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Ganz doofe Frage zur 21 Abnahme
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Aber das Fahrzeug ein Exportmodell ist, wird dann die BE als ungültig betrachtet?
Wieso sollte ?
Moped ist halt als eins behandelt worden was in der DDR gelaufen ist, weil die Zulassungsstelle sowie der Prüfer nicht nachkommen ist, ob es möglicherweise Reimport ist, speziell wenn von der Ausstattung einen DDR-Modell einspricht.
Mal abgesehen davon es gab man Zeiten so bis 2015 davon KBA eine Zweischrift auch für Reimport bekommen, weil sie offenbar nicht wirklich was geprüft haben. Eine Zweitschrift von was ?
Blinker und Parklicht sind nachgerüstet und der Rest so gelassen. Da kein Bild vom Typenschild kommt, weiß ich dass das fabrik neu ist - weil auf dem alten nämlich CM50 stand.
In Ungarn gab es durchaus auch Modelle mit Blinker usw.
Und es gibt S50/51, S51E/4 DDR Modelle, bei denn die Besitzer, Blinker, Zündschloss usw. nachrüsten haben.
Hatte wir hier erst wie hier erst 33 Jahre verschollen im Garten: S51 N Enduro
Ich versteh sowas nicht - wieso lässt man solche Fahrzeuge nicht in dem Land wo es zu den gesetzlichen Bestimmungen passt? Da bekommst du sie doch auch verkauft.
Warum holen sich Leute einen Ami aus den Staaten ?
Weil sie halt einen 67er Mustang oder Dodge Challenger oder was weiß ich haben wollen.
Nix anderes ist bei eine Simson und entsprechen Umrüstung /Nachrüstung entsprechen die unseren Vorschriften und kann dann eine deutsche BE über eine 21er Einzelabnahme erlangen.
Bulgarische Modelle zb. auch tschechische entsprechen sogar 1 zu 1 DDR Modellen.
Mit einer Reimport Simson darfst dann genauso schnell fahren ( 50km/h) , wie mit Nachwendemodell oder anderen KKR was in der BRD nach 1986 eine BE erlangt hat.
QuoteMan kann die so fahren. Das Gutachten darfste nicht verlieren.
Nun ja, eine KBA Zweitschrift erst recht nicht, weil nicht gesagt ist das nochmal eine bekommst.
So 21er Gutachten hat eine Nummer und ist unter der bei der Prüfstelle gespeichert.
Auch ist bei der Zulassungsstelle, das gespeichert, da die eine BE auf Grundlage eines 21er Gutachten erteilt haben.
Wenn man weiß wann und wo das alles gemacht wurde, sollte man da Ersatz bekommen aber ob es so ist, weiß ich nicht.
Was man aber machen kann ist das man sich von der Zulassungsstellen einen Fahrzeugschein ausstellen lassen kann, dann kann das 21er Gutachten mit erteilter BE zu Hause bleiben wie Kfz-Brief.......
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Da gibts doch theoretisch die Mäglichkeit, dass das KBA die Betriebserlaubnis wieder entzieht. Fehlerhafter Verwaltungsakt. Wenn du zum Beispiel bei ner Kontrolle kommst und es einer zu genau nimmt - oder durch Umbauten auffällst.
Ob das bei der 21er auch geht keine Ahnung.
QuoteMit einer Reimport Simson darfst dann genauso schnell fahren ( 50km/h) , wie mit Nachwendemodell oder anderen KKR was in der BRD nach 1986 eine BE erlangt hat.
Ja das ist halt in der Szene in etwa so beliebt, wie das Grundstück auf dem der havarierte Reaktor von Tschernobyl steht.

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Da gibts doch theoretisch die Mäglichkeit, dass das KBA die Betriebserlaubnis wieder entzieht.
Bei 21er Einzelabnahmen ist das KBA raus, die sind da nicht zuständig.
Solange das Moped den Vorschriften entspricht sowie seiner BE, kann die Rennleitung einen gar nichts.
Was anderes ist wenn eine Abnahme die in der BE steht, anzweifelt das die so abgenommen wurde, dann kann die Rennleitung das Moped zur Überprüfung bei eine Prüfstelle vorstellen. Da geht es dann aber auch nur darum ob das so seine Richtigkeit hat.
Wenn da herausgestellt das da was nicht passt, kann die BE entzogen werden bis das bemängelte behoben wird.
Ja das ist halt in der Szene in etwa so beliebt, wie das Grundstück auf dem der havarierte Reaktor von Tschernobyl steht.

Hm, bei den Preisen für die S53 Modelle mittlerweile den Besitzer wechselt, kann es ganz so nicht sein.
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Da gibts doch theoretisch die Mäglichkeit, dass das KBA die Betriebserlaubnis wieder entzieht. Fehlerhafter Verwaltungsakt. Wenn du zum Beispiel bei ner Kontrolle kommst und es einer zu genau nimmt - oder durch Umbauten auffällst.
Ob das bei der 21er auch geht keine Ahnung.
Das war genau meine Überlegung ckich
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Wie gesagt, KBA ist da raus, was die 21er Einzelabnahmen betrifft, die sind da nicht zuständig.
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thread verwechselt

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