LED H4 von Philips - Jemand Erfahrungen?

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  • Wähntest du etwa, die prüfen was wegen möglicherweise 25 verkaufbaren Moppedbirnen, die sowieso von der Lichtleistung nicht genehmigt werden können?

    Grandpa und ich reden von Zugelassenen H4/H7 Glühlampen, das davon zahlreich gibt, die leuchten irgendwie nur nicht wie sie sollen.



    Willkommen in Deutschland mit seinen teilweise sehr sinnvollen Regeln und Gesetzen ;)

    Sage ich doch, wenn die LED-Lampe als H4/H7 Ersatzleuchtmittel in paar Scheinwerfer funktioniert und zugelassen wurde, dann funktioniert das in jeden anderen H4/H7 Scheinwerfer. Absoluter Quark für jeden Scheinwerfer/Fahrzeug da eine extra Zulassung verlangt wird.

  • Bei staatlichen Gesetzen geht es nicht nur um Regulierung sondern auch um die Durchsetzung von Interessen. Insofern macht es keinen Sinn ausschließlich mit der technischen Sachlage zu argumentieren. Z.B. wurde letztes Jahr sinnloserweise die Verwendung von CuNiFer Bremsleitungen verboten. Die Leute sollen sich gefälligst neue Fahrzeuge kaufen um so mehr desto besser. Die deutsche Wirtschaft muß leben auch wenn wir sterben müssen.

  • Bei staatlichen Gesetzen geht es nicht nur um Regulierung sondern auch um die Durchsetzung von Interessen. Insofern macht es keinen Sinn ausschließlich mit der technischen Sachlage zu argumentieren. Z.B. wurde letztes Jahr sinnloserweise die Verwendung von CuNiFer Bremsleitungen verboten. Die Leute sollen sich gefälligst neue Fahrzeuge kaufen um so mehr desto besser. Die deutsche Wirtschaft muß leben auch wenn wir sterben müssen.

    Da liegst du aber falsch.

    KuNiFer Bremsleitungen sind seit 2020 erlaubt, davor waren sie verboten.

    https://www.kfz-betrieb.vogel.…lich-zugelassen-a-969522/

    https://www.amz.de/gtue-erwirk…er-kunifer-bremsleitungen

    Es gab da Prüfer die haben danach geschaut und wenn sie eine entdeckt haben ist die Karre gnadenlos durchfallen lassen
    War halt Stahlrohr- Bremsleitung einbauen angesagt , die sind nebenbei günstiger als die CuNiFer und gab/gibt kein Stress.

  • ja du hast völlig recht, aber darum gehst es nicht. Die ständige Korinthenkackerei nervt.

    1000'de PKW's haben keine HU bekommen weil sie nicht(mehr) zugelassene Cunifer Leitungen haben. Bei alten Fahrzeugen ist der Austausch nicht mehr wirtschaftlich und sie werden verschrottet.

    Die technischen Überwachungsvereine machen sich immer mehr zu Gehilfen der Politik und verkürzen künstlich die Lebensdauer der Fahrzeuge. Das Verbot alter CuNiFer Leitungen bzw. die Zulassungspflicht mit Eintragung neuer CuNiFer Leitungen ist nur ein Beispiel von hunderten.

  • Die technischen Überwachungsvereine machen sich immer mehr zu Gehilfen der Politik l von hunderten.

    Na ja sind sie doch schon immer..

    Zitat

    1000'de PKW's haben keine HU bekommen weil sie nicht(mehr) zugelassene Cunifer Leitungen haben.

    Bei alten Fahrzeugen ist der Austausch nicht mehr wirtschaftlich und sie werden verschrottet.

    Das ist aber denen zuzuschreiben der sie eingebaut hat.

    Nix da mit verschrotten, die durfte der für umsonst halt nochmal wechseln.

    Ist der Werkstatt ihr Problem wenn die nicht zugelassene Bremsleitung verbauen, es sei der Kunde hätte dem schriftlich zugestimmt.

    Ist genauso wenn als Leitungsverbinder die "Schnell-Verbinder" (die mit Klemmringen/ Schneidring) verwendet werden,

    sind halt nicht Zulässig.

    Wenn ich da so eine Artikelbeschreibung lese https://www.bandel-online.de/w…1wPQlWEAQYAyABEgJat_D_BwE :panic:


    Zitat

    Die ständige Korinthenkackerei nervt.

    Korrekt, die nervt mich schon fast so lange wie ich in diesen Staat lebe....

  • Sage ich doch, wenn die LED-Lampe als H4/H7 Ersatzleuchtmittel in paar Scheinwerfer funktioniert und zugelassen wurde, dann funktioniert das in jeden anderen H4/H7 Scheinwerfer. Absoluter Quark für jeden Scheinwerfer/Fahrzeug da eine extra Zulassung verlangt wird.

    Aber leider ist es eben so, dass die Scheinwerfer als Halogenscheinwerfer geprüft wurden und nicht als LED-Scheinwerfer. Ob das am Ende aufgrund der wie bereits angesprochenen schlechten zugelassenen Halogenlampen irgendwie sinnvoll ist, mag jeder selbst für sich entscheiden. Gleiches gilt z.B. für das Polieren der Kunststoffscheiben.


    Alte Hella-Scheinwerfer, bei denen die matte Abschlussscheibe poliert wurde, haben garantuert ein besseres Lichtbild als neue (und zugelassene) Scheinwerfer eines Billigherstellers. Zulässig ist das Polieren dadurch trotzdem nicht. Wie das Ganze am Ende vom Prüfer vor Ort bewertet wird, ist aber wiederum eine andere Sache.


    Dass die Überwachungsvereine Sprachrohr und Gehilfen der Politik seien, kann ich so nicht sehen. Wir vom TÜV schütteln selber oft genug den Kopf über Entscheidungen des BMVI. Das bedeutet aber eben nicht im Umkehrschluss, dass wir uns eigenmächtig einfach über diese Regeln hinwegsetzen, nur, weil wir sie ebenfalls bescheuert finden.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • OT: MeinDekramann sagt mir auch, dass er mir meine Alus von Audi nicht mehr n meinem Passat eintragen kann da es eine neue Vorschrift gibt.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Zitat

    Wir vom TÜV schütteln selber oft genug den Kopf über Entscheidungen des BMVI.

    Bei der Abschaffung der Herstellerfreigaben für Motorradreifen war der TÜV in vorderster Front ganz dicke mit dabei.

    Wie in jeder anderen Firma auch gibt es beim TÜV sicherlich unterschiedliche Interessen zwischen den Angestellten und der Leitung. Eine Corporate Identity mit einem gemeinsamen Wir sollte man sich da besser nicht zulegen.

  • Aber leider ist es eben so, dass die Scheinwerfer als Halogenscheinwerfer geprüft wurden und nicht als LED-Scheinwerfer. Ob das am Ende aufgrund der wie bereits angesprochenen schlechten zugelassenen Halogenlampen irgendwie sinnvoll ist, mag jeder selbst für sich entscheiden. Gleiches gilt z.B. für das Polieren der Kunststoffscheiben.


    Dass die Überwachungsvereine Sprachrohr und Gehilfen der Politik seien, kann ich so nicht sehen. Wir vom TÜV schütteln selber oft genug den Kopf über Entscheidungen des BMVI. Das bedeutet aber eben nicht im Umkehrschluss, dass wir uns eigenmächtig einfach über diese Regeln hinwegsetzen, nur, weil wir sie ebenfalls bescheuert finden.

    Gezwungener maßen doch, auch wenn die Prüfer den Kopf schüttelt über die Entscheidungen.

    Die Überwachungsvereine müssen es ja umsetzten was die Politiker sich ausdenken und beschließen.

    Die Überwachungsvereine können da erst mal nur darstellen das eine Entscheidungen kein Sinn macht und auf Einsicht hoffen.


    Zitat

    Aber leider ist es eben so, dass die Scheinwerfer als Halogenscheinwerfer geprüft wurden und nicht als LED-Scheinwerfer.

    Das ist mir bewusst,

    nur wenn ein Hersteller die LED-Lampen extra als Ersatz Leuchtmittel für Halogenscheinwerfer entwickelt und prüften lässt, diese erfolgreich besteht bei XY verschiedene Halogenscheinwerfer, ist es Korinthenkackerei das jetzt jeder einzelne Scheinwerfer/Fahrzeug da seine eine eigene Zulassung braucht, mit dieser LED-Lampe.

    Ist doch mit den bestehenden Zulassung im Grunde bestätigt, das Halogenscheinwerfer damit die Vorgaben auch erfüllt.


    Was soll der Käse das da jedes Fahrzeuge und dann noch für Deutschland, Österreich eine extra eine Zulassung braucht.

    Habe ich eine Auto wo die in Deutschland zugelassen sind und in Österreich nicht, habe ich Problem wenn nach Österreich fahre

    und die LED Lampen verbaut sind, sowie umgekehrt. :furious:

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Bei der Abschaffung der Herstellerfreigaben für Motorradreifen war der TÜV in vorderster Front ganz dicke mit dabei.

    Die Sachlage war da etwas anders. Die Regelung bezüglich der Motorradreifen gab es schon vorher, allerdings wurde diese Regelung von den verschiedenen Überwachungsorganisationen verschieden interpretiert. Daraufhin wurde das BMVI nochmals befragt, wie das ganze denn zu behandeln sei. Das BMVI bestätigte letztlich nur die Rechtsauslegung, wie sie der TÜV bereits praktizierte.


    Es ging hier nicht um irgendwelche Interessenskonflikte (wir vom TÜV haben schließlich überhaupt kein Interesse daran, den Motorradfahrern ständig zu gängeln, wir nehmen uns damit ja selbst die Kunden weg). Es sollte nur Rechtssicherheit hergestellt werden. Weil auch wenn diese Regelung für uns Motorradfahrer beschissen ist, so wäre sie noch beschissener, wenn du erst zum Dekramann gehst, der sagt dir "fahr den Reifen" und du baust am Ende einen Unfall und die Versicherung sagt dir "mit dem Reifen hättest du gar nicht fahren dürfen" - unabhängig davon, ob da jetzt diese Regelung Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat oder nicht, das steht in dem Falle gar nicht zur Debatte. Es ist wirklich nur ne Frage der Rechtsauslegung. Und jetzt herrscht da schlichtweg Einigkeit über eine Regel, die es eben schon vorher gab.


    ckich: ich bin da doch auch ganz bei dir. Mir wäre es auch lieber, wenn man sie wie jede andere Halogenlampe betrachten würde. Dass das Ganze aber gar nicht so einfach ist, sieht man an den Osram H7 LED. Da wurde der Verwendungsbereich zwischenzeitlich um einige Fahrzeugmodelle sogar wieder reduziert - warum auch immer...

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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Hallo Gurkensalat,


    ich sehe das etwas anders, die Kunden können nicht ausweichen da die Regeln für alle Prüforganisationen gelten. Jedes mal wenn ein Kunde einen Reifen eintragen lassen muß klingelt es in der Kasse, insofern hat der TÜV natürlich auch ein eigenes Interesse an der neuen Verordnung.

  • Das ändert nichts an der Aussage, dass die Regel bestand, bevor der TÜV darauf pochte, sie auch umzusetzen. Soll heißen: wir haben uns die nicht ausgedacht.


    Man könnte den schwarzen Peter auch der Reifenindustrie zuschieben, die dadurch einfach noch einen Reifen mehr verkaufen kann, weil die alten Gurken dann nicht mehr zulässig sind - bzw. nur mit entsprechender Einzelbetriebserlaubnis, worauf der gewöhnliche Motorradfahrer nicht unbedingt Lust hat.


    In vielen Punkten läuft es eher auch so, dass die Industrie an die Politik herantritt und entsprechend die Vorschriftenlage zu ihren Gunsten modifiziert haben will. Die Lobby der Überwachungsorgnisationen dürfte vermeintlich deutlich schwächer als die der Industrie sein.


    Aber by the way: back to topic :D

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

    Einmal editiert, zuletzt von Gurkensalat ()

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