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EINFACH - FORMSCHÖN - ZUVERLÄSSIG

Das sind die Eigenschaften des im

VEB FAHRZEUG- UND JAGDWAFFENWERK
ERNST THÄLMANN SUHL

hergestellten

simson-mofa 1

Tradition und technischer Fortschritt, solide Werkmannsarbeit und modernes Zweckdenken ließen Fahrzeug entstehen, das sich einen weiten Benutzerkreis erschließen wird.

Die Vorzüge des Motorantriebs, gepaart mit den Eigenschaften des Fahrrads, machen das simson-mofa 1 zu einem Fahrzeug für jedermann.

  • Geringe Eigenmasse
    • minimaler Bedienungsaufwand
      • echter Pedalantrieb
        • fahrradähnliches Äußeres
          • zweckmäßiger Aufbau
            • geringer Kraftstoffverbrauch

sind Vorteile für jeden, der sie zu nutzen versteht. Auch Sie gehören dazu, wenn Sie diese Betriebsanleitung aufmerksam studieren und die gegebenen Hinweise beachten.

Wir wünschen Ihnen

ALLZEIT GUTE FAHRT

VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk
Ernst Thälmann Suhl






Inhaltsverzeichnis

1. Technische Daten
2. Bedienungsanleitung
2.1. Bedienelemente
2.2. Reifenluftdruck
2.3. Tanken
2.4. Inbetriebnehmen des Motorfahrrades
2.4.1. Starten und Anfahren
2.4.1.1. Anfahren bei laufendem Motor und an Steigungen
2.4.2. Während der Fahrt
2.4.3. Anhalten und Abstellen
2.4.4. Beleuchtung
2.5. Einfahren
2.6. Kraftstoffverbrauch
3. Technische Beschreibung
3.1. Fahrwerk
3.2. Motor und Antrieb
3.3. Elektrische Anlage
3.4. Zubehör und Sonderausstattung
4. Pflege und Wartung
4.1. Reinigung
4.2. Pflege der Bereifung
4.3. Kettenpflege
4.4. Kontrolle des Keilriemens
4.5. Nachstellen der Bremsen
4.6. Arbeiten am Vergaser
4.7. Arbeiten an der elektrischen Anlage
4.7.1. Überprüfen und Reinigen der Zündkerze
4.7.2. Auswechseln des Entstörwiderstandes
5. Verschiedene Handgriffe
5.1. Vorderradausbau
5.2. Hinterradausbau
5.3. Reifendemontage und -montage
5.4. Aus- und Einbau der Ketten
5.5. Keilriemen wechseln bzw. spannen
5.6. Lenkerbefestigung überprüfen und Kontrolle des Lenkungsspiels
6. Ratgeber bei Motorstörungen
6.1. Motor springt nicht an
6.2. Motor arbeitet unregelmäßig
6.3. Motor zieht nicht
6.4. Motor knallt oder patscht in den Vergaser
6.5. Motor wird zu heiß
6.6. Motor übertourt sich (dreht durch)
6.7. Geräusche
7. Wissenswertes für den Kleinfahrzeugbesitzer
7.1. Was jeder Verkehrsteilnehmer wissen muß
7.1.1. Sonderbestimmungen über Kleinkrafträder (§§84 bis 88 der StVZO)
7.1.2. Kindersitz
7.2. Was ist bei der Unterbringung eines Kleinfahrzeugs zu beachten
7.3. Bestimmungen über das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten
7.4. Die Haftpflicht- und die Kraftfahrzeugversicherung
7.4.1. Die Haftpflichtversicherung
7.4.2. Die Kraftfahrzeugversicherung





1. Technische Daten

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Fahrzeugtyp simson-mofa 1
Motortyp M 51 A
Arbeitsverfahren Zweitakt
Zylinderbohrung 40 mm Dmr.
Kolbenhub 39,5 mm
Hubraum 49,6 cm³
Verdichtungsverhältnis 8 : 1
Leistung 1,6 PS bei 4000 U/min =
1,18 kW bei 4000 U/min
Max. Drehmoment 0,33 kpm bei 2800 U/min
Schmierung Gemisch
Kühlung Fahrtwind
Reiseverbrauch 2,1 l/100 km
Kraftstoffnormverbrauch 1,9 l
Kraftstoff VK (ROZ 79)
Elektrische Anlage
Schwunglichtmagnetzünder 6 V, 20 W
Zündzeitpunkt 1,6 ... 1,8 mm vor OT
Abstand der vollgeöffneten Unterbrecherkontakte 0,4 mm
Zündkerze M 14-240
Elektrodenabstand 0,4 mm
Scheinwerfer Lichtaustritt 100 mm Dmr., dauerabgeblendet
Scheinwerferglühlampe T 6 V, 15 W
Schlußleuchte 6 V, 5 W
Vergaser
Typ 11 N
Ansaugweite 11 mm Dmr.
Hauptdüse 50
Nadeldüse 215
Teillastnadel 08
Nadelposition 2
Ansauggeräuschdämpfer am Vergaser angeflanscht
Luftfilter Naßluftfilter
Kraftübertragung
Kupplung Fliehkraftkupplung mit Starteinrichtung
Primärantrieb (Kurbelwelle, Pedalwelle) Keilriemen SPZ 9,7 x 8 TGL 14489
Übersetzungsverhältnis 3,3 : 1
Getriebe 1-Gang-Getriebe mit Einfachrollenkette von Pedalwelle zum Hinterrad
Übersetzungsverhältnis 4,36 : 1
Abmessung der Einfachrollenkette für Motorantrieb 12,7 x 4,88 x 86 TGL 11796
Gesamtübersetzung 14,4 : 1
Pedalantrieb durch Einfachrollenkette
Abmessung der Einfachrollenkette für Fahrradantrieb 12,7 x 3,3 x 84 TGL 11796
Übersetzungsverhältnis 1,95 : 1
Fahrwerk
Rahmenbauart Prägerahmen
Federung
vorn ohne - wahlweise Kurzschwinge
vorn bei vorhandener Kurzschwinge 60 mm
hinten ohne
Sitz Schwingsattel mit Schaumstoffpolsterung
Bereifung, vorn und hinten 20 x 2,25
Bremse, vorn und hinten Bremstrommeldurchmesser 90 mm, Bremsbelagbreite 10 mm
Bedienung der Bremsen, vorn und hinten durch Handhebel am Lenker
Abmessungen und Massen
Länge über alles 1620 mm
Breite über alles 640 mm (mit Spiegel)
Höhe über alles variabel von 1100 mm bis 1190 mm
Radstand 1050 mm
Leermasse (ohne Kraftstoff) 38 kg
Masse-Leistungsverhältnis 23,8 kg/PS = 32,37 kg/kW
Zulässige Gesamtmasse (voll getankt) 125 kg
Nutzmasse 87 kg
Belastbarkeit des Gepäckträgers bzw. des Gepäckkorbes über dem Vorderrad 10 kp
Kraftstoffbehälterinhalt 3 l
Anzahl der Sitze 1
Kleinster Wendekreisdurchmesser 3,10 m
Fahrleistungen
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Steigvermögen mit Motorkraft etwa 10%


2. Bedienungsanleitung

2.1. Bedienelemente

2.2. Reifenluftdruck

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Der Reifenluftdruck hat wesentlichen Einfluß auf die Lebensdauer der Bereifung und die Fahreigenschaften Ihres Motorfahrrades.

Überzeugen Sie sich deshalb durch ständige Kontrolle vom richtigen Reifenluftdruck. Er soll betragen:

vorn 1,5 at Überdruck
hinten     2,25 at Überdruck


2.3. Tanken

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Es darf nur Zweitaktmischung im Mischungsverhältnis

    25 : 1 für 500 km Einfahrstrecke,
    33 : 1 nach 500 Einfahrkilometern

verwendet werden.

Das Mischungsverhältnis ist das Verhältnis der Raumteile Kraftstoff zu einem Raumteil Motorenöl.

Auf 3 l berechnet bedeutet:

    25 : 1 das Zumischen von 120 cm³ Motorenöl (4%),
    33 : 1 das Zumischen vom 90 cm³ Motorenöl (3%).

Der Vergaserkraftstoff und das Motorenöl müssen einwandfrei sauber sein. Die Mindestoktanzahl des verwendeten Kraftstoffs soll 79 ROZ betragen. Als Motorenöl wird das legierte Hyzet-Zweitakt-Motorenöl MZ 22 empfohlen.



Bild 1.

  1. Starthilfe
  2. Dekompressionsventil
  3. Sattelverstellung
  4. Kraftstoffhahn


Bild 2.

  1. Tankbelüftung
  2. Verschlußdeckel
  3. Lenkerverstellung
  4. Lichtschalter


3a



3b

Bilder 3a und b.

  1. Rückblickspiegel
  2. Signalglocke
  3. Gasdrehgriff
  4. Handhebel für Vorderradbremse
  5. Handhebel für Hinterradbremse
  6. Handhebel für Dekompression und Startkupplung




2.4. Inbetriebnehmen des Leichtmopeds

2.4.1. Starten und Anfahren

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  • Fahrzeug vom Kippständer nehmen.
  • Kraftstoffhahn öffnen - der Knebel zeigt in Richtung des Schlauchnippels.
  • Starthilfe einschalten - in der Regel nur bei Kaltstart erforderlich.
  • Auf dem Fahrzeug Platz nehmen und es mit Hilfe des Pedalantriebs auf eine Geschwindigkeit von 8...10 km/h bringen.
  • Handhebel für Dekompression und Startkupplung kurzzeitig ziehen.
    • Der Motor kann erst anspringen, wenn Sie den Hebel wieder loslassen (Versuch notfalls wiederholen!).
  • Bei laufendem Motor Gasdrehgriff betätigen - die Starthilfe schaltet sich dabei selbständig aus.


2.4.1.1. Anfahren bei laufendem Motor und an Steigungen

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Soll bei laufendem Motor angefahren werden, so ist lediglich langsam Gas zu geben. Bei ansteigender Fahrbahn unterstützt man den Motor günstigerweise durch eine kurze Trethilfe von 1...3 Umdrehungen des Pedalantriebs.



2.4.2. Während der Fahrt

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Die Fahrgeschwindigkeit wird durch den Drehgasgriff geregelt. Beim Befahren von Steigungen von mehr als 10% kann der Motor ebenfalls mit Hilfe des Fahrradantriebs unterstützt werden.

Soll die Fahrgeschwindigkeit verringert werden, so ist der Gasdrehgriff nach vorn zu drehenund nötigenfalls die Vorder- und Hinterradbremse zu betätigen.



2.4.3. Anhalten und Abstellen

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  • Gasdrehgriff bis zum vorderen Anschlag drehen - die Fliehkraftkupplung trennt bei Unterschreitung der Einschaltdrehzahl den Motor vom Antrieb
  • Fahrzeug mit Hilfe der Vorder- und Hinterradbremse zum Stehen bringen.
  • Handhebel für Dekompression und Startkuppl etwa um die Hälfte des Aushebeweges ziehen und den Motor durch Lüften des Dekompressionsventils zum Stillstand bringen.
  • Fahrzeug auf den Kippständer stellen.
  • Kraftstoffhahn schließen!


2.4.4. Beleuchtung

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Der Lichtschalter hat zwei Schaltstellungen.

Schalterstellung vorn: Beleuchtung ausgeschaltet,
Schalterstellung hinten: Beleuchtung (Scheinwerfer und Rücklicht) eingeschaltet.



2.5. Einfahren

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Die bewegten Teile des Motors benötigen eine gewisse Laufzeit, um sich entsprechend ihren Betriebsbedingungen aufeinander einzuspielen, man sagt: "Bis das Fahrzeug eingefahren ist".

Während dieser Zeit verringert sich der Eigenbedarf des Antriebs an der Motorleistung ständig, was sich in einer zunehmenden "Lebendigkeit" des Fahrzeugs bemerkbar macht. Diese Einlaufperiode erstreckt sich je nach Fahrweise bis zu etwa 1500 Fahrkilometer. Besonders während der ersten 500 km sollte man den Motor schonend behandeln und aufmerksam beobachten.

Halten Sie in diesem Zeitraum vor allem das vorgeschriebene Mischungsverhältnis von 25 : 1 exakt ein. Steigern Sie langsam, aber stetig die Anforderungen an den Motor und unterstützen Sie ihn, wenn nötig, durch Trethilfe.

Und noch etwas: Nehmen Sie während der Einfahrzeit keine eigenmächtigen Korrekturen an der Vergaser- oder Zündeinstellung vor, sondern überlassen Sie das der Vertragswerkstatt.



2.6. Kraftstoffverbrauch

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Der Kraftstoffverbrauch eines Kraftfahrzeugs wird von einer Vielzahl äußerer Faktoren beeinflußt, so daß es zu weit führen würde, im Rahmen dieser Betriebsanleitung auf alle einzugehen. Wir beschränken uns deshalb auf die hauptsächlichsten, deren verbrauchserhöhenden Einfluß Sie durch richtige Behandlung sowie gute Wartung und Pflege des Fahrzeugs mindern können.

Der Kraftstoffverbrauch hängt ab:

  • von der richtigen Vergaser- und Zündeinstellung (s. Abschnitt 1. "Technische Daten"),
  • von der Wahl des richtigen Kraftstoffs im richtigen Mischungsverhältnis,


Bild 4. Kraftstoffgrundverbrauch





  • vom einwandfreien mechanischen Zustand des Motors und des Antriebs (Verschleiß am Kolben und Zylinder, Rutschen der Kupplung bzw. des Keilriemens, undichte Kurbelkammer, undichtes Dekomprossionsventil usw.),
  • von der Sauberkeit des Luftfilters, des Vergasers und der Auspuffanlage,
  • von der Wahl der richtigen Zündkerze,
  • vorn richtigen Reifenluftdruck,
  • von der Leichtgängigkeit der Triebwerksteile,
  • von der Fahrzeugbelastung,
  • von den klimatischen Bedingungen (Lufttemperatur, Windverhältnisse usw.),
  • von der richtigen Fahrweise.

Vermeiden Sie langes Laufenlassen des Motors im Stand.

Vergessen Sie nicht, den Kraftstoffhahn beim Abstellen des Motors zu schließen und ab und zu den Kraftstoffweg auf Dichtheit zu überprüfen.

Entnehmen Sie dem Tank keinen Kraftstoff für Reinigungszwecke.



3. Technische Beschreibung

3.1. Fahrwerk

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Das simson-mofa 1 ist mit einem Prägerahmen ausgestattet, dessen seitlichen Hauptträger gleichzeitig die Abdeckungen für das Antriebsaggregat darstellen.

Der Hinterrahmen besteht aus zwei zur Sattelaufnahme führenden Streben, die das Hinterrad aufnehmen und an denen der Kraftstoffbehälter befestigt ist. Der Behälter ist mit einem dichtschließenden Verschluß versehen, da seine Belüftung über einen in die Sattelstütze führenden Kraftstoffschlauch erfolgt.

Das Vorderrad läuft in einer starren Vordergabel. Das Lenkerquerrohr und die Lenkerhöhe sind verstellbar, ebenfalls der Schwingsattel, dessen Schaumstoffpolsterung für einen der Fahrgeschwindigkeit angemessenen Fahrkomfort sorgt.



3.2. Motor und Antrieb

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Zum Antrieb des simson-mofa 1 dient ein 50-cm³-Zweitaktmotor, dessen Schmierung ausschließlich durch die Zweitaktmischung erfolgt.

Vergaser und Ansauggeräuschdämpfer bilden eine Baueinheit und sind am linken Seitenträger des Rahmens befestigt. Am linken Kurbelwellenstumpf ist die nach dem Fliehkraftprinzip arbeitende Kupplungsautomatik angeordnet, die drehzahlabhängig den Kraftschluß hervorruft und den Anfahrvorgang selbständig regelt.

Zum Anwerfen des Motors wird eine kleine Startkupplung mechanisch über Handhebel und Seilzug



Bild 5a. Motorantrieb mittels Keilriemen und Rollenkette



Bild 5b. Pedalantrieb mittels Rollenkette





geschlossen. Dabei wird gleichzeitig das Dekompressionsventil des Motors zur Starterleichterung gelüftet.

Die Pedalwelle, über die sowohl beim Motorbetrieb als auch beim Antrieb durch Muskelkraft die Drehbewegung über die jeweilige Antriebskette auf das Hinterrad übertragen wird, ist im Rahmen gelagert. Motorantrieb und Fahrradantrieb sind durch einen zwischengeschalteten Freilauf voneinander getrennt, so daß die jeweils gewünschte Antriebsart ohne zusätzliche Bedienungshandgriffe angewendet werden kann.



3.3. Elektrische Anlage

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Die elektrische Anlage ist unkompliziert und einfach im Aufbau. Sie besteht aus einem Schwunglichtmagnetzünder mit einer Zünd- und zwei Lichtspulen. Die Lichtspulen mit einer Leistung von 20 W versorgen den dauerabgeblendeten 15-W-Scheinwerfer und das 5-W-Rücklicht.



3.4. Zubehör und Sonderausstattung

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Das simson-mofa 1 wird serienmäßig mit einem Bordwerkzeugsatz, Ersatzglühlampen, einer Luftpumpe und einem Rückblickspiegel ausgestattet.

Sonderausstattung:

    gefederte Vordergabel,
    Kindersitz,
    Gepäckträger über dem Vorderrad mit Gepäckkorb.


Bild 6. Elektrischer Schaltplan für simson-mofa 1





4. Pflege und Wartung

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Das simson-mofa 1 erfordert aufgrund seines einfachen Aufbaus nur ein Minimum an Pflege- und Wartungsaufwand.

Führen Sie das Wenige jedoch bitte gewissenhaft aus.



4.1. Reinigung

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Bei stark verschmutzten Fahrzeugen den Schmutz zunächst mit einem fein verteilten Wasserstrahl aufweichen und dann mit reichlich Wasser abspülen (Vergaser, Bremsen und elektrische Anlage nicht dem direkten Wasserstrahl aussetzen). Danach die Lackfläche und die blanken Metallteile mit lauwarmer Seifenlauge oder mit Auto-Schnellwäsche reinigen und zum Schluß mit klarem Wasser nachspülen. Die anhaftenden Wassertropfen mit einem sauberen Schwamm oder Fensterleder entfernen.

Das Fahrzeug soll während des Waschens an einem sonnen- und zugluftgeschützten Platz stehen, da sonst die eintrocknenden kalkhaltigen Wassertropfen häßliche Flecke hinterlassen.

Zur Lackpflege benutzt man am besten eine der handelsüblichen Polituren für Kunstharzlacke (beispielsweise Globo-Lackbalsam).

Für die Pflege der blanken Teile empfiehlt sich Chrom- und Metallputz.

Zum Einreiben und Polieren sollte man Polierwatte verwenden.

Den Motor reinigt man am besten mit starker Sodalösung oder Waschbenzin und einem handlichen Pinsel bzw. einer geeigneten Bürste.



4.2. Pflege der Bereifung

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Die Bereifung gehört zu den hoch beanspruchten Teilen des Kraftfahrzeugs und ist deshalb ständig und gewissenhaft auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Reifenluftdruckes zu kontrollieren.

Falscher Reifenluftdruck bewirkt:

  • schlechte Straßenlage,
  • ungleichmäßige Reifenabnutzung,
  • vorzeitiges Altern der Reifen (Brüchigwerden usw.).

Der bessere der beiden Reifen soll stets für das Vorderrad verwendet werden.

Es ist nicht zu empfehlen, Vorder- und Hinterrad turnusmäßig gegeneinander auszuwechseln, um dadurch beide Reifen gleichmäßig abzunutzen. Lassen Sie den Hinterradreifen bis zur Grenze des Erlaubten (etwa 1 mm Profilhöhe) auf dem Hinterrad und tauschen ihn erst dann gegen den Vorderreifen. Für das Vorderrad erwerben Sie einen neuen.

Gummiteile sind empfindlich gegen Öl, Fett und übermäßige Wärme.



4.3. Kettenpflege

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Die regelmäßige Kontrolle der Kettenspannung (sowohl der des Motor- als auch der des Fahrradantriebs) ist eine wesentliche Voraussetzung für die ständige Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs.

Bei lockerer Kette ist insbesondere auf der Motorseite die Gefahr des Abspringens gegeben!

Die freilaufenden Antriebsketten machen eine turnus- bzw. bedarfsmäßige Reinigung und Schmierung dieser wichtigen Bauteile notwendig.

Verschmutzte Ketten werden gründlich in Waschbenzin, Petroleum oder "P 3" gesäubert und anschließend mit einem geeigneten Schmiermittel sorgfältig eingefettet. Damit das Fett gut in die Kettengelenk (Stifte, Hülsen, Rollen) eindringt, empfiehlt es sich, die Kette in das erwärmte Schmiermittel einzulegen. Außen anheftendes Fett vor dem Einbau der Kette abwischen.



4.4. Kontrolle des Keilriemens

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Der einwandfreie Zustand des Keilriemens als übertragendes Bauteil des Primärantriebes ist gleichfalls Voraussetzung für die Funktionssicherheit des Antriebs.

Der Keilriemen ist richtig gespannt, wenn er sich aus der Nullage etwa 5 min nach oben und unten drücken läßt.



4.5. Nachstellen der Bremsen

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Das Nachstellen der Bremsen geschieht mit Hilfe der Stellschrauben an den Betätigungshebeln bzw. an den außenliegenden Hebeln der Bremsnocken. Die Bowdenzüge sollen so einreguliert sein, daß an den Bedienungshebeln 3...5 mm Spiel vorhanden ist.



4.6. Arbeiten am Vergaser

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Das Einregulieren und evtl. Veränderungen in der Bestückung des Vergasers sind Sache des Fachmannes.

Die Aufgabe des Fahrers besteht vor allen Dingen in der gelegentlichen Reinigung des Vergasers und des Luftfilters.

Zum Reinigen nimmt man den Vergaser einschließlich des Ansauggeräuschdämpfers vom Fahrgestell ab (Vergasergehäusekappe und Kolbenschieber, Kraftstoffleitung und Ansaugrohr entfernen).

Nach dem Lösen der seitlichen Düsenhalte- bzw. der Bodenschraube werden die Hauptdüse und die Nadeldüse zugänglich. Verstopfte Düsen werden am besten mit Hilfe der Luftpumpe durchgeblasen. Harte Gegenstände (Draht, Nadeln u. ä.) sind ungeeignet, da durch sie die Düsenbohrung beschädigt werden kann.



4.7. Arbeiten an der elektrischen Anlage

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Einstellarbeiten an der elektrischen Anlage erfordern Fachwissen. Überlassen Sie diese Arbeit deshalb ebenfalls nach Möglichkeit dem Fachmann.



4.7.1. Überprüfen und Reinigen der Zündkerze

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Als Folge hoher Beanspruchung zeigt die Zündkerze nach einer gewissen Betriebszeit Alterungserscheinungen, die sich als Elektrodenabbrand und Belegbildung am Isolatorkörper und Kerzengehäuse usw. bemerkbar machen. Das Betriebsverhalten des Motor, vor allem seine Startfreudigkeit und seine Funktionstüchtigkeit im Vollastbereich, wird dann ungünstig beeinflußt. Deshalb muß die Zündkerze von Zeit zu Zeit überprüft, gereinigt (am besten in einem Spezialreinigungsgerät) und auf den richtigen Elektrodenabstand (0,4 mm) nachgestellt werden.

Arbeitsvorgang:

  • Zündleitungsstecker abziehen,
  • Zündkerze herausschrauben, reinigen und richtigen Elektrodenabstand einstellen.
  • Zündkerze in den Stecker einführen, Kerzengehäuse an Masse halten und Pedalen betätigen (Hebel für Startkupplung ziehen). Springt zwischen den Kerzenelektroden ein kräftiger Funke über, so ist die Kerze in der Regel in Ordnung. Springt kein Funke über, so ist probeweise eine neue Kerze einzusetzen. Bleibt der Zündfunke auch dann aus, so ist die Zündleitung auf einwandfreie Beschaffenheit folgendermaßen zu kontrollieren:
    Zündleitungsstecker durch Linksdrehen von Zündleitung abschrauben, Leitungsende 4...5 mm, von der Motormasse halten und Pedale betätigen.
  • Nötigenfalls muß die nächste Vertragswerkstatt aufgesucht werden (siehe auch Abschnitt 4.7.2.).

Zur Beachtung:

Der Motor darf niemals durch Abziehen des Zündleitungssteckers von der Zündkerze zum Stehen gebracht werden. Eine Zerstörung der Zündspule könnte die Folge sein.

Auch beim Einsetzen neuer Zündkerzen stets den Elektrodenabstand kontrollieren.



4.7.2. Auswechseln des Entstörwiderstandes

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Ein defekter Entstörwidersstand im Zündleitungsstecker macht sich durch Funktionsstörungen am Motor und Störungen des Funk- und Fernsehempfanges bemerkbar.

Arbeitsvorgang:

  • Zündleitungsstecker alschrauben,
  • innere Kontaktschraube lösen,
  • Entstörwiderstand auswechseln,
  • Zusammenbau in umgekehrter Reihenfolge.


5. Verschiedene Handgriffe

5.1. Vorderradausbau

nächster Punkt ; Index

  • Fahrzeug aufbocken,
  • beide Achsmuttern lösen,
  • Schutzblechstreben von der Achse abziehen,
  • Vorderrad aus dem Ausfallende der Gabel nehmen,
  • Bremsankerplatte aus der Bremstrommel entfernen.


5.2. Hinterradausbau

nächster Punkt ; Index

  • Fahrzeug aufbocken,
  • beide Achsmuttern lösen,
  • Rad nach vorn aus dem Ausfallende nehmen,
  • Antriebsketten abheben,
  • Bremsankerplatte aus der Bremstrommel nehmen,
  • Hinterrad nach leichter Neigung des Fahrzeugs nach rechts hervorziehen.


5.3. Reifendemontage und -montage

nächster Punkt ; Index

Demontage:

  • Ventilverschlußkappe entfernen,
  • Ventileinsatz herausschrauben,
  • Ventilmutter abschrauben,
  • Reifen auf der dem Ventil gegenüberliegenden Seite ins Felgenbett drücken und den Reifen, am Ventil beginnend, herausheben. Der Reifen darf nicht rnit Gewalt oder scharfem Werkzeug entfernt werden, da sonst der Schlauch oder der Reifen selbst beschädigt werden können.

Montage:

  • Eventuell eingefahrene Fremdkörper entfernen, trockenen Schlauch mit Talkum einstäuben und in den Reifen einlegen,
  • Ventileinsatz einschrauben,
  • Ventilhaltemutter anheften,
  • Schlauch leicht aufpumpen,
  • Reifen, gegenüber dem Ventil beginnend, auf die Felge auflegen, ins Tiefbott drücken und mit dem Reifenmontierhebel aufziehen,
  • Reifen auf vorgeschriebenen Luftdruck bringen und dabei auf seinen ordentlichen Sitz achten (die Kontrollinien müssen gleichen Abstand vom Felgenrand haben).


5.4. Aus- und Einbau der Ketten

nächster Punkt ; Index

  • Ketten durch Lockern des Hinterrads entspannen,
  • Kettenschloß öffnen und Kette abheben.

Zusammenbau in umgekehrter Reihenfolge.

Bcim Montieren des Kettenschlosses ist darauf zu achten, daß die Verschlußfeder entgegen der Kettenlaufrichtung in die Verschlußstiftrillen eingesetzt wird.



Bild 7a. Spannexzenter für Rollenkette des Motorantriebs

  1. Achsmutter
  2. Verstellmöglichkeit




  • Kette für Motorantrieb mit Hilfe des Spannexzenters auf der linken Seite spannen (Durchhang des unteren Kettentrums ± 10 mm von der Nullage),
  • linke Achsmutter anziehen,
  • Hinterrad gerade stellen,
  • rechte Achsmutter anziehen,
  • Kette für Fahrradantrieb mit Hilfe des Spannrades, ebenfalls auf die richtige Vorspannung (Durchhang ± 10 mm) bringen.


Bild 7b. Kettenspanner für Rollenkette des Pedalantriebs

  1. Achsmutter
  2. Arretierungsschrauben
  3. Verstellmöglichkeit




5.5. Keilriemen wechseln bzw. spannen

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Wechseln des Keilriemens:

  • Linke Abdeckung lösen,
  • Motorbefestigungsschrauben lockern,
  • Motor nach hinten schieben,
  • Kupplungsdeckel abnehmen,
  • Keilriemen wechseln,
  • Richtige Keilriemenspannung herstellen (± 5 mm von der Nullage) und Motorschrauben festziehen,
  • Kupplungsdeckel aufsetzen
  • Abdeckung befestigen.


Bild 8a. Motoraufhängung

  1. Verstellmöglichkeit
  2. Motorbefestigungsschrauben




Spannen des Keilriemens:

  • Motorbefestigungsschrauben lockern,
  • Motor nach vorn schieben, bis die richtige Keilriemenspannung erreicht ist (± 5 mm von der Nullage),
  • Motorschrauben festziehen,
  • Arbeiten bei stillstehendem Motor ausführen.


Bild 8b. Keilriemenantrieb

  1. Befestigungsschrauben für Kupplungsdeckel




5.6. Lenkerbefestigung überprüfen und Kontrolle des Lenkungsspiels

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Der einwandfreie Festsitz des Lenkers ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fahrsicherheit des Leichtmopeds.

Der Klemmkeil muß zuverlässig im Lenkerschaftrohr sitzen und genügend fest angezogen sein und die Überwurfmutter das Gabelschaftrohr sicher klemmen.

Das Lenkerschaftrohr kann im Bereich von 70...150 mm (freies Ende zwischen Überwurfmutter und Lenkerschelle) verstellt werden.

Sollte sich nach längerem Betrieb ein zu großes Spiel am Lenkungslager bemerkbar machen, so ist ein Nachstellen erforderlich.

Arbeitsvorgang:

  • Gegenmutter lockern, so daß mit dem unterhalb der Scheibe befindlichen Laufring das Lagerspiel eingestellt werden kann.
    • Es ist darauf zu achten, daß sich die Gabel noch leicht dreht.
  • Gegenmutter wieder fest anziehen, wobei zu beachten ist, daß sich das Lagerspiel etwas verringert.
  • Leichten Gang der Lenkung überprüfen, evtl. nach nochmaligem Lösen der Gegenmutter, nachregulieren. Überwurfmutter fest anziehen!


6. Ratgeber bei Motorstörungen

6.1. Motor springt nicht an

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Ursache: Behebung:
Kraftstoffhahn zu Kraftstoffhahn öffnen
Kein Kraftstoff im Tank Kraftstoff auffüllen
Kraftstoffweg verstopft Kraftstoffhahn und Durchlaufbohrungen reinigen
Vergaser verschmutzt oder Wasser im Vergaser Düsen reinigen
Zündleitung lose oder beschädigt Leitung befestigen oder erneuern
Zündkerze verschmutzt Zündkerze reinigen, richtigen Elektrodenabstand (0,4 mm) einstellen oder Kerze erneuern
Unterbrecher verölt oder verbrannt Kontakte reinigen, evtl. glätten, richtigen Kontaktabstand (0,4 mm) herstellen lassen
Dekompressionsventil undicht Ventil in Ordnung bringen lassen
Anwerfkupplung funktioniert nicht Kupplung überprüfen lassen


6.2. Motor arbeitet unregelmäßig

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Ursache: Behebung:
Kraftstoffweg verschmutzt Kraftstoffhahn (evtl. Kraftstoffbehälter) reinigen,
Belüftung des Behälters kontrollieren
Vergaser verschmutzt Vergaser demontieren und Düsen reinigen
Motor bekommt zu wenig Kraftstoff Teillastnadel eine Kerbe höher hängen
Zündkerze sitzt lose Zündkerze festschrauben (Kerzendichtring nicht vergessen)
Zündkerze überhitzt Zündkerze mit vorgeschriebenem Wärmewert einsetzen
Zündkerze verschmutzt oder Isolatorkörper gerissen Zündkerze reinigen oder auswechseln (richtigen Elektrodenabstand beachten)
Zündleitung lose oder beschädigt Zündleitung befestigen bzw. erneuern
Unterbrecher verölt oder verschmutzt Unterbrecher reinigen oder glätten und richtigen Kontaktabstand (0,4 mm) einstellen lassen
Entstörwiderstand im Zündleitungsstecker defekt Entstörwiderstand auswechseln
Dekompressionsventil undicht Ventil in Ordnung bringen lassen


6.3. Motor zieht nicht

nächster Punkt ; Index

Ursache: Behebung:
Motor noch nicht eingelaufen Motor einfahren
Luftfilter verschmutzt Filter reinigen
Kraftstoffweg verschmutzt Kraftstoffleitung und Kraftstoffhahn (evtl. Kraftstoffbehälter) reinigen
Vergaser verschmutzt Vergaser demontieren und reinigen
Kraftstoffmangel Teillastnadel höher hängen
Falsche Vergasereinstellung Einstellung regulieren lassen
Zündstörung Anlage in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen
Motor zieht Nebenluft Motor in einer Vertragswerkstatt überprüfen lassen
Ölkohleansatz an Kolben und Zylinder Auspuff abnehmen, Zylinderdeckel entfernen, Kolbenboden und Auspufföffnung im Zylinder von Verbrennungsrückständen befreien
Kupplung rutscht Kupplung bzw. Keilriemen nachstellen
Bremsen zu straff eingestellt Bremshebelspiel richtig einstellen


6.4. Motor knallt oder patscht in den Vergaser

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Ursache: Behebung:
Motor hat zu viel Spätzündung Zündeinstellung in einer Fachwerkstatt berichtigen lassen
Zündherze verschmutzt Zündkerze reinigen und richtigen Elektrodenabstand (0,4 mm) einstellen
Zündkerze mit zu niedrigem Wärmewert vorgeschriebene Zündkerze einsetzen
Kraftstoffmangel Vergaser in einer Vertragswerkstatt richtig einregulieren lassen


6.5. Motor wird zu heiß

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Ursache: Behebung:
Zu ölarme Zweitaktmischung oder ungeeignetes Öl in der Mischung Das unter 2.3. "Tanken" Gesagte beachten
Hauptdüse im Vergaser verschmutzt Vergaser demontieren, Düse reinigen
Zuviel Spätzündung Zündeinstellung in einer Fachwerkstatt korrigieren lassen
Kühlrippen von Zylinder und Zylinderdeckel stark verschmutzt Motor reinigen
Falsche Fahrweise zügig fahren
Dekompressionsventil undicht Ventil in Ordnung bringen lassen


6.6. Motor übertourt sich (dreht durch)

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Ursache: Behebung:
Kupplung bzw. Keilriemen rutscht Kupplung nachstellen, nötigenfalls abgenutzte Bauteile erneuern, Keilriemen spannen bzw. erneuern


6.7. Geräusche

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Ursache: Behebung:
Motor klingelt
(klingeln: helles hämmerndes Geräusch im Motor)
Kraftstoff der vorgeschriebenen Klopffestigkeit (ROZ 79) verwenden; Vergaser- und Zündeinstellung kontrollieren lassen; Ölkohle von Kolbenboden und Zylinderdeckel entfernen
Klickerndes Geräusch Kolbenringe festgebrannt, Ringe vorsichtig wieder gangbar machen, nötigenfalls erneuern


7. Wissenswertes für den Kleinfahrzeugbesitzer

7.1. Was jeder Verkehrsteilnehmer wissen muß

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Als Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr gilt für alle Verkehrsteilnehmer der § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Er lautet:

  1. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sind die Grundregeln für das Verhalten im Straßenverkehr.<(li>
  2. Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich so zu verhalten, daß Personen oder Sachwerte nicht gefährdet.oder beschädigt werden können und Personen nicht mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
  3. Jeder Verkehrsteilnehmer muß die für ihn geltenden Verkehrsbestimmungen kennen, gewissenhaft einhalten und den Weisungen der Organe der Deutschen Volkspolizei Folge leisten.

In der Deutschen Demokratischen Republik ist die Sorge um die Gesundheit, das Wohlergehen und das Glück des Menschen oberster Grundsatz. Zur Verwirklichung dieses Prinzips ist es auch notwendig, den Straßenverkehr vorbildlich zu organisieren und zu lenken. Es ist für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik eine gesellschaftliche Pflicht, ständig an der Verbesserung der Sicherheit und Disziplin im Straßenverkehr mitzuwirken. Der moderne Straßenverkehr wird nur dann ordnungsgemäß und reibungslos abgewickelt, wenn sich alle Teilnehmer - und das sind alle Menschen, die auf die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angewiesen sind - der Wichtigkeit und Bedeutung des Verkehrs im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben bewußt sind und sich diesem Bewußtsein entsprechend verhalten.

Die StVO enthält die wichtigsten; auf den gesammelten Erfahrungen beruhenden Regeln, nach denen sich das Verkehrsleben abwickeln soll. Darüber hinaus gibt es oft Situationen, auf die keine gesetzlichen Bestimmungen angewendet werden können, denn das Leben läßt sich nicht vollkommen in Paragraphen einfangen.



7.1.1. Sonderbestimmungen über Kleinkrafträder (§§ 84 bis 88 der StVZO)

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§ 84 Begriffsbestimmung

  1. Kleinkrafträder sind
    1. Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
    2. Fahrräder mit Hilfsmotoren.
  2. Mopeds sind Fahrzeuge, die für die Aufnahme einer Antriebsmaschine bis 50 cm³ Hubraum gebaut sind, nur mit der eingebauten Antriebsmaschine in den Handel kommen und den Antrieb eines Fahrrads besitzen.
  3. Fahrräder mit Hilfsmotoren sind Fahrräder in üblicher Bauart bei denen eine Antriebsmaschine bis 50 cm³ an- oder eingebaut wird. Die Geschwindigkeit darf auf Grund der Bauart des Hilfsmotors und der Kraftübertragungsteile 40 km/h nicht übersteigen.

§ 85 Fahrerlaubnis

  1. Zum Fahren eines Kleinkraftrades ist eine Fahrerlauhnis erforderlich. Sie ist zu erteilen, wenn der Antragsteller in einer Prüfung genügend fahrpraktische und verkehrsrechtliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist.
    Der Besuch einer Fahrschule ist nicht erforderlich.
  2. Der Abs. 1 gilt nicht für das Führen von Fahrrädern mit Hilfsmotoren; der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme am Prüfungsunterricht gemäß § 5, Abs. 2, ist erforderlich

§ 86 Registrierung und Haftpflichtversicherung

  1. Kleinkrafträder unterliegen der Registrierung, sie führen kein polizeiliches Kennzeichen.
  2. Die Registrierung wird durch die Zulassungsstelle vorgenommen. Die Bestätigung über den rechtmäßigen Eigentumserwerb, den Abschluß einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und das technische Gutachten sind vorzulegen.
  3. Bei Veräußerung eines Kleinkraftrades sind der Registrierschein und der letzte Zahlungsbeleg für Kraftfahr-Haftpflichtversicherung dem Erwerber mit zu übergeben. Der Erwerber hat innerhalb von 10 Tagen den Erwerb bei der an seinem Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen. Der Registrierschein ist zur Umschreibung vorzulegen.
  4. Die Absätze 1...3 gelten nicht für Fahrräder mit Hilfsmotoren. Für sie muß eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  5. Der Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung ist bei Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mitzuführen und den Organen der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Das gleiche gilt für den Registrierschein.

§ 87 Betriebserlaubnis und Bestimmungen- über den Bau von Kleinkrafträdern

Für Kleinkrafträder gelten die Bestimmungen über die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §§ 33 bis 36 und die Bestimmungen über den Bau von Kraftfahrzeugen entsprechend, Fahrzeugbriefe sind nicht auszugeben.

§ 88 Ausnahmen von den Bestimmungen über den Bau von Kleinkrafträdern

Die Kraftfahrzeugtechnische Anstalt bzw. der Kraftfahrzeugsachverständige der Deutschen Volkspolizei ist berechtigt, für Kleinkrafträder geringfügige Abweichungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen über den Bau von Kraftfahrzeugen zuzulassen, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht nachteilig beeinflußt werden kann. Abweichungen oder Ausnahmen sind in der Betriebserlaubnis zu vermerken.



7.1.2. Kindersitz

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Der § 5 der StVO "Führung von Fahrzeugen und Mitnahme von Personen auf oder in Kraftfahrzeugen" behandelt unter anderem auch die Mitnahme von Kindern auf oder in Kraftfahrzeugen.

Im Abschnitt (6), Absatz d), heißt es dazu:

Für Solokrafträder und einsitzige Krafträder:

Ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren kann mitgenommen werden, wenn ein gesonderter Kindersitz sowie feste Fußstützen und ein Haltegriff vorhanden sind; findet sich der Kindersitz hinter dem Fahrer, muß eine erwachsene Begleitperson das Kind schützen, sofern der Sitz nicht geschlossen und mit Bauchgurt versehen ist.

Auf der Sitzbank eines Kraftrades kann ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren mitgenommen werden, wenn die Sitzbank ausreichend lang ist, feste Fußstützen und ein Handgriff vorhanden sind und das Kind zwischen erwachsenen Personen sitzt.

Die auf Krafträdern angebrachten Kindersitze müssen den vorhandenen Werksanweisungen oder Typgutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt entsprechen. Die Eignung einer Sitzbank, der Fußstützen und des Haltegriffes für die Beförderung von Kindern sowie der Anbau eines Kindersitzes müssen vom zuständigen Organ der Deutschen Volkspolizei begutachtet und im Zulassungs- bzw. Registrierschein eingetragen sein.

Im übrigen sei hierzu noch auf den § 36 der StVZO verwiesen.



7.2. Was ist bei der Unterbringung eines Kleinfahrzeugs zu beachten

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Es liegt im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des vorbeugenden Brandschutzes und dient nicht zuletzt Ihrem eigenen Vorteil, wenn Sie sich die nachstehend gegebenen Hinweise zu eigen machen und beachten. Das gilt im besonderen Maße, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr Kleinfahrzeug in einer vorschriftsmäßigen Garage unterzubringen.

Nach dem § 449 der Deutschen Bauordnung gilt folgendes:

In nicht Wohnzwecken dienende Räume, die nicht den Bestimmungen der Garagen entsprechen, ist die Feinstellung von Motorrädern, Kleinkrafträdern, Mopeds oder Fahrrädern mit Hilfsmotoren zulässig, wenn

  1. das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter der eingestellten Fahrzeuge nicht mehr als 30 Liter beträgt,
  2. weiterer flüssiger Kraftstoff in diesen Räumen nicht gelagert wird,
  3. der Raum keine Zündquellen und leicht entzündbare Stoffe enthält und von Räumen mit Feuerstätten und leicht entzündlichen Stoffen durch mindestens 25 cm dicke, feuerhemmende Wände sowie glatte und dichtschließende Türen abgetrennt ist,
  4. der Raum nicht im einzigen Rückzugsweg von Aufenthaltsräumen liegt,
  5. vorhandene Schornsteinreinigungsöffnungen durch doppelte Schieber gesichert sind.

Bei Unterbringung in Kleinstgaragen ist der § 450 der Deutschen Bauordnung zu beachten. Er sagt folgendes aus:

Für Motorräder ist eine Unterbringung in behelfsmäßigen Garagen (Kleinstgarage bis 2 m² Grundfläche) statthaft. Diese Kleinstgaragen müssen von Außenwänden mit Öffnungen einen Mindestabstand von 5 m haben. An die Bauweise derartiger Kleinstgaragen werden keine Fordurungcn gestellt. Kleinstgaragen sind bauanzeigepflichtig.

Nicht gestattet ist das Einstellen von Kraftfahrzeugen in Wohnungen, Treppenhäusern, Haus- und Stockwerksfluren, Durchfahrten und auf Dachböden (§ 451 der Deutschen Bauordnung).



7.3. Bestimmungen über das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten

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Für die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten (Benzin) sind die "Technischen Grundsätze" (TG) zur Arbeitsschutz- und Brandschutzordnung 850/1 - Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten vom 1.10.1962, Sonderdruck des GBI. Nr. 358 - zu beachten.

Verboten ist die Aufbewahrung und Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Benzin) nach den TG Abschn. 6:

auf Fluchtwegen, z. B. in Treppenhäusern, Haus- und Stockwerksfluren, Durchgängen und Durchfahrten, in Kellerräumen von Gebäuden, die vorwiegend Wohn- und Schutzzwecken dienen, soweit nicht in besonderen Fällen Ausnahmen zulässig sind, und in feuergefährdeten Räumen besonderer Art (z.B. Dachböden und Scheunen).

Gestattet ist die Aufbewahrung und Lagerung in Garagen (gemäß TG Abschn. 9.14).

Brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen dürfen in Unterstellräumen für Kraftfahrzeuge nur bis zu einer Menge von 20 Litern in dichtverschlossen bruchsicheren Behältern aufbewahrt oder gelagert werden. Nicht einbezogen sind dabei die Mengen an brennbaren Flüssigkeiten, die eich in den fest eingebauten Betriebsbehältern sowie in den am Fahrzug in besonderen Vorrichtungen befestigten, abnehmbaren Reservebehältern (Kanistern) befinden.

In Räumen darf nach TG Abschn. 9.31 nur Benzin bis zu einer Höchstmenge von 2 Litern aufbewahrt werden. In Kellerräumen dürfen ohne besondern Anforderungen an den Raum brennbare Flüssigkeiten (Benzin) bis zu insgesamt 5 Litern in bruchsicheren Behältern gelagert worden. Die Umfüllung in andere Behälter ist in diesen Kellerräumen verboten (TG Abschn. 9.321).



7.4. Die Haftpflicht- und die Kraftfahrzeugversicherung

7.4.1. Die Haftpflichtversicherung

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Alle Besitzer und Fahrer von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, die von der Deutschen Volkspolizei im Gebiet der DDR nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen oder registriert werden, sind im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung vom 13. 10. 1955 (GBI. I, S. 820) bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt (jetzt: Staatliche Versicherung der DDR) bzw. bei der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt versichert.

Die Versicherung umfaßt die Befriedigung berechtigter Entschädigungsansprüche, die unter Berufung auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen zivilrechtlichen Inhalts gegen den Besitzer oder den Fahrer des Kraftfahrzeugs erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sach-, Personen- oder reine Vermögensschäden herbeigeführt wurden.

Für reine Vermögensschäden sind die Leistungen der Staatlichen Versicherung der DDR auf 10000,- M je Schadenereignis begrenzt.

Verschiedene Haftpflichtansprüche sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Die Staatliche Versicherung der DDR ist auch berechtigt, den Versicherten, der das Schadensereignis durch grobe Pflicht- bzw. Gesetzesverletzung herbeigeführt hat, in Regreß zu nehmen. Unter anderem ist das der Fall, wenn der Versicherte den Schaden unter Alkoholeinfluß (0,5 0/00 und mehr Blutalkohol) verursacht und Entschädigungsbeträge von der Staatlichen Versicherung der DDR geleistet wurden.

Genaues sagen die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahr-Haftpflichtversicherung, die Sie in allen Dienststellen der Staatlichen Versicherung der DDR einsehen können.

Für zugelassone bzw. registrierte Fahrzeuge oder Anhänger sind Beiträge zu entrichten.

Zugelassene Kraftfahrzeuge unterliegen gemäß § 1 der Verordnung vom 16. 11. 1961 (GBI. II, S. 505) über die Kraftfahrzeugsteuer für die Dauer der Zulassung der Kraftfahrzeugsteuer. Registrierte Kleinkrafträder und Anhänger aller Art sind steuerfrei.

Die Kfz.-Steuer und Haftpflicht-Versicherungsbeiträge ergeben sich aus den im Zulassung- bzw. Registrierschein eingetragenen Merkmalen.

Der Jahresbeitrag für registrierungspflichtige Kleinkrafträdcr beträgt

  Steuer in M Haftpflichtbeitrag in M insgesamt in M
für das Gebiet der DDR
-
8,50
8,50
für die Hauptstadt der DDR
-
10,50
10,50

Für Fahrzeuge, die im Laufe eines Jahres neu registriert bzw. zugelassen werden, ist der anteilige Jahresbeitrag bzw. die anteilige Steuer zu entrichten. Der Versicherungsschutz besteht in der Deutschen Demokratischen Republik, in der westdeutschen Bundesrepublik und in Westberlin.



7.4.2. Die Kraftfahrzeugversicherung

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Wie Sie aus dem vorhergehenden Abschnitt entnehmen konnten, werden nur solche Schäden über die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung von der Staatlichen Versicherung der DDR finanziell ersetzt, die dritten Personen entstanden sind.

Um finanziellen Verlusten durch Schäden am eigenen Fahrzeug vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine Fahrzeugvollversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR abzuschließen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich u. a. auf Schäden, die durch

  • Unfall,
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen,
  • Diebstahl,
  • Elementarereignisse (z.B. Blitzschlag, Sturm, Hochwasser und dergleichen),
  • Brand oder Explosion

entstanden sind.

Darüber hinaas sind die zum persönlichen Reisebedarf mitgeführten Gegenstände gegen die gleichen Gefahren versichert wie das Fahrzeug selbst, jedoch nicht gegen durch einfachen Diebstahl verursachte Schäden.

Nicht mitversichert sind solche Schäden, die auf die natürliche Beschaffenheit des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Darunter fallen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden.

Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt die Staatliche Versicherung der DDR die durch den Eintritt des Versicherungsfalles bedingten Kosten der Wiederherstellung des Fahrzeugs sowie die zur Durchführung dieser Reparatur erforderlichen Transportkosten. Die Höhe der Entschädigung wird maximal durch den Neuwert des Fahrzeugs begrenzt. Ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug (neu für alt) wird nur bei Schäden an der Bereifung vorgenommen.

Bei Abschluß einer Fahrzeugteilversicherung sind die gleichen Gefahren, mit Ausnahme der Schaden. die durch Unfall und mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind, versichert.

Der Jahresbeitrag für diese Versicherung beträgt für Kleinkrafträder:

  Fahrzeugvollversicherung mit 100,- M Selbstbeteiligung in M Fahrzeugteilversicherung in M
für das Gebiet der DDR
24,-
8,-
für die Hauptstadt der DDR
32,90
13,10

Werter Kunde!

Gestatten Sie bitte auch uns, den Mitgliedern des VERKEHRSSICHERHEITSAKTIVS im VEB Fahrzeug- und, Jagdwaffenwerk Ernst Thälmann Suhl ein abschließendes Wort.

Sie haben sich mit dem Erwerb Ihres SIMSON-Kleinfarhrzeuges in die Millionenschar der SIMSON-Freunde eingereiht.

Wir freuen uns darüber und bitten Sie, sich stets rücksichtsvoll und diszipliniert im Straßenverkehr zu verhalten, damit Leid und materielle Schäden vermieden werden.

Wir wünschen Ihnen mit unserem Erzeugnis eine stets unfallfreie Fahrt und

"Start frei"
Das Verkehrssicherheitsaktiv
im
VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk
Ernst Thälmann Suhl



Ergänzungen

Index

Der Handhebel für die Vonderradbremse befindet sich, wie allgemein üblich, auf der rechten Lenkerseite; der für die Hinterradbremse auf der linken. Insbesondere die Vorderradbremse ist gefühlvoll zu betätigen, um das Blockieren des Rades und die damit verbundene Unfallgefahr zu vermeiden.



2.4.4. Freilauf

Es kommt neu:

Das "Simson-mofa 1" ist entgegen den Angaben in dieser Betriebsanleitung mit einer

abschaltbaren Freilaufsperre

ausgestattet. Sie ermöglicht die separate Benutzung des Pedalantriebes und stellt eine erhebliche Bedienungserleichterung dar.

Die Freilaufsperne wird durch einen Exzenterhebel an der Keilriemenscheibe betätigt.

Der Freilauf ist gesperrt, wenn der Hebel bis zum Anschlag in Uhrzeigerrichtung gedreht wurde (bei Motorradantrieb). Durch entgegengesetztes Drehen des Hebels - ebenfalls bis zum Anschlag - wird die Sperre aufgehoben (bei Fahrradantrieb).

Das Anwerfen des Motors ist nur bei gesperrtem Freilauf möglich.



2.4.5. Beleuchtung

Schalterstellung vorn ändert sich in Schalterstellung in Fahrtrichtung

Schalterstellung hinten ändert sich in Schalterstellung nach rechts



2.4.3. Anhalten und Abstellen

Dieser Punkt erhält folgernde neue Fassung:

  • Gasdrehgriff bis zum vordern Anschlag drehen
    • die Fliehkraftkupplung trennt bei Unterschreitung der Einschaltdrehzahl den Motor vom Antrieb
  • Fahrzeug mit Hilfe der Vorder- und Hintenradbremse zum Stehen bringen
    Achtung, das Fahrzeug besitzt keinen Rücktritt! Gewöhnen Sie sich möglichst rasch an die Handhebelbedienung der Bremsen, damit es zu keinen Fehlreaktionen kommt.
  • Handhebel für Dekompression und Startkupplung etwa um die Hälfte des Aushebeweges ziehen und den Motor durch Lüften des Dekompressionsventils zum Stillstand bringen.
  • Kraftstoffhahn schließen!
  • Wird das Fahrzeug unbeaufsichtigt abgestellt, so empfiehlt es sich, es mittels eines handelsüblichen Stahlschlosses gegen unbefugte Benutzung bzw. gegen Diebstahl zu sichern.


4.7.2. Einregulierung des Scheinwerfers

Die Scheinwerfereinregulierung wird durch Schwenken des Scheinwerfergehäuses vorgenommen und wie folgt kontrolliert:

Das Fahrzeug wird voll belastet und auf einer ebenen Fläche in seiner Längsachse senkrecht zu einer geraden Wand aufgestellt. Die Entfernung des Lichtäustritts zur Wand beträgt 5 m. Die Höhe der Scheinwerfermitte ist auf der Wand durch ein Kreuz zu markieren. Bei richtig eingestelltem Scheinwerfer liegt die Grenze der auf der Wand erscheinenden hellen Fläche (Hell-Dunkel-Grenze) 5cm unter der Markierung.

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§ 24 Begriffsbestimmung

Unter Absatz (3) ist hinzuzufügen:
Das "Simson-mofa 1" gilt im Sinne des Gesetzes als Fahrrad mit Hilfsmotor.







7.4. Die Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung

Dazu geben wir folgende Erklärung:

Für das "Simson-mofa" muß lt. StVZO, § 86, Absatz 4, vor der Inbetriebnahme eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung ist bei der Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr mitzuführen und den Organen der Deutschen Volkspolizei auf Verlangen zur Überprüfung ausgehändigen.

Gegenüber den bisherigen Mopeds ist das "Simson-mofa 1" nicht registrier- und zulassungspflichtig.



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