Legal? §21 Gutachten vorhanden

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  • Moin,


    ich möchte mir eine S51 zulegen und bin mit einem Verkäufer im Kontakt. Er hat ein DEKRA Gutachten nach §21 StvZO, liegt mir vor und habe ich vor Ort auch gesehen. Bescheinigung über Einzelgenehmigung ist auch da aber nicht von einer Zulassungsstelle zur Erlangung einer Betriebserlaubnis abgestempelt. Das will der Verkäufer Montag erledigen.


    Was mich beunruhigt ist aber die eingeschlagene Nummer auf dem Rahmen, wenn man die so deutet wie auf dem Typenschild, wo wahrscheinlich hinter der Typenbezeichnung auch was fehlt, könnte alles gut sein. Der Teil hinter der Typenbezeichnung ist auf jeden Fall deutlich heller und mich wundert ein wenig der abgeschliffene Lack zur Kenntlichmachung der Rahmennummer.


    Abfrage der Fahrgestellnummer bei der Polizei ist von meiner Seite erfolgt, auf keiner Liste.


    Eure Meinung? Alles gut weil Gutachten DEKRA vorhanden und ab morgen der Stempel der Zulassungsstelle drauf ist oder lieber Finger weg? Maschine ist vor 2 Jahren vom jetzigen Besitzer so von jemanden, der wohl Maschinen neu aufbaut, gekauft worden.


    Weitere Fragen gerne

  • Also die FIN im Rahmen ist auf jedenfall nicht original. Die wurde selbst Eingeschlagen.


    Wenn das Gutachten echt ist und die Zulassungsstelle das Gutachten abgestempelt unterschrieben und mit einem extra Schreiben beglaubigt hat, dann ist die BE gültig. Die Dekra und der TÜV dürfen auch eine selbst geschlagene Nummer abnehmen.


    Welches Baujahr hat die S51

  • Also die FIN im Rahmen ist auf jedenfall nicht original. Die wurde selbst Eingeschlagen.


    Wenn das Gutachten echt ist und die Zulassungsstelle das Gutachten abgestempelt unterschrieben und mit einem extra Schreiben beglaubigt hat, dann ist die BE gültig. Die Dekra und der TÜV dürfen auch eine selbst geschlagene Nummer abnehmen.


    Welches Baujahr hat die S51

    Danke! Was meinst Du mir dem extra Schreiben? Stempel und Unterschrift reichen nicht, dachte ich bisher? Papiere sehen echt aus, Papier der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung ist auch fest und strukturiert.

  • In einer Polizeikontrolle könnte es aber Probleme geben, da die erste 7 faktisch nicht wirklich vorhanden ist. Und somit der Rahmen nicht 100% sicher zu identifizieren ist. Ka warum der Dekraprüfer das abgenommen hat.

  • Ob da oben cm50 steht ist natürlich nicht so toll.

    Da es sich hier entsprechend um ein export handelt und das ja dadurch auch bewiesen ist, steht nun auch fest die Modelbezeichnung auf dem Typenschild entfernt werden ist.


    Wie genau das Rechtlich ist kann ich dir nicht sagen. Eine gestempelte und beglaubigte BE ist in meinen Augen erstmal gültig.


    Das interessiert aber auch niemanden wirklich.

    Was halt wirklich Probleme machen kann ist die fehlende 7. Wenn da ein polizist der bei einer Kontrolle die Nummer am Rahmen mit der in der BE abgleicht, nicht beide Augen zu drückt könnte es passieren das das alles geprüft wird und am Ende die BE entzogen wird.

  • Wenn das Gutachten echt ist und die Zulassungsstelle das Gutachten abgestempelt unterschrieben und mit einem extra Schreiben beglaubigt hat, dann ist die BE gültig. Die Dekra und der TÜV dürfen auch eine selbst geschlagene Nummer abnehmen.

    Ganz gefährliches Halbwissen ist das.


    Mit einer selbst eingeklöppeln FIN ist da pauschal nichts gültig.

    Nur wenn die FIN auf legalen Wege auf anderen Rahmen übertragen wurde, dann steht das dann in der BE bzw. im 21er Gutachten.

    Wie man sieht, ist das nicht der Fall, auch ist die FIN nicht durch ein Siegel begrenzt wurden. Dekra zb. schlägt da ein TP28 Siegel ein.

    Da steht Urkundenfälschung im Raum.

    Eure Meinung? Alles gut weil Gutachten DEKRA vorhanden und ab morgen der Stempel der Zulassungsstelle drauf ist oder lieber Finger weg?

    Das wird nichts, die Zulassungsstelle erteilt da keine BE mit 60km/h als KKR.

    Nur wenn du nachweisen kannst das das Moped in der DDR auf der Straße war.


    Eindeutig Finger weg von der Karre.

    Edited once, last by ckich ().

  • Wie gesagt wenn da erstmal der Stempel auf der BE ist und dieser beglaubigt wurde, interessiert das niemanden mehr das da CM50CCM drauf steht. die Polizei guckt nur ob die BE Gültig ist also abgestempelt wurde und vergleicht die FIN auf dem Rahmen und der BE. Und in deinem fall werden sie sich den lenker ansehen da dieser in den Papieren angegeben ist. Vermutlich gucken sie sich noch den Zylinder auspuff und vergaser an.


    Wenn das alles passt dann heist es gute Fahrt.

    Und hier hast du ein Problem weil die FIN im Rahmen fehlerhaft ist.

    Dann könnte der polizist das prüfen lassen und ob das alles auch so richtig ist oder ob da was faul ist. Wenn du pech hast ist die BE dann weg

  • Dekra zb. schlägt da ein TP28 Siegel ein.

    Das kann man so pauschal nicht sagen.

    Ich hatte da bei der dekra mal nachgefragt, und dort vom zuständigen Prüfingenieur die Aussage bekommen das die FIN nicht Begrenzt werden muss, das aber gemacht werden kann.


    Ich war jetzt die Tage erst beim TÜV und der hat gesagt schlag die Zahlen selbst ein ich Hab da kein bock drauf. Dann komm vorbei und wir machen den Papierkram fertig.


    Bin dann da hin der drückt mir nen Hammer und nen tbn Stempel in die Hand und sagt hier damit kannst du das noch begrenzen.


    Also das macht auch jeder anders.

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