Legale Umrüstung MKH F zu MKH M1/M2/M3 (abgeschlossen)

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  • Die Seite bietet aber nur sehr leichte Anhänger an, auf die Kugelköpfe wird gar nicht eingegangen? :kopfkratz:

    Nö, die bieten auch Anhängerkupplung für Roller an und da sieht man das die mit 50mm Kugel sind.


    Bauartgenehmigung zwar nicht, aber letzteres lässt sich dann argumentieren

    Nicht wirklich, weil nachweisen musst das die Kupplung bist zu xy Belastung stand hält und sich nicht löst usw.

  • Da müsstest du mal mit dem TÜV / DEKRA sprechen. Evtl. gab es bei den Anhängern Unterschiede. Die Mopedanhänger könnten ja einen stärkeren Rohrdurchmesser ( Wandung ) haben ?! Der TÜV möchte dann evtl. ein Festigkeitsgutachten ect. haben ?!

    So ein kleines Update zu dem Thema, was somit auch beendet ist.


    Die ganze Geschichte ist möglich per Einzelabnahme. Dem Anhänger wird dann eine Betriebserlaubnis ausgestellt - jedoch nicht als MKH M1, M2 oder M3. Typ bleibt gleich.


    Das Ganze scheint aber so kostspielig zu sein, sodass sich der direkte Kauf eines passenden Hängers mehr lohnt. Ich denke, wenn die Kontakte zum TÜV da sind, kann sich das Ganze unter Umständen lohnen.

    Trotzdem ist das Ganze für mich recht lehrreich gewesen. Danke für die ganzen Beiträge zu dem Thema hier im Forum! :)

  • Florian Roh

    Changed the title of the thread from “Legale Umrüstung MKH F zu MKH M1/M2/M3” to “Legale Umrüstung MKH F zu MKH M1/M2/M3 (abgeschlossen)”.
  • Was hat der Prüfer bezüglich der Anhängerkupplung gesagt ?

    Tut mir leid für die späte Antwort.

    Ich selbst war nicht persönlich beim TÜV, sondern ein Freund, der Interesse an dem Vorhaben hatte. Das Thema mit der Anhängerkupplung hatte er nicht angesprochen leider. Wenn ich das nächste Mal die Gelegenheit habe, werde ich auch das Thema erfragen.

    Lieber Gruß

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