Legale Umrüstung MKH F zu MKH M1/M2/M3 (abgeschlossen)

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  • Liebe Simson-Freunde,

    mir ist heute ein Gedanke zum Thema Anhänger gekommen und ich wollte einfach mal fragen, ob sich jemand schonmal dieselben Gedanken gemacht hat oder das ganze sogar praktisch umgesetzt hat.

    Auf dem Markt gibt es ja jede Menge Fahrradanhänger, die grundsätzlich erstmal nicht mit dem Moped gezogen werden dürfen. Gerne werden sie mit Rücklichtern, etc. umgebaut, um funktionell und optisch den Typen M1/M2 und M3 zu entsprechen. Dass dies erstmal nicht 100 % legal ist, ist mir durchaus bewusst. jetzt kommt aber mein Gedanke. Könnte man diese Hänger nicht als M1/M2 oder M3 vom TÜV abnehmen lassen? Häufig habe ich gesehen, dass der TÜV von einer Standard-S51 auf eine S70 per Einzelabnahme umrüstet und dann auch als Fahrzeugtyp in den Papieren S70 steht. Also kein klassisches TÜV-Moped mit Scheibenbremse & Co., sondern lediglich eine Typänderung (mit Einzelabnahme eben). Das Ganze ist erstmal unproblematisch, da sich die Fahrzeuge ja kaum unterscheiden, bzw. die Umbauten überschaubar sind. Für mich stellt sich jetzt die Frage, was gegen die Umrüstung der Anhänger spricht?

    Generell fallen mir die folgenden Arbeiten ein, die zu erledigen wären:

    • Anpassung der Deichselhöhe (von einem amtlich anerkannten Karosseriebauer, Schlosser, etc.)
    • Anschweißen der Rücklichthalterung
    • Einbau Elektrik


    Lasst mich gerne wissen, ob ihr damit Erfahrung gemacht habt oder wisst, was dafür oder dagegen spricht.


    Lieber Gruß :)

  • Da gibt es so was, dass nennt sich Typenschild. Und dort steht genau drauf, in es ein Fahrradanhänger oder ein Mopedanhänger ist.

    Da gebe ich dir vollkommen Recht. Das meinte ich aber in dem Sinne erst einmal nicht. Mir ging es darum, ob der TÜV den Hänger via Einzelabnahme und Typänderung nicht auch als M1/M2/M3 für die Mopeds freigeben kann.

  • Da müsstest du mal mit dem TÜV / DEKRA sprechen. Evtl. gab es bei den Anhängern Unterschiede. Die Mopedanhänger könnten ja einen stärkeren Rohrdurchmesser ( Wandung ) haben ?! Der TÜV möchte dann evtl. ein Festigkeitsgutachten ect. haben ?!

  • Da müsstest du mal mit dem TÜV / DEKRA sprechen. Evtl. gab es bei den Anhängern Unterschiede. Die Mopedanhänger könnten ja einen stärkeren Rohrdurchmesser ( Wandung ) haben ?! Der TÜV möchte dann evtl. ein Festigkeitsgutachten ect. haben ?!

    Dann werde ich die Tage mich dort einmal informieren. Mir geht es dabei nicht um einen Anhänger von mir. Sondern lediglich darum, ob das nicht eine Lösung für die Simson-Community wäre. Ich selbst besitze zwar einen restaurierten Hänger mit Papieren, aber benutze ihn nich.

  • Häufig habe ich gesehen, dass der TÜV von einer Standard-S51 auf eine S70 per Einzelabnahme umrüstet und dann auch als Fahrzeugtyp in den Papieren S70 steht. Also kein klassisches TÜV-Moped mit Scheibenbremse & Co., sondern lediglich eine Typänderung (mit Einzelabnahme eben).

    Eine S51 die per 21er Einzelabnahme zu ein LKR wird, bleibt eine S51, es wird keine S70 daraus auch wenn sie technisch einer 1 zu 1 entspricht.

    Es ändert sich die Fahrzeugart vom KKR zum LKR sowie werden die entsprechenden technischen Daten wie Hubraum Leistung usw. entsprechen geändert.

    Den Fahrzeug Typ S51 kann der Prüfer nicht ändern, der bleibt.


    Wenn in einen 1er Golf der VR6 Motor aus einen 3er Golf verbaust, wird auch aus dem 1er kein 3er Golf daraus. Es bleibt ein 1er.



    Bezug auf einen MKH/ F, da kannste nur einen Prüfer fragen ob den über einen 21er Einzelabnahme eine BE erlangen kannst als KKR-Anhänger und wenn ja, was dazu die Voraussetzung sind bzw. was wie neben der Anhängerkupplung, nachrüsten der Elektrischen Anlage, 40km/h Schild, dreieckigen Rückstrahler, Folge VKZ, gegebenenfalls abgeändert werden müsste.


    Vermutlich wird es aber an der Anhängerkupplung scheitern, da diese 18mm Kupplung nicht mehr verbaut werden dürfen. (es sind nur noch die 50 mm-Kupplungen zulässig, die wie man sie vom PKW her kennt)

    Abgesehen davon, gibt es diese Anhängerkupplung auch nicht neu mit Teilgutachten.

    Eh fragen kommen, die MKH/1x Moped-Anhänger haben mit den 18mm Kupplungen die BE bekommen und haben quasi so Bestandschutz.

    Edited once, last by ckich ().

  • Das macht schon Sinn, was du sagst, jedoch gibt es für mich dennoch einen großen Unterschied zu deinem Golf-Beispiel, auch wenn das natürlich nur ein Beispiel war.

    Die Fahrradanhänger stammen aus derselben Zeit, wie die Moped-Anhänger und waren vom Aufbau sehr sehr ähnlich zu den Moped-Anhängern - Golf 3 und Golf 1 haben für mich keine Ähnlichkeiten in dieser Form. Und das ist glaube ich auch der große Unterschied, weshalb ich mir hier Hoffnung mache für die ganze Szene. Vermutlich wäre aber eine der großen Hürden die Anhängerkupplung - solch eine originale müsste man, je nach Prüfer, vermutlich besorgen. Da hast du vollkommen Recht.


    Ich werde mich mal beim TÜV schlau machen, ob das Ganze denn möglich wäre. Durchaus kann die Antwort nein sein - einen Versuch kann man jedoch wagen.


    2 Gutachten zur Einzelabnahme zum LKK von einer S51 zur S70 habe ich bereits in den Händen gehalten - jeweils mit dem Fahrzeugtyp S 70 im Gutachten (ursprünglich S51). Ob das ein Fehler des Prüfers war oder einfach erlaubt, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls wurde ich bei meiner eigenen letzten Vollabnahme ebenfalls gefragt, ob ich darin nicht S110 stehen haben möchte - es schien kein Problem zu sein.

  • Gibt es nicht noch die 20mm Kugelköpfe?

    Von denen habe ich nichts gehört, dass sie nicht mehr legal sind, außer durch Bestandschutz.


    Warum verbietet man eigentlich die 18mm Kugelköpfe? Ein 50mm Kugelkopf ist doch viel zu groß für ein 3PS starkes Mokick, da könnte man ja Tonnen damit ziehen. Früher wurden Anhänger sogar ohne jede Anhängerkupplung mit Schweißdraht angetüdelt... :lol:

  • 2 Gutachten zur Einzelabnahme zum LKK von einer S51 zur S70 habe ich bereits in den Händen gehalten - jeweils mit dem Fahrzeugtyp S 70 im Gutachten (ursprünglich S51). Ob das ein Fehler des Prüfers war oder einfach erlaubt, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls wurde ich bei meiner eigenen letzten Vollabnahme ebenfalls gefragt, ob ich darin nicht S110 stehen haben möchte - es schien kein Problem zu sein.

    Dann hat der Prüfer Mist gebaut.

    Der Prüfer kann und darf den Typ nicht ändern, der darf da auch keinen Wunsch /Fantasie-Typ ausdenken/eintragen wie S110 oder S85 .

    Wenn er das tut, kann auf Grund dessen schon der erstbeste die ganze Abnahme in frage stellen.


    Ich habe selber eine S53M über eine 21er Abnahme "umschreiben" lassen zum KKR mit 50km/h, es ist weiter hin eine S53M .

    Auch haben ich mal einen Sperber SR4-3 per 21er Abnahme "umschreiben" lassen zu einen KKR, es ist kein SR4-4 daraus geworden , es ist und bleibt ein Sperber.

    Ich eine S51 stehen, die optisch wie eine S53 aussieht wo dieser Umbau abgenommen ist, es ist weiter eine S51, nur halt mit eingetragen S53 Obergurt, Sitzbank Tank, Seitendeckel usw.


    Das Beispiel mit dem Golf habe ich bewusst geschrieben,

    weil das nicht anderes ist wenn man bei einer S50/S51 ein S70 Motor verbaut.

    Das die S50/51 optisch und vom Fahrwerk gleich (bist auf die Enduro-Streben) ist spielt da keine Rolle.

    Mit den Anhänger ist es auch nichts anderes.


    Die MKH-Anhängern haben eine FIN, und an der FIN alleine sieht man ob dieser ein Fahrradanhänger oder Mopedanhänger ist.

    Vorausgesetzt es ist machbar und erlangt über eine 21er Einzelabnahme, für einen MKH/F eine BE, bleibt vom Typ her es ein Fahranhänger, allerdings einer, der eine BE als Mopedanhänger hat.


    Gibt es nicht noch die 20mm Kugelköpfe?

    Von denen habe ich nichts gehört, dass sie nicht mehr legal sind, außer durch Bestandschutz.

    Ja gibt auch 20mm Kupplung wie der MWH/RB hat, ist damit das selbe wie mit den 18mm Kupplung.


    Warum verbietet man eigentlich die 18mm Kugelköpfe?

    Verbietet, na ja es gibt kein Hersteller, der diese baut mit entsprechender Bauartgenehmigung.

    So nebenbei grätscht da auch die EU rein, bei einer Typengenehmigung usw.


    Problem was jetzt hier auftaucht, das die Anhängerkupplung wahrscheinlich den bundesdeutschen Vorschriften entsprechen muss.

    Könnte daher auch sein das der Anhänger links und rechts ein Rück- und Bremslicht braucht.

    Ein 50mm Kugelkopf ist doch viel zu groß für ein 3PS starkes Mokick, da könnte man ja Tonnen damit ziehen.

    Hm, jein

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    Quote

    Früher wurden Anhänger sogar ohne jede Anhängerkupplung mit Schweißdraht angetüdelt..

    Aber nur im Werner-Film :biglaugh:

    Edited 2 times, last by ckich ().

  • Aber nur im Werner-Film :biglaugh:

    Brösel hat die Geschichte von seinem Bruder, basiert also auf einer wahren begebenheit. Viele Werner-Szenen sind von Andi Feldmann inspiriert, zum Beispiel ist die Zündapp Super combinette im Film eigentlich das erste Möpp von Andi Feldmann, in das der dann einen stärkeren Zündapp Motor eingebaut hat und erst vor ein paar Jahren auf 70ccm umgebaut, wo er auf all das genauer eingegangen ist.


    Anderer Punkt

    Verbietet, na ja es gibt kein Hersteller, der diese baut mit entsprechender Bauartgenehmigung.

    So nebenbei grätscht da auch die EU rein, bei einer Typengenehmigung usw.

    Könnte man sich dann nicht einen CNC fräsen lassen? PCBways bietet meines Wissens nach an Materialgutachten zu machen/mitzugeben. Dann dürfte das doch eintragbar sein, oder nicht?


    Edit:

    Diese Schuring Webseite sieht interessant aus, hättest du mir die evtl nicht ein Jahr früher schicken können? :biglaugh:

    Aber ich finde da nichts zu den Kugelköpfen, du wolltest doch einen Text verlinken der das erklärt, oder?

  • Brösel hat die Geschichte von seinem Bruder, basiert also auf einer wahren begebenheit.

    Ja, der Film basiert auf eine waren Geschichte, heißt aber nicht das alles genau so auch abgelaufen ist.

    Könnte man sich dann nicht einen CNC fräsen lassen? PCBways bietet meines Wissens nach an Materialgutachten zu machen/mitzugeben. Dann dürfte das doch eintragbar sein, oder nicht?

    Hast du dann eine Bauartgenehmigung für die Kupplung ?

    Sagt das Materialgutachten aus das die gefräste und zu gebauten Teile dann auch den Belastungen usw. als fertig Kupplung stand hält ?

    Aber ich finde da nichts zu den Kugelköpfen, du wolltest doch einen Text verlinken der das erklärt, oder?

    Nö.

    Wollte nur damit zeigen das die 50mm Kupplung (wie am PKW), am Roller usw. aus dem besagten Grund verbaut werden.

  • Wollte nur damit zeigen das die 50mm Kupplung (wie am PKW), am Roller usw. aus dem besagten Grund verbaut werden.

    Die Seite bietet aber nur sehr leichte Anhänger an, auf die Kugelköpfe wird gar nicht eingegangen? :kopfkratz:


    Ja, der Film basiert auf eine waren Geschichte, heißt aber nicht das alles genau so auch abgelaufen ist.

    Stimmt, aber Andi Feldmann hat es selbst bestätigt.


    Hast du dann eine Bauartgenehmigung für die Kupplung ?

    Sagt das Materialgutachten aus das die gefräste und zu gebauten Teile dann auch den Belastungen usw. als fertig Kupplung stand hält ?

    Bauartgenehmigung zwar nicht, aber letzteres lässt sich dann argumentieren

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