderte Fin ist doch sowas wie arglistige Täuschung - die jetzt durch das KBA ans Licht kam. Selbst wenn die Papiere verloren sind, ändert das nichts an der Sache - weil du bekommst keine Papiere, weil etwas damit nicht stimmt.

    :kopfkratz:


    Das KBA solte Daten des damaligen Antragstellers haben.

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

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