Frage zu KBA Antrag

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  • Ja 51/1S wie auf dem Typenschild. Wie hier empfohlen.


    Die Ausstattung zum Anklicken wurde life mit den Daten wie Baujahr und FIN abgeglichen. Andere Angaben waren nicht möglich - zum Beispiel bei der Zündung. Da gabs drei Möglichkeiten, hat aber nur eine akzeptiert.

    Aber bei der Schaltung war Automatik, Hand oder Fußschaltung und Fußschaltung.

    Ich habe dann Fußschaltung genomen, was akzeptiert wurde. Stimmt ja, auch die S hat eine Fußschaltung.


    Waren jetzt genau zwei Wochen. In der Hochsaison.

    Na dann kann ich sie ja fertig machen 8)


    Danke für die Tipps :love:

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

    Edited once, last by chris78 ().

  • Ich hab nochmal ne Frage zu KBA Papieren.

    Weil das so toll geklappt hat und tatsächlich nur zwei Wochen gedauert hat.


    Ich habe ja noch die grüne 51/1. Hier sind die DDR Papiere schon recht zerfleddert.

    Wenn ich mir hier auch den Nachweiß der Betrieberlaubnis anfordere?

    Also um die originalen zu schonen.


    Gerrit hat das Thema glaub ich mal angeschnitten, angeblich seindas rechtlch nicht ganz koscher. Aber warum? DDR Papiere und einen zusätzlichen Nachweiß, dass eine ABE für den Typ besteht? Es ist ja nicht so, dass ich dann zwei ABEs habe.

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Wenn du es genau nimmst, hast du dann zwei ABEs. Wenn du das Moped mit den KBA Papieren verkaufen würdest, könntest du im schlimmsten Fall die DDR Papiere extra für Sammler verkaufen und dann macht jemand im Netz damit was er will. Also so richtig cool ist das nicht. Aber wenn du immer alles zusammen hältst, weiß man ja woran man ist.

    Ich habe so einen kuriosen Starbicht-Umbau und dazu gab es keine Papiere aber das originale Typenschild, mit Schrauben befestigt. Nach langem hin und her habe ich dafür KBA Papiere angefordert und sogar bekommen. Kurz darauf rief die Schwester vom Vorbesitzer an und teilte mir mit, dass die originalen Papiere gefunden wurden. Daraufhin rief mich der Vorbesitzer an, dass auch noch die 10 Jahre alten KBA Papiere aufgetaucht sind. Na das ist was, da hätte ich mir meine 30€ sparen können und jetzt ist alles doppelt gemoppelt.

    Buchholz 69ers

  • Aber das KTA Ding ist nur der "Nachweiß der Betriebserlaubnis".

    Das ist ja auch kein Eigentumsnachweis.

    Da steht ja nicht drin ersetzt die Betriebserlaubnis.


    "Das ehemals Kraftfahrzeugtechnische Amt KTA der Deutschen Demokratischen Planwirtschaftsinsel mit eingeschränkter Reisefreiheit hat für das Kleinkraftrad Typ KR51/1S die Allgemeine Betriebserleubnis gemäß Rückseite erteilt"

    Rückseite = Datenbestätigung


    Und die originale vom KTA ausgestellte "Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder" habe ich liegen.

    Der Nachweiß, dass das stattgefunden hat, wird davon nicht berührt :kopfkratz:

    Man wird beim Antrag ja nicht gefragt warum man KBA Papiere will, oder ob man die alten noch hat oder verloren hat.

    Beim KFZ muss man ja deswegen eine eidesstattlche Versicherung abschließen.

    Aber da sind es dann auch neue Papiere und kein Nachweiß, dass es mal Papiere gab mit Name und Adresse drin.


    Angenommen ich verkaufe die mit KBA Papieren und den DDR Papieren - wie es ja oft in Kleinanzeigen zu finden ist.

    Der Verkäufer wird kontrolliert und hat beides. Wer bekommt Ärger?


    I

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Ich wüsste nicht, was man dir oder dem Käufer als Verstoß vorwerfen soll. Wenn die DDR-Papiere nicht mehr lesbar sind, musst du dir ja sogar was neues besorgen. Allein der (N)Ostalgie wegen, würde ich die alten dann ja nicht wegschmeißen, nur weil man die letzten Stellen der FIN oder so nicht mehr lesen kann. Dass man so natürlich auch wieder irgend ein Schindluder treiben kann, darf man natürlich nicht außer Acht lassen. Aber das geht auch immer irgendwie.

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Aber das KTA Ding ist nur der "Nachweiß der Betriebserlaubnis".

    Das ist ja auch kein Eigentumsnachweis.

    Da steht ja nicht drin ersetzt die Betriebserlaubnis.

    Die (DDR-) Betriebserlaubnis ist eine Akte mit Urkunde und mehreren hundert Seiten.

    Sowohl die DDR Papiere als auch die KBA Papiere sind der Nachweis, dass das Fahrzeug einer Betriebserlaubnis entspricht.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Das ist ja auch kein Eigentumsnachweis.

    Wie auch kein Kfz-Brief bzw.Zulassungsbescheinigung Teil II, da steht lediglich der Fahrzeughalter drin, der kann auch aber muss nicht der Eigentümer sein. :a_bowing:


    Quote

    Man wird beim Antrag ja nicht gefragt warum man KBA Papiere will, oder ob man die alten noch hat oder verloren hat.

    Beim KFZ muss man ja deswegen eine eidesstattlche Versicherung abschließen.

    Wecke da mal nicht noch schlafende Hunde........

    Quote

    Beim KFZ muss man ja deswegen eine eidesstattlche Versicherung abschließen.

    Aber da sind es dann auch neue Papiere und kein Nachweiß, dass es mal Papiere gab mit Name und Adresse drin.

    So lange das Fahrzeug zugelassenes ist, kommt die Zulassungsstelle definitiv nach das es Papiere gab und wer da als Halter drin steht.


    Wenn es Abgemeldet ist und die Papiere weg sind bedingt auch, allerdings muss da in der Regel eine 21er Einzelabnahme gemacht werden um wieder an Papiere zu kommen.


    Im Fall KKR kannst eine Zweitschrift der BE beim Hersteller anfordern, gibt es den Hersteller nicht mehr, bleibt nur eine 21er Einzelabnahme.

    Im Fall Simson hat das KBA für die KKR die in der DDR gelaufen sind, das KBA übernommen, heißt für Nachwendemodell gibt es vom KBA keine Zweitschrift.

    Ich wüsste nicht, was man dir oder dem Käufer als Verstoß vorwerfen soll. Wenn die DDR-Papiere nicht mehr lesbar sind, musst du dir ja sogar was neues besorgen. Allein der (N)Ostalgie wegen, würde ich die alten dann ja nicht wegschmeißen, nur weil man die letzten Stellen der FIN oder so nicht mehr lesen kann. Dass man so natürlich auch wieder irgend ein Schindluder treiben kann, darf man natürlich nicht außer Acht lassen. Aber das geht auch immer irgendwie.

    Wenn Papiere neu ausgestellt werden, weil sie nicht mehr lesbar sind, hat man die Alten auf der Zulassungsstelle abzugeben, die ziehen sie ein oder stempeln diese ungültig und händigen sie wieder aus.

    Das gleich wenn man den Zulassungsteil 1 oder 2 verbummelt hat und die wiederfindet, man hat die alten abzugeben.


    Ansonsten begeht man eine Pflichtverletzung, das kann mit ein Bußgeld geahndet werden bis hin zum Strafverfahrens wegen Betrug/Urkundenfälschung gehen.

  • Die Frage, was man unter "Paitere" versteht.

    Papiere bei der Zulassungsstelle meint j Verknüpfung mit Fahrzeughalter, Kennzeichen etz.


    Das ist so ein Thema, wo es keine eindeutige Meinung gibt.

    Warum sollte das Urkundenfälschung sein, ich habe das doch garnicht ausgestellt/gefälscht.

    Das wäre mit wahrheitsgetreuen Angaben beim KBA - was würde ich falsch machen? Oder wer soll mir was vorwerfen?

    Das wird einfach ausgestelt ohne Nachfrage. Oder steht da was im Kleingedruckten beim Antrag?


    Soll ich mal beim KBA nachfragen? :kopfkratz:

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Das ist so ein Thema, wo es keine eindeutige Meinung gibt.

    Das ist ziemlich eindeutig und findet sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unter § 2 Begriffsbestimmungen:

    8. Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;


    DDR-Papiere und die vom KBA ausgestellten Ersatz Papiere, ABE Kärtchen etc. haben nach FZV den Status von Datenbestätigungen. Die Zuständigkeit des KBA für zulassungsfreie DDR Fahrzeuge ergibt sich aus einem Ministererlass aus den 90er Jahren.


    Die Frage, wie viele Datenbestätigungen ein Fahrzeug "besitzen" darf, ist offen. Bei ABE Kärtchen nach BRD Recht war das über die Nebenbestimmungen der ABE geregelt (ABE Akte!), der Hersteller durfte nur dann eine Zweitschrift vom ABE Kärtchen ausstellen, wenn das alte Kärtchen unleserlich geworden war oder die örtlich zuständige Zulassungsstelle bescheinigt hatte, dass das Kärtchen nicht eingezogen wurde (frisieren, techn.Mängel)



    PS: man schleppt nicht "die ABE" mit sich rum, sondern nur den Nachweis, dass das Fahrzeug eine ABE hat: das ABE Kärtchen! (Es sei denn, ihr wollt ein paar dicke Ordner Papier mit euch rumschleppen, aber dann habt ihr immer noch nicht den Nachweis, dass euer Fahrzeug genau dieser ABE entspricht)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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