Liebe Simson-Freunde,
mir ist heute ein Gedanke zum Thema Anhänger gekommen und ich wollte einfach mal fragen, ob sich jemand schonmal dieselben Gedanken gemacht hat oder das ganze sogar praktisch umgesetzt hat.
Auf dem Markt gibt es ja jede Menge Fahrradanhänger, die grundsätzlich erstmal nicht mit dem Moped gezogen werden dürfen. Gerne werden sie mit Rücklichtern, etc. umgebaut, um funktionell und optisch den Typen M1/M2 und M3 zu entsprechen. Dass dies erstmal nicht 100 % legal ist, ist mir durchaus bewusst. jetzt kommt aber mein Gedanke. Könnte man diese Hänger nicht als M1/M2 oder M3 vom TÜV abnehmen lassen? Häufig habe ich gesehen, dass der TÜV von einer Standard-S51 auf eine S70 per Einzelabnahme umrüstet und dann auch als Fahrzeugtyp in den Papieren S70 steht. Also kein klassisches TÜV-Moped mit Scheibenbremse & Co., sondern lediglich eine Typänderung (mit Einzelabnahme eben). Das Ganze ist erstmal unproblematisch, da sich die Fahrzeuge ja kaum unterscheiden, bzw. die Umbauten überschaubar sind. Für mich stellt sich jetzt die Frage, was gegen die Umrüstung der Anhänger spricht?
Generell fallen mir die folgenden Arbeiten ein, die zu erledigen wären:
- Anpassung der Deichselhöhe (von einem amtlich anerkannten Karosseriebauer, Schlosser, etc.)
- Anschweißen der Rücklichthalterung
- Einbau Elektrik
Lasst mich gerne wissen, ob ihr damit Erfahrung gemacht habt oder wisst, was dafür oder dagegen spricht.
Lieber Gruß ![]()
